Kategorie-Archiv: Oberberg

Nachrichten aus dem Oberbergischen Kreis.

Aufruf nach Radevormwald: Kommt und unterstützt die Kundgebung des Runden Tisches gegen den AfD-Bürgerdialog!

Die wichtigsten Daten zur Demo am 15.11. in Radevormwald zusammen gefasst:

Auftaktkundgebung: 17 Uhr, Marktplatz

Abschlusskundgebung: 17:45 Uhr, Schloßmacherplatz

Ende: spätestens 22:00 Uhr

(die Abschlusskundgebung geht in eine Mahnwache über, die erst beendet werden soll, wenn die AfD gegangen ist)

Der Aufruf des Runden Tisches gegen Rechts – für Demokratie und Freiheit vom 8.11.19:

Gestern haben wir Kenntnis davon erhalten, dass die AfD in unserer Stadt im Bürgerhaus am 15.11.2019 ab 18 Uhr einen so genannten „Bürgerdialog“ veranstalten.

Wir rufen daher zu einer Kundgebung am 15.11.2019 ab 17:00 Uhr auf dem Marktplatz mit anschließender Mahnwache vor dem Bürgerhaus auf!

Wir sind ein breites, gesellschaftliches Bündnis, dem verschiedenste Parteien, Organisationen und Initiativen angehören, das in Radevormwald seit 2007 antifaschistische Arbeit leistet.

Die AfD hat sich selbst immer wieder außerhalb des demokratischen Minimalkonsens gestellt und sexistische, rassistische und faschistische Parolen verbreitet. Mit Björn Höcke und seiner Unterorganisation innerhalb der AfD „Der Flügel“ beinhaltet sie offen faschistische Personen und Strukturen. Und die befinden sich nicht am Rand der Partei! Gauland erklärte auf Phoenix nach der Thüringenwahl: „Herr Höcke steht in der Mitte der Partei.“ Der Oberbergische Kreisverband äußert sich nicht einmal zu dem Vorwurf, im Wahlkampf auch mit Neofaschisten aus dem Umfeld der ehem. neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“ zusammen gearbeitet zu haben.

Das ist das Selbstverständnis dieser Partei.

Die AfD distanziert sich nicht nur nicht von Faschisten, sie integriert sie bewusst und verteidigt ihre Positionen als legitime bürgerliche Standpunkte. Für jede demokratische Organisation und jeden demokratischen Menschen verbietet sich deswegen jeder Dialog mit dieser Partei.

Wir rufen alle demokratischen Organisationen und Parteien auf, sich uns anzuschließen und mit ihren Fahnen, Bannern, und Plakaten einen breiten und bunten Protest gegen Sexismus, Rassismus und Faschismus und für Demokratie und Freiheit zu entwickeln.

Ältestenrat muss sich schließlich lohnen: Vorlage zum Hauptausschuss schlägt zusätzliches Sitzungsgeld vor

Wie wir mit unserer Pressmitteilung vom 25. September bereits erklärt hatten, beabsichtigt eine Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt, sich künftig für die Sitzungen des Ältestenrates von der Stadt bezahlen zu lassen. Der Ältestenrat ist ein Hinterzimmertreffen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister unter Ausschluss von sowohl der Öffentlichkeit, als auch aller anderen Ratsmitglieder. Es dient der „interfraktionellen Abstimmung“, ist kein Beschlussgremium und darf keine Empfehlungen geben.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch lag eine überarbeitete Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung vor, in der unter anderem auch dieses Extra-Sitzungsgeld enthalten war (§ 9a (2), letzter Satz, in der Vorlage). CDU, SPD und Grüne sahen sich jedoch nicht in der Lage, über die Hauptsatzung zu sprechen: Die Alternative Liste (AL) hatte eine Reihe in der Mehrheit begrüßenswerter Anträge vorgelegt, die diese Fraktionen nach eigenen Angaben (und im Gegensatz zum LF) nicht mehr hatten beraten können. Somit wird sich erst der Rat in seiner nächsten Sitzung morgen, am 5.11.2019, mit der Änderung der Hauptsatzung befassen.

Wir haben es jetzt schriftlich: Die Vorlage der Verwaltung beweist, dass die Fraktionsvorsitzenden Sitzungsgeld und Ersatz des Verdienstausfalls für die Sitzungen des Ältestenrates erhalten sollen.

Wir halten es für erwähnenswert, dass die Nutznießer dieser Regelung, die Fraktionsvorsitzenden, dann auch die Vorschlagenden wären, denn dieser Vorschlag kommt aus dem Ältestenrat selbst. Sie erhalten übrigens, weil sie Fraktionsvorsitzende sind, bereits die dreifache monatliche Aufwandsentschädigung eines normalen Ratsmitglieds.

Das LF stimmt dagegen, Hinterzimmerpolitik mit öffentlichen Geldern auch noch zu fördern und protestiert gegen diese Schamlosigkeit. Man kann nicht verhindern, dass sie sich insgeheim treffen und „abstimmen“, aber wir weigern uns, sie dafür auch noch zu bezahlen!

Radevormwald: Fraktionsvorsitzende wollen im „Ältestenrat“ bezahlt werden

Wir fordern: Kein öffentliches Geld für unverbindliche Hinterzimmertreffen!

LF-Pressemitteilung vom 25. September 2019
bisher unserer Kenntnis nach durch die Lokalzeitungen nicht veröffentlicht

Ende der letzten Ratsperiode wurde in Radevormwald der Ältestenrat gezielt als intransparentes Gremium etabliert. Selbst Ratsmitglieder dürfen nicht an seinen Sitzungen teilnehmen, ausschließlich Fraktionsvorsitzende sind erwünscht. Das richtete sich direkt gegen uns als einzige Gruppe ohne Fraktion im Rat der Stadt. Jetzt wollen sich die Fraktionsvorsitzenden ihre unverbindlichen Geheimtreffen auch noch mit öffentlichen Geldern persönlich bezahlen lassen!

