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Offener Brief von Fritz Ullmann: „Runder Tisch gegen Extremismus“ ist ein Irrweg

„Gemeinsam handeln gegen Rechts“ bleibt die einzig richtige Losung

Ich erlaube mir unter Berufung auf die Geschichte und meine persönlichen Erfahrungen die Bewertung, dass ein „Runder Tisch gegen Extremismus“ ganz grundsätzlich und insbesondere jetzt ein schwerer Fehler wäre. Das hat mehrere Gründe.

Eine Gleichsetzung von Links und Rechts ist sachlich falsch – wie auch unaufrichtig – und verbietet sich daher. Linke Bewegungen und Organisationen streben mehr Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit an. Rechte Bewegungen dagegen streben maximale Ausbeutung der Menschen durch Unterdrückung an; durch militärische Autorität im In- und Ausland, durch Gewalt und Zwangsarbeit. Dem Grad nach mögen sich die öffentlich geäußerten Vorstellungen rechter Gruppen unterscheiden, dem Inhalt nach läuft es immer darauf hinaus. Das zeigte sich jüngst deutlich in der Forderung der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA) nach eigenen deutschen Atomwaffen; zur Durchsetzung deutscher Interessen, wohlgemerkt, nicht etwa zur Abschreckung.

Gleichzeitig gibt es in unserer Stadt keine Probleme mit Linken, gleich welcher Organisationszugehörigkeit; keine Anzeigen, keine Verfahren – keine Straftaten. „Extremismus“ ist auch in dieser Hinsicht ein völlig konstruiertes Problem.

Diese Gleichsetzung nützt nur den Faschisten, ihnen aber in mehrfacher Hinsicht. Es verharmlost sie als „eine Form des Extremismus“ und schwächt die Opposition gegen sie massiv, indem sie die aktivsten antifaschistischen Kräfte ausgrenzt. Unsere Fähigkeiten und Kenntnisse sollen in einem solchen Bündnis fehlen, obwohl wir die politische Organisation der Aktivist:innen sind, die sich in den letzten 15 Jahren ohne Unterbrechung mit der neofaschistischen Szene und ihren parlamentarischen Auswüchsen auseinander gesetzt haben. Wir verfügen über das umfangreichste Wissen und über die größte Erfahrung mit dieser Szene in Radevormwald.

Ein „Runder Tisch gegen Extremismus“ dient in Anbetracht des existierenden Runden Tisches gegen Rechts also nur der Abgrenzung gegenüber fortschrittlichen und linken Kräften – konkret dem LF – und daher auch nicht dem Kampf gegen die Neofaschisten.

Die Vorbehalte gegen den Runden Tisch gegen Rechts werden mit unserem Engagement begründet, man fürchte eine Vereinnahmung durch uns und wolle nicht „vor den Karren des Linken Forums“ gespannt werden; das ist so absurd, wie es nur sein kann.

Für wie stark halten die großen bürgerlichen Parteien uns denn, dass sie fürchten, sich gegen uns am Runden Tisch gegen Rechts nicht behaupten zu können – oder für wie schwach halten sie sich selbst?

Und worin soll eine solche Vereinnahmung überhaupt bestehen? Der einzige Zweck und die Existenzberechtigung des Runden Tisches gegen Rechts ist der Kampf gegen die faschistische Ideologie, ihre Anhänger und deren Strukturen in Radevormwald. Heißt das, dass sie diesen Kampf gar nicht wirklich führen wollen?

Was sind das für „Ängste“? Eine Zusammenarbeit mit allen demokratischen Kräften am Runden Tisch gegen Rechts, also auch mit uns, wird und soll die anderen Parteien nicht dazu bringen, unsere sonstigen Forderungen zu übernehmen, zum Beispiel Karthausen nicht zu bauen, stattdessen die Südstadt zu sanieren, oder den ÖPNV zu verbessern.

Wenn dann die FDP ihr Fernbleiben damit begründet, sie würde keine Einladung von einem „MLPD-Kandidaten“ (mir) annehmen, dann zeichnet das für sich genommen einen MLPD-Kandidaten nicht aus: Die FDP ist in 15 Jahren keiner Einladung zur Mitarbeit am Runden Tisch gegen Rechts gefolgt, gleich wer sie aussprach, ob derjenige parteilos, Grüner, Linkspartei‘ler oder gar UWG‘ler war. Das bleibt bedauerlich, aber sobald die FDP es ändert, werden wir zur Zusammenarbeit auch mit ihr am Runden Tisch gegen Rechts bereit sein.

