Der Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in NRW sieht die Rücknahme zahlreicher aus Sicht des Tierschutzes wichtiger Verbesserungen aus dem Ökologischen Jagdgesetz vor. Für die meisten der geplanten Änderungen wird dabei gar keine oder keine sachlich/wissenschaftlich stichhaltige Begründung angegeben. Derzeit wird der Entwurf im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beraten. Tierschützer appellieren an die Verantwortlichen, den Gesetzesentwurf zurückzuweisen, um diesen für Natur, Tiere und Menschen katastrophalen Kniefall der schwarz-gelben Landesregierung vor der Jägerlobby zu verhindern.
Das im Jahr 2015 von SPD und Grünen in NRW eingeführte Ökologische Jagdgesetz räumte dem Tierschutz einen etwas größeren Stellenwert ein: Besonders grausame Jagdformen wie z. B. die Baujagd wurden eingeschränkt, durch einen Schießfertigkeitsnachweis sollte die Treffsicherheit aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verbessert werden, die grausame Abrichtung von Jagdhunden an flugunfähig gemachten Stockenten wurde verboten und der Tierschutz fand ausdrückliche Erwähnung im Jagdgesetz. Diese und viele weitere, lange überfällige Verbesserungen wurden von Natur- und Tierschützern begrüßt, auch wenn man eine noch drastischere Einschränkung der Jagd als sinnvoll erachtet hätte. Die konservative Jägerschaft leistete hingegen massiven Widerstand und der Landesjagdverband drängt seither massiv darauf, die Verbesserungen wieder rückgängig zu machen.