Dabei war schon die Einrichtung des so genannten Ältestenrats in Radevormwald ein Problem, denn die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gibt vor, dass – natürlich – alle Ratsmitglieder auch an allen durch den Rat gebildeten Ausschüssen teilnehmen dürfen müssen.

Die Stadt Radevormwald schrieb deshalb in der Hauptsatzung fest, der Ältestenrat diene „der interfraktionellen Abstimmung“ und sei „kein Beschlussgremium im Sinne der GO NRW“ (Hauptsatzung, S. 8 § 8a (3)) [Anmerkung: Dies ändert sich auch nach der Änderung der Hauptsatzung nicht]. In der Hauptsatzung wird er nicht als Ausschuss aufgelistet (Hauptsatzung S. 5 ff. § 8). Was der Ältestenrat eigentlich offiziell darstellt, ist seither unklar, aber aus diesem Grund darf er bis heute weder Entscheidungen treffen, noch auch nur anderen, im Sinne der GO NRW echten Gremien der Stadt Empfehlungen geben.

Die Sitzungen dieses so genannten Ältestenrats sind ihrer Natur nach informell und inoffiziell, da den Ratsmitgliedern die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur Teilnahme verweigert wird. Dieser Ältestenrat ist also ein illegitimer Geheimrat. Es ist ein Skandal, dass die Parteienvertreter im Rat so schamlos sind, sich für ihre Hinterzimmertreffen auch noch auf Kosten der Öffentlichkeit persönlich bezahlen lassen zu wollen.“, erklärt hierzu Fritz Ullmann, der fraktionslose Stadtverordnete des LF.

Besonders bezeichnend ist, dass dieser „Vorschlag“ zur Änderung der Hauptsatzung offensichtlich aus dem Ältestenrat selbst stammt. Auch weitere intransparente Änderungen der Hauptsatzung will man bei dieser Gelegenheit durchsetzen, zu denen wir uns in Zukunft noch konkret äußern werden.


Aktuell:

Am heutigen 30. Oktober 2019 tagt der Haupt- und Finanzausschuss, um über auch diese Änderung der Hauptsatzung Radevormwald zu beraten. Das Ortsrecht der Stadt soll künftig der Demokratiefeindlichkeit und Korruption der bürgerlichen Parlamentarier und Parteien nicht mehr schamhaft verdeckt, sondern ganz offen entgegen kommen. Die Presse verschweigt der Öffentlichkeit diesen Plan über einen Monat. Auch die bereits erfolgten Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt müssen in diesem Zusammenhang gesehen werden. Dies sind alles Punkte, die zwingend Thema in der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahl sein müssen.

Aktualisierung:
Veröffentlichung auf dem Stadtnetz Radevormwald

Offener Brief an die OVAG: Hitze und Untätigkeit gefährden Gesundheit und Sicherheit von Busfahrer*innen und Fahrgästen

Am Montag der letzten (26. Kalender-)Woche überschritt die Temperatur im Führerstand der Busse des Omnibusunternehmens „Der Radevormwalder“ nach unserer Kenntnis erstmals in diesem Jahr die Grenze von 30 °C, am Sonntag wurden Temperaturen von 38 °C erreicht. Wir fordern Sie daher zum Handeln auf.

Das Unternehmen verfügt, soweit wir dies wissen, über kein Fahrzeug mit Klimaanlage und nur ein Fahrzeug mit einwandfrei funktionierender Lüftung. Dies stellt ein unleugbares Problem dar, denn bei solchen Temperaturen ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, in diesem Fall der Busfahrer, akut und langfristig gefährdet. Daraus ergibt sich mittelbar eine sehr reale Gefahr für die Sicherheit auch der Fahrgäste und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Ab 35°C „nicht als Arbeitsraum geeignet“

Nicht ohne Grund stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 618 Absatz 1 klar, dass grundsätzlich eine Fürsorgepflicht dem Arbeiter bzw. Angestellten gegenüber besteht:

Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert weiter in § 3a Ziffer 1:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. (…) Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) legt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A3.5 unter 4.4. zur Temperatur am Arbeitsplatz fest, dass bereits ab 30°C Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab 35°C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die OVAG ergreift im Sinne dieser Regeln aktuell keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Busfahrer des „Radevormwalders“.

Diese Regeln und Gesetze sind im vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck nach jedenfalls anwendbar.

OVAG trägt die objektive Verantwortung

Wir möchten bereits an diesem Punkt klarstellen, warum wir uns in dieser Sache an die OVAG wenden: Die OVAG ist Mutterkonzern des „Radevormwalders“, der in der Praxis ein völlig abhängiges Unternehmen darstellt, dessen Leitung kaum Einfluss auf diese Situation hat und für sie folglich auch nicht durch uns verantwortlich gemacht werden kann. Ein Grund für die beklagenswerte Ausstattung des „Radevormwalders“ ist die höchst fragwürdige Praxis der OVAG, die Busse, für die sie selbst keine Verwendung mehr sieht, an ihr Tochterunternehmen abzuschieben. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Busse nicht einmal nach Übernahme durch den „Radevormwalder“ in einem fahrtüchtigen Zustand waren. Neben vielen anderen Problemen liegt hierin auch der Grund, dass keiner der Busse mit einer Klima-Anlage ausgestattet ist. (Anm.: Auf den Radevormwalder Buslinien fahren verschiedene Unternehmen. Busse des „Radevormwalders“ sind vorrangig auf den Linien 626, Richtung Wuppertal-Oberbarmen, und 671, Richtung Remscheid-Lennep, sowie im Schulbusverkehr im Einsatz.)