Ansonsten sei gesagt, dass die Bergische Morgenpost bereits völlig zutreffend berichtete, dass wir als Trägerorganisation im Internationalistischen Bündnis auch Kontakte auch zur MLPD als einem unserer Bündnispartner pflegen. Die Kandidatur von LF-Mitgliedern, so auch mir, auf der offenen Liste der MLPD als „Internationalistische Liste / MLPD“ erfolgte in diesem Rahmen. Es geht beim Runden Tisch gegen Rechts aber gar nicht darum, inwieweit wir die MLPD unterstützen oder wo die Rader bei der nächsten Wahl ihr Kreuz machen sollen, so lange sie es nicht bei faschistischen oder faschistoiden Parteien machen.

Wir jedenfalls werden Vorschläge zur Auseinandersetzung mit der faschistischen Ideologie nicht grundsätzlich ablehnen, nur weil sie von anderen unterstützt werden. Die zuletzt von Hans Golombek (SPD) – auch von uns immer wieder in der Vergangenheit – eingebrachte Forderung, Straßen in Radevormwald, die nach faschistischen Funktionären benannt wurden, umzubenennen und ihre Geschichte aufzuarbeiten, begrüßen wir ausdrücklich und werden sie in den Runden Tisch gegen Rechts einbringen, sollte die SPD es nicht tun.

Mit antifaschistischen Grüßen

Fritz Ullmann

Protest gegen Pfändung von Sozialleistungen vor Sparkasse: § 904 (5) ZPO ist gegen die Ärmsten der Armen gerichtet

Mehrere LF-Aktivist:innen und Unterstützer:innen protestierten am 28. März 2022 ab 16 Uhr gegen die Pfändung von Sozialleistungen vor der Sparkasse in Radevormwald und erreichten dabei viele Anwohner und Sparkassen-Kunden.

Anlass war die Situation unseres ehem. Stadtverordneten Fritz Ullmann, der im letzten Jahr Hartz IV beantragen musste und im Januar diesen Jahres nach mehrmonatiger Wartezeit eine Nachzahlung erhielt, die von der Sparkasse zur Pfändung gesperrt wurde. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die im Dezember 2021 wirksam wurde.

Gesetz gegen Arme mitten in Weltwirtschaftskrise und Pandemie

Durch eine Veränderung in § 904 (5) ZPO wird der Pfändungsfreibetrag für die „Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß ALG II“ faktisch aufgehoben. Im Falle von Nachzahlungen – die sich oft auch daraus ergeben, dass Anträge durch die Behörde schleppend bearbeitet werden – wurden diese über die Zahl der Monate geteilt und verblieben damit in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag. Daran hat sich nichts geändert, aber: Jetzt gilt diese Regelung nur noch auf Antrag! Diese Neuregelung ist pure Schikane und verursacht nicht zuletzt den Gerichten völlig unnötigen Aufwand. Es stellt einfach nur eine neue Hürde dar, und das in einer Zeit, in der die Menschen durch Inflation und Preissteigerung verschärft in die Armut getrieben werden.

Betroffene müssen Folgendes tun:

  • Zum Amtsgericht (Wipperfürth) und dort unter Verweis auf § 904 ZPO beantragen, dass der Pfändungsfreibetrag für den Monat des Zuflusses der Nachzahlung auf die Höhe der Nachzahlung festgelegt wird.
  • Die eigene Bank darüber informieren, damit die Nachzahlung nicht abgeführt wird.

Das LF nimmt Stellung:

  • Keine Pfändung von Sozialleistungen!
  • Das Gesetz schafft nur eine zusätzliche Hürde und unnötigen bürokratischen Aufwand – Dieses asoziale Gesetz muss weg!
  • Du bist nicht alleine: Wir rufen die Betroffenen auf, sich über info@linkes-forum.de bei uns zu melden und wollen dabei helfen, dass sich die Betroffenen gegenseitig unterstützen.
  • Wir arbeiten mit Bündnis-Partnern, unter anderem zur Bundesweiten Montagsdemobewegung, zusammen, um den Kampf gegen dieses Gesetz zum bundesweiten Thema zu machen.

Hier kann diese Pressemitteilung zur Weiterverbreitung als PDF herunter geladen werden.

Kundgebung! § 904 ZPO – LF lehnt neues Gesetz zur Pfändung von Sozialleistungen ab!