In der Vergangenheit war es in unserer Region durchaus vertretbar, Verkehrsbusse ohne Klimaanlage zu betreiben. Diese Verhältnisse haben sich durch die fortgesetzte Ausbeutung der Natur geändert. Wir müssen auch in Zukunft mit heißeren und längeren sowie trockeneren Sommern rechnen und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um einzelne Hitzetage handelt, die gegebenenfalls überbrückbar sind.

Hitze ist akute Gefahr auch für die Fahrgäste

Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir hier nicht im Sinne des Fahrgastkomforts argumentieren. Zwar sind Beschwerden der Fahrgäste über unerträgliche Hitze in den Fahrzeugen in Anbetracht der hohen Fahrkarten-Preise für die Nutzung des Busverkehrs berechtigt und eine Gesundheitsgefährdung auch einzelner Fahrgäste durch die unregulierte Hitze kann nicht ausgeschlossen werden, die Gesundheit der Busfahrer betrachten wir hier jedoch als vorrangiges Problem. Wenn ein Busfahrer auf Grund der Hitze nicht in der Lage ist, den Bus sicher zu führen, gefährdet dies im Zweifel die Sicherheit aller Personen im Fahrzeug und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Wir halten es für unabdingbar, dass die Fahrer durch die OVAG darin unterstützt werden, die Entscheidung über die Durchführung ihrer Fahrten vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit frei treffen zu können. Das heißt, dass den Fahrern die Möglichkeit frei stehen muss, eine Weiterfahrt zu verweigern, bis vertretbare Temperaturen im Führerstand der Fahrzeuge gewährleistet werden können. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie als Fahrzeugführer hierzu auch verpflichtet. Übergangsweise müssen unserer Ansicht nach auch Einschränkungen im Fahrgastverkehr in Kauf genommen werden, sollten die Busfahrer nicht in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit bei der jeweils herrschenden Temperatur zu übernehmen. Im Zweifelsfall hat die OVAG dem „Radevormwalder“ übergangsweise besser geeignete Fahrzeuge zu stellen, denn sie trägt die Verantwortung für den bestehenden Zustand.

Mensch vor Profit: OVAG muss sofort handeln!

Wir fordern die OVAG daher auf, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Arbeitsbedingungen mittelfristig durch eine entsprechende Ausstattung ihres Tochterunternehmens dauerhaft zu beenden und kurzfristig im Sinne der ASR A3.5 so sehr zu lindern, wie dies möglich ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir, dass den Busfahrern an dem Haltepunkt am Radevormwalder Busbahnhof gekühltes Wasser und frische Tücher (zur Benetzung und Kühlung über die Haut) zur Verfügung gestellt werden.

Die reine Orientierung auf einen möglichst profitablen Betrieb Ihres Tochterunternehmens führt Sie letztlich zu einer rücksichtslosen Fahrlässigkeit, die nicht fortgesetzt werden darf. Sie müssen vor allen Dingen einen weitestgehend störungsfreien Betrieb gewährleisten können, der weder auf Kosten der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, noch auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste geht. Erst, wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können andere Interessen Ihrerseits bedient werden.


Hier kann man den Offenen Brief (auch zum Weiterverbreiten) als PDF herunterladen!

Radevormwald: Selbstentlarvend – AfD versucht, Ausstellung über die AfD zu verhindern

Am 1. Oktober wurde die Ausstellung „Keine Alternative“ der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), organisiert vom Runden Tisch gegen Rechts – für Demokratie und Freiheit e.V., im Mehrzweckraum des Bürgerhauses der Stadt Radevormwald durch Armin Barg (UWG), den Vorsitzenden des Runden Tisches, und Herrn Bürgermeister Mans (parteilos) eröffnet. Die AfD hatte Bürgermeister Mans kurzfristig aufgefordert, die Veranstaltung zu untersagen – er würde gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen, wenn er eine solche Ausstellung zulasse.

Barg erklärte in seiner Eröffnungsrede, der Aufstieg der AfD sei „eine Herausforderung an unsere Demokratie, eine Herausforderung an uns Demokraten.“ Es gäbe Parallelen zur Entwicklung hin zur Machtübertragung auf die Hitler-Faschisten in den frühen 30’er Jahren.

Bürgermeister Mans ließ sich durch die AfD nicht in die Defensive drängen. Das machte er in seinem Redebeitrag auch deutlich. Er sähe es als Selbstverständlichkeit, den Raum zu stellen, damit die Menschen über die AfD aufgeklärt werden können. „Es ist die Zeit gekommen, einfach nicht mehr weg zu schauen. (…) Wer da zu lange zuschaut oder gar weg sieht, der wird sein blaues Wunder erleben.“ Er bekenne sich zu den Inhalten der Ausstellung.

Es gibt hier nichts, für das sich der Bürgermeister rechtfertigen müsste. Jede Partei (und ja, auch Wählerinitiativen wie das LF) müssen sich der Betrachtung und Bewertung durch die Öffentlichkeit und sogar andere Parteien aussetzen. Dass die AfD diese an sich normale Form der politischen Auseinandersetzung mit ihren Inhalten krampfhaft zu skandalisieren und sich selbst wieder als Opfer darzustellen versucht, unterstreicht, dass die Partei nicht will, dass ihre Inhalte und Verbindungen wirklich öffentlich bekannt werden. Und sollte die AfD tatsächlich der Ansicht sein, die VVN-BdA-Ausstellung würde Lügen verbreiten – sie könnte dagegen dann rechtlich vorgehen. Das aber wird sie nicht tun, denn die Inhalte der Ausstellung entsprechen eben der Wahrheit.

Die AfD jammert – Ein Fall für Zeitung und Fernsehen

Der Kreisverband Oberberg der AfD hatte kurz vor knapp noch eine Pressemitteilung heraus gegeben, die es allerdings bis heute (Stand 03.10.18) nicht auf die Homepage des Kreisverbands geschafft hat. Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung ist uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt also nicht bekannt. Dennoch sprang die Presse sofort an: Die Bergische Morgenpost berichtete in einem allzu neutralen Ton, der die Darstellung der AfD fast schon plausibel erscheinen lassen konnte. Die Lokalzeit des WDR kündigte sich kurzfristig an und machte ein Interview Armin Barg und Bürgermeister Johannes Mans. Mans stellte bei diesem Interview auch klar, dass er grundsätzlich keine Verletzung seiner Neutralitätspflicht darin erkenne, einem Radevormwalder Verein kostenlos Räume zur Verfügung zu stellen – jeder Verein könne auf dieses Angebot zurück kommen. (Der Beitrag der Lokalzeit vom 01.10.2017 ist noch bis einschließlich Sonntag in der Mediathek anrufbar.)

Es wurde auch wieder deutlich, wie sehr die AfD auf jede Gelegenheit giert, das Opfer zu spielen und ihre politischen Gegner zu bedrängen. Man sollte meinen, dass eine Ausstellung der VVN-BdA in einer kleinen Stadt wie Radevormwald nicht der Aufmerksamkeit schwer beschäftigter AfD-Funktionäre wert sei; aber so schwer beschäftigt scheinen sie nicht zu sein. Zur Eröffnung der Ausstellung tauchte ein Landtagsmitglied der AfD mit Kameramann, verstärkt durch zumindest ein Mitglied des AfD-Kreisvorstands auf, um die Veranstaltung zu filmen. Dies (leider) auch zugelassen.

Bis Gerd Jenders von „Oberberg ist bunt – nicht braun!“ aus Gummersbach sein Eröffnungsreferat geben sollte. Er protestierte gegen die Aufzeichnung der Veranstaltung und verlangte, dass die Kamera ausgestellt werde. Er wolle sich von der AfD nicht filmen lassen. Nach einem kurzen Wortwechsel erklärte sich das AfD-Team bereit, die Kamera auszuschalten. Die bisher gemachten Aufnahmen werde man aber verwenden.

Jenders ließ sich durch die AfD-Funktionäre mit Anhang nicht von seiner Referat mit digitaler Präsentation abhalten. In seinem fast einstündigen Referat behandelte er sowohl die Geschichte des Oberbergischen als Hochburg der Hitler-Faschisten ein (damals auch bekannt als „Leyland“, so genannt nach dem in Nümbrecht geborenen Faschisten Robert Ley, Reichsleiter der Hitler-Partei NSDAP und Leiter der Deutschen Arbeitsfront, einem der 24 in Nürnberg angeklagten Hauptkriegsverbrecher), als auch die Vielzahl kleinerer und größerer neofaschistischer, protofaschistischer und faschistoider Gruppen und Parteien, die im Oberbergischen Kreis heute ihr Unwesen treiben, und zeigte ideologische und personelle Verbindungen dieser Gruppen untereinander sowie ihre Verflechtung mit der AfD und ihren Inhalten auf. Wir hoffen, dieses Referat bei einer anderen Gelegenheit einem breiteren Publikum in Radevormwald zugänglich machen zu können.

Nach dem Referat, als Fragen gestellt werden konnten, meldete sich Fritz Ullmann, der für das LF an der Eröffnung der Ausstellung teilnahm, und forderte, dass man den Mitgliedern der AfD vor einer eventuellen Diskussion den Weg zur Türe zeigen sollte. Eine Diskussion über das Referat sei in Gegenwart von Protofaschisten nicht denkbar. Armin Barg widersprach: „Es liegt uns fern, ein gesamtes Gebilde zu verteufeln.“ So lange sich die Mitglieder der AfD ordentlich benähmen, müsse man sie dulden. „Das muss Demokratie aushalten!“ Eine Diskussion des Referats sei nicht vorgesehen. Er beendete dann den offiziellen Teil und lud die Anwesenden ein, sich die Ausstellung direkt anzusehen.

Die LF-Sicht auf den Abend

Wir möchten an diesem Punkt klarstellen, dass wir die Auffassung von Barg nicht teilen und diese so auch nicht dem bisherigen Konsens des Runden Tisches gegen Rechts entspricht. Seit 2007 waren Neofaschisten und Protofaschisten bei keiner Veranstaltung des Runden Tisches zugelassen und wurden bei Erkennen ausgeschlossen. Es ist bedauerlich, dass der Vorstand von diesem Grundsatz abging und die AfD-Mitglieder duldete. Wir werden anstreben, dies bei der nächsten Mitgliederversammlung des Runden Tisches zu klären.

Es ist hoch gefährlich, die AfD grundsätzlich als demokratischen Mitbewerber zu behandeln. Das ist sie nicht und die Ausstellung liefert dafür die Argumente! Das müssen wir klar machen, auch unseren Partnern im Runden Tisch gegenüber. Diese falsch verstandene demokratische Toleranz ist einer der Gründe, warum die bürgerliche Demokratie sich gegen den letzten Faschismus in Deutschland nicht wehren konnte.