Seit Januar diesen Jahres kämpft unser ehemaliger Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald (2009 – 2020) und Gesamtvorstandsmitglied, Fritz Ullmann, um die Freigabe einer Nachzahlung vom JobCenter gegen die Sparkasse Radevormwald.

Ullmann kam in eine schwierige Lage und hatte monatelang auf die Zahlung der Leistungen warten müssen, weswegen ein höherer Betrag nachgezahlt wurde. Die Sparkasse hat diese Sozialleistungen gesperrt, um Pfändungen zu bedienen. Grundlage ist eine Veränderung des Gesetzes in § 904 ZPO, die ausschließlich im Interesse der Gläubiger ist, denn viele Menschen sind überschuldet und könnten sich sonst ja hinter ihrem Grundrecht auf ein Lebensminimum verstecken.

Ullmann berichtet von seinen Erfahrungen in einem Offenen Brief, den wir hier bereits veröffentlicht haben. Dort heißt es unter Anderem: „Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und man sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).“ Auch heute, nach zwei Urteilen zu seinen Gunsten, hat Ullmann sein Geld immer noch nicht von der Sparkasse erhalten. Dem LF gegenüber begründet Ullmann, warum er sich auf das „Angebot“ der Sparkasse nicht einließ:

„Die intransparente Hinhaltetaktik der Sparkasse ist menschenverachtend. Wenn die das mit mir machen, machen die das auch mit anderen.“

Wir erklären uns mit unserem Mitglied und langjährigen Stadtverordneten Fritz Ullmann solidarisch. Wir kritisieren ausdrücklich das Vorgehen der Sparkasse und fordern den Vorstand zu einer Entschuldigung auf. Die Sparkasse muss den Vorfall aufarbeiten und vor allen Dingen ihre Mitarbeiter anweisen, korrekt Auskunft an Betroffene zu erteilen.

Kundgebung: Wir rufen zum Protest auf „Gegen die Pfändung von Sozialleistungen!“
Montag, 28. März, 16 Uhr – vor der Sparkasse, Hohenfuhrstr. 19-21

Wir sagen:

  • Keine Pfändung von Sozialleistungen!
  • Das Gesetz schafft nur eine zusätzliche Hürde und vermeidbaren bürokratischen Aufwand!
  • Dieses Gesetz muss weg!

Hier kann das Flugblatt mit der Erklärung als PDF herunter geladen und weiterverbreitet werden.

Offener Brief von Fritz Ullmann: Jetzt neu – Pfändung von Sozialleistungen!

Gesetzesänderung hebt Pfändungsfreibeträge für die Ärmsten faktisch auf – und die Sparkasse in Radevormwald ist „Vertreter der Gläubiger“

2021 waren 6,16 Millionen Privatpersonen in Deutschland überschuldet (8,86%) – 3,08 Millionen Haushalte. 32% der Haushalte müssen Einkommenseinbußen durch diverse Systemkrisen verkraften. Sie treiben uns in die Armut, es gibt keinen Grund für Scham: Jedem kann das passieren. Auch mir.

Im letzten Jahr ging es nicht mehr weiter: Nach mehrmonatigem Bemühen um „Leistungen zum Lebensunterhalt gem. ALG II“ (Hartz IV) erhielt ich im Januar 22 endlich meinen Bewilligungsbescheid. Solche Verzögerungen, ohne es an dieser Stelle weiter bewerten zu wollen, kommen vor. Schulden und ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) waren ebenfalls mein Eigen. Ich erhielt mehrere Tausend Euro durch die mehrmonatige Nachzahlung. Bitter nötig, denn in der Zwischenzeit musste ich mir Geld leihen, um zu überleben. Dann aber: Das Geld ist gesperrt! Ich bemühte mich um Klärung, aber die Mitarbeiter der Sparkasse Radevormwald lehnten den Bewilligungsbescheid als Nachweis, dass es sich um Sozialleistungen handelte, ab und verlangten stattdessen eine Auskunft des JobCenters (die dieses übrigens noch am selben Tag erteilte). Danach forderten sie den zuvor abgelehnten Bewilligungsbescheid „nach“ – um dann schließlich zu erklären, dass Geld sei so oder so zu pfänden. Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).