Fritz Ullmann, Stadtverordneter (LF)

Natürlich verurteilen wir die AfD als Ganzes. Wir verurteilen nicht jeden einzelnen Wähler der AfD. Diese Menschen haben eine falsche Entscheidung getroffen, oft aus falschen Vorstellungen heraus. Um sie kämpfen wir, wo das möglich ist, ohne falsche Vorstellungen zu bestätigen. Die AfD als Partei jedoch ist in ihrer Gesamtheit abzulehnen. Sie hat durch ihre Handlungen immer wieder deutlich gemacht, dass auch offen auftretende Faschisten bei Ihr einen Platz haben. Allein schon dadurch, dass sie diese Personen nicht aus ihren Reihen entfernt ist klar: Die AfD bleibt nach rechts offen für alles. Deswegen bezeichnet das LF die AfD als protofaschistisch (d.h. die AfD selbst ist unserer Einschätzung nach aktuell keine faschistische Partei, steht dem Faschismus aber begünstigend gegenüber und kann eine faschistische Partei werden). 

Radevormwalder können sich ein eigenes Bild machen

Die Ausstellung „Keine Alternative“ im Mehrzweckraum des Bürgerhauses kann noch bis Samstag, den 06.10.18, besucht werden (hier gibt es weitere Informationen zur Ausstellung). Der Eintritt ist frei. Jeder Radevormwalder hat also die Möglichkeit, sich über die AfD und die Ausstellung ein eigenes Bild zu machen. Wir möchten dazu dringend raten. Nähere Informationen zur Ausstellung gibt es bei der VVN-BdA.

Zu diesen Zeiten kann man sich die Ausstellung ansehen:

Donnerstag, 04.10.2018, von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr
Freitag, 05.10.2018, von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 18 Uhr
Samstag, 06.10.2018 von 10 bis 13 Uhr

Mitglieder des Runden Tisches gegen Rechts sind stets anwesend, um durch die Ausstellung zu führen und Fragen zu beantworten.

Radevormwald: Neofaschist erhält Verwarnung für Überfall – LF-Mitglieder Ziel von Eierwurf-Attacke

Am Freitag, den 22.12.2017, fand der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler vor dem Amtsgericht Wipperfürth statt. Direkt zu Beginn der Verhandlung beantragte sein Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen. Am Ende folgte ein Schuldspruch mit einem befremdlichen Urteil: Der seid mindestens 2013 aktive Neofaschist erhielt eine Verwarnung, obwohl er schon im März diesen Jahres wegen eines anderen Gewaltdelikts vor Gericht stand.

Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwendungen dagegen zu machen – dem Staatsanwalt war die Öffentlichkeit allzu erkennbar herzlich egal.

Der Verteidiger begründete seinen Antrag mit zwei Punkten:

  1. Der Angeklagte war in einem anderen Verfahren im März, bei dem es ebenfalls um ein Gewaltverbrechen handelte, von dem selben Richter noch als Jugendlicher behandelt worden. Da der Überfall auf Jan Bäcker im Februar, also noch vor dieser ersten Verhandlung im März stattfand, müsste der Angeklagte auch jetzt als Heranwachsender behandelt werden.
  2. Insbesondere vor der Berichterstattung des LF müsse der Angeklagte geschützt werden. Unsere Berichterstattung habe die Persönlichkeitsrechte verletzt, es habe sogar zuletzt am Vortag eine Veröffentlichung mit Bild des Angeklagten gegeben (was nicht stimmt, aber wer überprüft das schon vor Gericht… ).

Die Anwältin von Jan Bäcker, der als Opfer hier als Zeuge und Nebenkläger auftrat, sah diese Sache anders und widersprach: Das Verfahren sei von öffentlichem Interesse, was nicht zuletzt die Berichterstattung gezeigt habe. Die Öffentlichkeit von Prozessen sei ein Grundrecht, das letzten Endes auch dem Schutz des Angeklagten diene, da so Geheimprozesse verhindert würden.

Eric Fieseler, links im Bild, bei einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 4.3.2017 in Wuppertal

Dennoch entschied der Richter, die Öffentlichkeit von dem Verfahren gegen den 20-Jährigen Neofaschisten auszuschließen. Dabei berief der Richter sich zuerst auf seine eigene Einschätzung über die fehlende Reife von Herrn Fieseler aus dem März diesen Jahres. Der 20-Jährige sei als Heranwachsender zu behandeln und dementsprechend seine Interessen in besonderem Maße zu wahren. Daher müsse man ihn auch vor einer Berichterstattung wie der durch das LF schützen (was, wie Sie spätestens an diesem Punkt im Artikel zugeben müssen, so nicht besonders gut gelingt), die ungerechtfertigt in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen habe. Zum Schluss behauptete der Richter noch: „Ob ein politischer Hintergrund bestand ist gänzlich offen.“

Hierzu erklären wir:

  1. Es steht diesem Richter gar nicht zu, zu entscheiden, ob unsere Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte von Eric Fieseler verletzt hätte, denn dies war nicht Gegenstand der Verhandlung.
  2. Bei der Einschätzung des Richters wurde der Umstand, dass der Neofaschist Eric Fieseler unserer Berichterstattung in keiner Weise widersprochen oder vor der Verhandlung auch nur mitgeteilt hätte, dass er mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden sei, nicht berücksichtigt. Warum hat Fieseler nicht widersprochen und klagt dann in der Verhandlung gegen ihn, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden?
  3. Der politische Hintergrund der Tat ist offenkundig und allseits bekannt. Der Täter ist ein bekannter und öffentlich auftretender Faschist. Das Opfer war antifaschistisch tätig, was dem Täter auch bekannt war. An der Motivation ließ der Täter beim Überfall selbst keinen Zweifel. Bereits vor dem Angriff wurde das Opfer beleidigt und schikaniert, seine Haustür ebenso beschmiert, wie die von Ullmann. Dass der Täter auch unmittelbarer Nachbar des Opfers war, macht den Angriff nicht weniger politisch. Er zeigt nur die Skrupellosigkeit von faschistischen Gewalttätern mit besonderer Deutlichkeit.
  4. Die Frage, ob unsere Berichterstattung tatsächlich in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte des Täters Fieseler eingegriffen hat, ist komplexer, als sie durch den Richter dargestellt wurde. An diesem Verfahren besteht ein begründetes öffentliches Interesse und damit grundsätzlich auch ein Grund für eine Berichterstattung. Das Interesse der Öffentlichkeit kann hier durchaus schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte Einzelner. Wer das nicht glauben kann, der soll sich daran erinnern, wie viele Artikel alleine über unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann bei voller Namensnennung geschrieben wurden. Die Öffentlichkeit hat das Recht, über politische Vorgänge und Personen uneingeschränkt informiert zu werden. Das muss Straftaten mit einschließen.

Angesetzt war die Verhandlung bis 12 Uhr – sie dauerte dann bis 13 Uhr.

Im Verfahren selbst räumte Fieseler die Tat teilweise ein, behauptete aber, er sei provoziert worden. Man habe ihn als „dickes, dreckiges Nazischwein“ beleidigt. Damit stellt Fieseler die bisherige Schilderung des Tathergangs weitestgehend in Frage. Bäcker widerspricht: Der Überfall habe mit Steinwürfen des Täters begonnen. Beweise hatte Fieseler für die Behauptung, er sei beleidigt worden, keine. Die zweite Person, mit der er den Überfall durchgeführt hatte, benannte er nicht einmal als Zeugen.

So oder so, das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fieseler die Tat begangen hatte und sprach ihn schuldig. „Schädliche Neigungen“ sah das Gericht bei ihm aber nicht. Es blieb bei einer Verwarnung. Außerdem wurde es ihm zur Auflage gemacht, 100 Stunden Anti-Aggressionstraining zu absolvieren und an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Der Täter leugnete vor Gericht nicht, zur rechten Szene zu gehören, trotzdem war nach dem Verfahren nicht klar, ob der Richter diese Tat als politisch motiviert betrachtete oder nicht. Der Staatsanwalt hatte ein deutlich höheres Strafmaß gefordert und zieht in Erwägung, in die Revision zu gehen. Fieseler hingegen hat das Urteil angenommen. Zwei Wochen nach der Verhandlung gewinnt es Gültigkeit, sofern die Staatsanwaltschaft nicht in die Revision geht. Wir selbst halten es für absolut notwendig, dass der Weg in die Revision gegangen wird.

Und wieder steht die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung, die sie kaum verstehen kann. Ein seit 2013 aktiver Faschist überfällt nachts einen Menschen auf einer Brücke, wird dann, obwohl er 20 Jahre alt ist, als Heranwachsender behandelt, und erhält trotz Schuldspruch nicht mehr als eine Verwarnung, obwohl er schon im Zusammenhang mit anderen Gewaltverbrechen gerichtsbekannt ist.

Wir protestieren gegen dieses völlig unverständlich milde Urteil. Bei dieser Justiz darf es nicht verwundern, wenn Neofaschisten das durch die Abwesenheit der Polizei entstandene Machtvakuum in unserer Stadt weiterhin ausnutzen.

Rechte Szene zunehmend aggressiver

Dass die rechte Szene sich nicht durch solche Urteile beeindrucken lässt, stellte sie am Abend des 1. Weihnachtsfeiertages direkt wieder unter Beweis.

Zwei Mitglieder des LF, von denen eines ebenfalls in den letzten Monaten für seine politischen Überzeugungen wiederholt persönlich beleidigt und belästigt wurde, wurden beim Abendspaziergang in der Innenstadt gegen 22 Uhr mit einem Ei beworfen. Das Ei traf die LF-Mitglieder nicht. Nach Einschätzung der zum Tatort gerufenen Polizei ist der Vorfall ernst zu nehmen, sie ermittelt nun wegen versuchter Körperverletzung gegen unbekannt. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Es ist wichtig, dass wir darauf deutlich reagieren. Auch als Gruppe.“, sagte das attackierte LF-Mitglied. Neofaschisten in Radevormwald, ebenso wie Personen aus ihrem Umfeld, radikalisieren sich zusehends und machen vor Gewalt nicht halt.

Wir begrüßen, dass die Polizei diesen Vorfall ernst nimmt. In den nächsten Wochen wird es ein außerordentliches Treffen der Radevormwalder LF-Gruppe geben, auf dem insbesondere das weitere Vorgehen gegen Neofaschisten und die Bedrohung, die von Ihnen ausgeht, diskutiert werden soll. Weitere Schritte werden wir dann bekannt geben.

Kritische Masse: „pro Deutschland“ löst sich auf und fordert Mitglieder zum AfD-Eintritt auf

Beitrag von A.R.

Am 11.11.2017 hat sich, ganz ohne Spaß, die sich so nennende Bürgerbewegung „pro Deutschland“ bei einem Kongress im benachbarten Wuppertal aufgelöst und ihre Mitglieder aufgefordert, der AfD beizutreten. In Radevormwald hat „pro Deutschland“ eine Fraktion (ehem. pro NRW). Wie geht es weiter?