„Niemand sagt dir das“ – asoziale Änderung in § 904 ZPO

Bis Ende letzten Jahres wurde der Pfändungsfreibetrag über die Monate der Nachzahlung gerechnet. Dann aber bleibt nichts für die Gläubiger, also hilft der Gesetzgeber: Jetzt sind Sozialleistungen, wenn sie aus Nachzahlungen des JobCenters stammen, vor Pfändung nicht mehr automatisch geschützt. Seit Dezember letzten Jahres muss ein angehender Leistungsempfänger, wenn er auf eine Nachzahlung über mehrere Monate wartet und Pfändungen zu fürchten hat, zum Amtsgericht und dort seinen Pfändungsfreibetrag individuell festlegen lassen; insofern ist der Pfändungsfreibetrag für die Ärmsten der Armen aufgehoben. Betroffene müssen ihr Lebensminimum nun eigeninitiativ verteidigen. Ganz nebenbei bedeutet diese Änderung einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Auch das „P-Konto“ (welches sich die Sparkasse übrigens wegen eines vermeintlichen und nie näher konkretisierten Mehraufwands teuer bezahlen lässt) schützt davor nicht. Es bedürfte hartnäckigen Nachfragens, um von der Sparkasse überhaupt eine Begründung zu erhalten.

Sparkasse Radevormwald leistet hinhaltenden Widerstand

Nachdem eine Einigung mit der Sparkasse offensichtlich unmöglich war und ich mir einige Unverschämtheiten von ihren „Kundenberatern“ anhören musste, blieb mir nur der Weg vor Gericht. Am 2.2.2022 urteilte das Amtsgericht (AG) Wipperfürth weitgehender, als von mir erhofft: Die Zwangsvollstreckung sei ohne Sicherheiten einstweilen auszusetzen. Anstatt mein Geld frei zu geben, interpretierte die Sparkasse dieses Urteil mutwillig anders, nämlich dass weder ich, noch die Gläubiger das Geld bekämen. Dieses schwer nach Rechtsbeugung stinkende Verhalten machte es nötig, das Gericht wieder einzuschalten: Am 2.3. entschied es erneut zu meinen Gunsten, dieses Mal legte es den Pfändungsfreibetrag des Monats Januar (als die Nachzahlung auf meinem Konto einging) auf die Höhe der Nachzahlung fest (übrigens im Einvernehmen mit den Gläubigern, als deren Vertreter sich die Sparkasse Radevormwald mit ihrem schikanösen Verhalten sieht). Heute, nachdem das Urteil schon seit Tagen wirksam ist, hat die Sparkasse mein Geld noch nicht frei gegeben. Obwohl die Sparkasse das Urteil erhalten hat, verlangt sie nun noch eine Bestätigung des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig sei.

Radevormwald, Freitag, 25. März 2022

gez.
Fritz Ullmann, ehem. Stadtverordneter (LF)

Fuchsjagd: Offener Brief an den Deutschen Jagdverband

Das Linke Forum hat gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, dem Aktionsbündnis Fuchs und weiteren Tierschutzorganisationen einen offenen Brief zur Fuchsjagd an den Deutschen Jagdverband (DJV) gerichtet.

Anlass waren die alljährlich im Januar und Februar stattfindenden so genannten Fuchswochen, bei denen regelmäßig während der Paarungszeit große Teile der Jagdstrecke gemacht werden. Die Fuchsjagd während dieser Zeit des Jahres wird von Tierschützern besonders kritisch gesehen:  Einerseits werden dabei Fuchsrüden erschossen, die als künftige Elterntiere für das Überleben des Nachwuchses erforderlich sind. Andererseits kommen bereits im Februar die ersten Fuchswelpen zur Welt, die nach dem Tod ihrer Eltern verhungern müssen.

Wir wollen vom DJV erfahren, wie der Verband das Thema Weidgerechtigkeit seit seiner im Jahr 2000 aufgeschriebenen „Grundsätze zur Weidgerechtigkeit“ insbesondere im Hinblick auf die Fuchsjagd weiterentwickelt hat und mit ihm eine öffentliche Diskussion dazu führen. Wir hinterfragen den Sinn der Fuchsjagd und stellen die Frage nach der Gewährleistung des Schutzes der zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere. Uns interessiert, wie die Jägerschaft zu Themen wie der seit langem wissenschaftlich belegten Selbstregulierung von Fuchsbeständen oder zur Jagd als “Schädlingsbekämpfung“ steht.

Während in Deutschland jedes Jahr noch weit über 400.000 Füchse erschossen werden, geht das Fuchsjagdverbot im benachbarten Luxemburg in das fünfte Jagdjahr. Die Behörden haben dort weder eine Zunahme der Zahl der Füchse festgestellt, noch eine Zunahme von Krankheiten. Im Gegenteil, die Befallsrate mit dem Fuchsbandwurm ist seit dem Jagdverbot sogar signifikant rückläufig.

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