Die AfD erweckt gerne den Eindruck, eine fortschrittliche Partei zu sein, die etwas rechts der Mitte steht. So etwas wie die CSU, nur ohne Bayern und ganz oft ohne Religion. Vorwärts gerichtet, das Wohl des deutschen Bürgers stets im Sinn. Nach der Bundestagswahl in diesem Jahr sind die AfD’ler sicher ein Problem, das sich nicht einfach ignorieren lässt. Es war viel einfacher damals mit der NPD, der DVU und „pro Deutschland“. Die waren weniger schwammig, meinten viele. Besonders deren eigentliches Publikum, welches hauptsächlich aus Neonazis bestand.

Ja, die AfD gibt sich große Mühe – zumindest nach außen – als normale Partei zu erscheinen. Aufmärsche mit Gruppen von glatzköpfigen, Springersteifel tragenden und dem äußeren Anschein nach neofaschistischen Menschen wollen sie vermeiden. Da macht es einen etwas nachdenklich, dass jetzt, wo „pro Deutschland“ endlich aufgegeben hat, wo der Druck nicht nur aus der Gesellschaft, sondern auch von ihren eigenen Verbündeten im Ausland schließlich so stark war, dass sie die Waffen strecken mussten, eine Empfehlung ganz klar an ihre Kameraden geht: Schließt euch der AfD an.

„pro Deutschland“ gab sich hier keinen Illusionen mehr hin. Auf ihrer Webseite erklären sie ganz direkt zu ihrer Auflösung:

Alle relevanten parteipolitischen Entscheidungen des freiheitlichen Spektrums fallen künftig innerhalb der AfD. Deshalb gilt es, die AfD stark zu machen, statt sie durch Konkurrenzkandidaturen bei Wahlen zu schwächen. (…)

Die Bürgerbewegung pro Deutschland stand seit ihrer Gründung im Jahr 2005 in Köln im Bündnis mit der österreichischen FPÖ, dem französischen Front National und dem flämischen Vlaams Belang. Unsere politischen Freunde in Wien, Paris und Brüssel stehen im Bündnis mit der AfD und unterstützen künftig in Deutschland keine Parteien mehr, die in Konkurrenz zur AfD bei Wahlen antreten. Dies gilt insbesondere auch für Abspaltungen von der AfD, die in Wien, Paris und Brüssel als politisch aussichtlos und schädlich bewertet werden.

Unser Ziel ist und bleibt die freiheitliche Erneuerung Deutschlands. Dieses Ziel werden wir künftig in der AfD weiterverfolgen.

Klare Befehle. Eine andere rechte Partei als die AfD wird in Deutschland nicht mehr unterstützt, so heißt es also von Seiten der großen nationalistischer Parteien in Europa. Ein klares Zeichen: In jedem Land soll es nur eine dieser Parteien geben, die alle Kräfte auf sich vereinigt. Die Rechten streben erneut nach einer zentralisierten Partei, die populär ist und die auf die Jugend zugehen kann. Das macht letztlich nur Sinn, wollen sie auch die alten Kader der NPD, der DVU und natürlich von „pro Deutschland“ absorbieren. Hier in Radevormwald muss man nicht lange zurückdenken und es läuft einen kalt den Rücken runter.

Erinnern wir uns noch an den „Freundeskreis Radevormwald“, diese neofaschistische Kameradschaft, die speziell im Jahr 2011 die Radevormwalder terrorisierte? Erinnern wir uns daran, dass während der großen Razzia 2012 auch die Räumlichkeiten der „pro NRW“-Stadtratsfraktion durchsucht wurden? An Tobias Ronsdorf, Bruder des Anführers des „Freundeskreises“ Jonas Ronsdorf, der klammheimlich nach der Affäre als Fraktionschef der pro-NRW-Stadtratsfraktion ersetzt wurde?

Schäfer in der Mitte als Mitglied des Landesvorstands von „pro Deutschland“ 2015 neben dem damaligen Vorsitzenden Markus Wiener links und Judith Wolter rechts

Neuer Vorsitzender der pro-NRW-Fraktion im Rader Stadtrat wurde Udo Schäfer, ein Ex-DVU’ler, Mitglied des oberbergischen Kreistags, der zuvor als Geschäftsführer für die Stadtratsfraktion fungierte und von Andre Hüsgen abgelöst wurde, ehemaliger NPD-Stadtrat in Ennepetal, heute auch pro-Deutschland-Fraktionschef in Remscheid. Bei der Spaltung zwischen „pro NRW“ und „pro Deutschland“ im November 2015 wechselten alle Mandatsträger im Bergischen Land, egal welchen Hintergrunds, einmütig zu „pro Deutschland“. Den NRW-Landesvorstand dominierten sie. Nur zwei der 11 Vorstandsmitglieder kamen nicht aus dem Bergischen Land. Udo Schäfer hatte zuletzt die Funktion des stellv. Landesvorsitzenden inne.

Trotz allem lässt die AfD ihren Parteisprecher Christian Lüth erklären, dass man solche Leute nicht wolle. Der dpa gegenüber sagte er: „Diese Partei steht auf unserer Unvereinbarkeitsliste, sie können gar nicht aufgenommen werden.“ Die AfD hat eine Unvereinbarkeitsliste?

Wir werden es in Radevormwald sehen.

Denn was wird mit der pro-Deutschland-Fraktion in Radevormwald geschehen? Wenn die AfD diese absorbieren und sich damit wieder mehr Einfluss bei den Ultra-Rechten verschaffen wird, zeigt sie, wie weit rechts sie wirklich steht und, wieder einmal, wie unaufrichtig sie ist. Nichts davon sollte uns überraschen, aber es ist der Zeitpunkt um allen erneut klar zumachen: Die AfD ist keine fortschrittliche Partei. Sie ist lediglich der aktuelle Versuch der Rechten uns zu täuschen und uns zum Vergessen zu überreden.

Welche Konsequenzen sich in Radevormwald aus der Auflösung von „pro Deutschland“ ergeben werden oder könnten will der LF-Stadtverordnete Fritz Ullmann mit einer Anfrage in der morgigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (am Dienstag, 21.11.2017) erfahren.

Ein ganz großes Dankeschön

Wir möchten nach der Wahl nicht vergessen, allen Wählern, Wahlhelfern, Mitgliedern und den anderen Trägerorganisationen für ihren Einsatz in diesem Wahlkampf zu danken!

Und wie schon vor der Wahl nun auch nach der Wahl geht der Kampf für die Interessen der Menschen – für uns vor allen Dingen in Radevormwald und Wuppertal – weiter.

Wuppertal Uni-Zeitung „blickfeld“ veröffentlicht Kandidatencheck

Zur Wahl des Deutschen Bundestages am 24. September 2017 hat die Wuppertaler Uni-Zeitung „blickfeld“ die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Wahlkreis Wuppertal I gefragt, was Wuppertaler Studierende von Ihnen erwarten können, falls sie gewält werden.

In 500 Zeichen sollten wir diese Frage beantworten. Sieben Kandidaten – Fritz Ullmann vom LF für die Internationalistischen Liste / MLPD – reagierten und stellten ihre Ziele in knappen Worten vor. Nicht geantwortet haben die Kandidaten von Linkspartei und AfD.

Der blickfeld Kandidatencheck kann hier gelesen werden!

Vier Nazis schlagen Familienvater tot, ein minderschwerer Fall gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge

Waldbröl ist eine der südlichsten Gemeinden des Oberbergischen Kreises. Das Städtchen ist Inbegriff ländlicher Gemütlichkeit. Doch auch hier wird die rechte Szene immer gewalttätiger. Im letzten Jahr war Waldbröl Schauplatz eines faschistischen Verbrechens: Vier Neofaschisten schlugen nachts einen Familienvater tot. Eigentlich hatten sie nur Flüchtlinge jagen wollen…
Letzte Woche wurde das Urteil gesprochen.

Die vier Faschisten, die in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am 1. September 2016 erklärtermaßen einen 40-Jährigen Familienvater tot geschlagen haben, weil sie keine Flüchtlinge fanden, wurden vor dem Landgericht Bonn nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen minderschwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei von Ihnen (Alter 21, 22, 23, 36) nach Jugendstrafrecht, zu Haftstrafen von 2,5 bis 4 Jahren verurteilt (teils wird berichtet 2 Jahre, was die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe bedeuten würde), weil sie aussagten, das Opfer habe sie wiederholt provoziert und es sei ihnen doch nicht klar gewesen, dass der gleich stirbt, wenn man ihm den Schädel einschlägt.

Die Faschisten hatten ihr Opfer, auch, als es schon am Boden lag, mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und einem „Stock“ auf den Kopf immer weiter angegriffen. Das Opfer versuchte noch, kriechend zu fliehen, aber die Faschisten ließen nicht von dem 40-Jährigen ab. Der verheiratete Vater zweier Kinder starb neun Tage später im Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch bzw. einem Schädelhirntrauma.

„Für den Strafrahmen spielt eine Rolle, dass von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen ist. Dies ganz maßgeblich deshalb, weil das Opfer, der Getötete, immer wieder von selbst auf die Angeklagten zugegangen ist und sie beschimpft hat. Also sie zu der Tat immer weiter provoziert hat.“
Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts Bonn

Das Gericht gesteht den Angeklagten mit diesem Urteilspruch zu, dass sie nicht mit Tötungsabsicht und auch nicht aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hätten – alles andere hätte nämlich eine Verurteilung wegen Mordes bedeutet. Stattdessen gibt das Gericht dem Opfer eine Mitschuld an seinem Tod. Das Urteil ist schon aus diesem Grund für uns nicht nachvollziehbar und nicht tragbar. Wir erkennen es nicht an. Wir fordern eine angemessene Bestrafung dieser Mörder – als Mörder!
In keinem Fall dürfen diese Menschen auf freien Fuß gesetzt werden.

Wir verurteilen daher auch nicht nur die Tat und die Täter, sondern auch das Gericht, das mit diesem Urteil nicht nur dem verstorbenen Opfer und seinen Angehörigen in’s Gesicht gespuckt hat, sondern auch klar zeigt, wo es steht. Faschistisch motivierte Morde werden als Körperverletzungen verharmlost. Damit wird den Opfern rechter Gewalt gezeigt, dass sie mit keinem Schutz und keiner Gerechtigkeit rechnen können. Den faschistischen Tätern wird gezeigt, dass sie mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen können.

Unsere Erfahrungen in Radevormwald passen in dieses Gesamtbild. Dort musste der Anführer der verbotenen neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, Jonas Ronsdorf, mehrere Jahre nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe von gerade einmal 2,5 Jahren (die allerdings auf Grund der Länge von über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte) nicht zur Haft antreten. Erst, nachdem das LF diesen Skandal öffentlich thematisierte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Die anderen verurteilten Neofaschisten hatte man quasi gleich laufen lassen: Sechs von ihnen erhielten Haftstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer eine Geldstrafe.
Gemeinsam hatten sie die Radevormwalder über ein Jahr terrorisiert und dabei auch mehrere Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und politische Gegner verübt.

s.a.: Artikel des WDR vom 4.7.17