Schlagwort-Archiv: Gefährdung des Straßenverkehrs

LF unterliegt im Plakatstreit vor Gericht

LF-Anfrage im Stadtrat: Wurde auch anderen Parteien mit der Entfernung ihrer Plakate gedroht?

Die Stadt bewilligte dem LF mit 30 deutlich weniger Plakatstandorte, als anderen Parteien (bspw. der CDU mit 120). Das LF plakatierte darauf hin an 100 Standorten, die Stadt drohte mit Entfernung, dagegen klagte das LF – und verlor am Freitag im Eilverfahren: Anderthalb Plakatstandorte pro Wahlbezirk seien doch ausreichend.

Im deutschen Wahlsystem sind alle gleich, aber manche sind eben gleicher – ganz offiziell! In dem Eilbeschluss stellt das Verwaltungsgericht fest, dass das LF mit 30 genehmigten Plakatstandorten gegenüber der CDU mit 120 Standorten nicht benachteiligt sei. Dem Gericht geht es um das dem LF „zustehende Maß der Selbstdarstellung als eine bislang im Stadtrat noch nicht vertretene Wählergruppe“. Wir sind übrigens 2014 in den Stadtrat eingezogen.

Auf weitere juristische Schritte verzichten wir, denn eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung mehr. Sie würde erst nach dem Wahltermin und dann von der selben Kammer des selben Gerichts verhandelt. Wir denken nicht, dass die selben Richter dann eine bessere Entscheidung fällen. Die Stadt verlangt nun bis zum 2.9. alle bis auf 30 Plakate zu entfernen, obwohl eine derartig knappe Frist eine rein ehrenamtlich tätige Organisation vor unverhältnismäßige Probleme stellt.

Wahlkampf weiter in der Offensive: In den letzten zwei Wochen des Wahlkampfes werden wir in sozialen Netzwerken und im Straßenwahlkampf mit kreativen und unkonventionellen Ideen in die Offensive gehen und dabei als Demokratinnen und Demokraten dieses Urteil zum Thema machen.

Sind LF-Plakate besonders gefährlich? Die Stadt behauptete vor Gericht, die unmittelbare Entfernung der LF-Plakate sei wegen der „drohenden Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“ nötig. Zynisch, denn das LF hat vorbildlich plakatiert. Währenddessen hängen die Plakate aller anderen Parteien nach wie vor in Kreuzungen und an Verkehrsschildern.

Wir stellen deswegen in der morgigen Ratssitzung die Anfrage: Hat das Ordnungsamt nur dem LF die Entfernung seiner Wahlplakate angedroht? Und: Wenn ja, warum?

> Die LF-Anfrage hier im Wortlaut lesen

Stadt Radevormwald will Wahlplakate des LF entfernen – LF geht vor Gericht

An über 100 Standorten in Radevormwald hängen die Themen- und Kandidatenplakate des LF. Das LF hatte bereits am 31.7. erklärt, keine undemokratischen Einschränkungen der Wahl zu akzeptieren. Ordnungsamtsleiter Knorz forderte per E-Mail gestern Abend, dass der Großteil der LF-Plakate wieder entfernt wird. Das LF ruft hierzu das Verwaltungsgericht an.

Spitzenkandidat Fritz Ullmann zielt mit seinem Plakatspruch auf die willkürlichen Regeln, die die Fraktionsspitzen erfinden, um sich Vorteile zu verschaffen

LF-Plakate wirken und überzeugen! Sowohl in Inhalt als auch Gestaltung sind die Plakate des LF in dieser Kommunalwahl einzigartig und markant. Als Wählerbündnis ohne kostenlose Fernsehwerbung durch die Nachrichten ist die Plakatierung für das LF besonders wichtig, denn viele Wähler kann es nur so erreichen. Deswegen versuchen die Ratsfraktionen traditionell, den Wahlkampf so sehr wie möglich zu verzerren, indem den großen Parteien (bis zu vier Mal) mehr Plakatfläche zur Verfügung gestellt werden soll. Gegen diese undemokratische Praxis lehnt sich das LF mit seiner Plakatierung offen auf. „Wir akzeptieren keine Manipulation der Wahl durch eine willkürliche Einschränkung der Plakatierung einzelner Parteien gegenüber anderen.“, erklärte LF-Spitzenkandidat und Stadtverordneter Fritz Ullmann heute in einer Antwort an die Stadtverwaltung.

Absolute Inkonsequenz. Obwohl die Stadt bisher nicht einmal gewährleisten konnte, dass sich der eigene Betriebshof bei der Aufstellung von Dreieckständern für UWG, FDP und RUA (welche sich hiermit den Aufwand einer eigenen Plakatierung auf Kosten der Bürger sparen) an die städtischen Auflagen zur Verkehrssicherheit hält, sollen vom LF angeblich regelwidrigaufgehängte Plakate kurzfristig bis Sonntag entfernt werden, sonst würden sie ab Montag durch städtische Angestellte beseitigt. Hier will man schnell Fakten schaffen. Eine unmittelbare Reaktion ist nötig.

Wir wollen eine gerichtliche Prüfung. Das LF will nun gegen die bisher erteilte Sondernutzungserlaubnis vor dem Verwaltungsgericht vorgehen, vor allen Dingen weil bei den dort genehmigten 60 Plakaten an 30 Standorten nicht einmal an 2 Stellen pro Wahlbezirk aufgehängt werden könnten. „So wäre keine angemessene Wahlwerbung möglich. Wie die Stadt zu ihren Zahlen kommt, ist nicht einmal nachvollziehbar. Wir haben deswegen einen neuen Antrag gestellt, in dem wir 135 Standorte beantragen.“, so Ullmann. Bewilligt die Stadt diesen Antrag bis morgen früh, kann die Auseinandersetzung vor Gericht vielleicht noch verhindert werden.

LF verbreitert Wahlkampagne in Radevormwald: 4 Themenplakate, 100 Standorte

Das LF ging mit seiner Kampagne zur Kommunalwahl am Wochenende in die zweite Phase. Nach dem ersten Themenplakat, mit dem wir uns gegen die AfD richteten, sind nun Plakate zu den Themen Stadtentwicklung, Steuern und ÖPNV in der Öffentlichkeit.

Vier Themenplakate mit Wahlkampfschwerpunkten: Wir bekennen uns zur Notwendigkeit, die Südstadt zu sanieren, und bekräftigen unsere Ablehnung des Flächenfraßes in Karthausen. Wir wollen Einbußen bei der Gewerbesteuer auch durch die Erhöhung der Gewerbesteuer ausgleichen und lehnen die massive Erhöhung der Grundsteuer B, wie sie andere Parteien vorsehen, ab. Wir verweisen auf unsere Erfolge bei der Verbesserung der Buslinie 626 und streben einen generellen Ausbau des ÖPNV an – ausdrücklich auch mit der Reaktivierung der Bahnstrecke. Auf jedem Plakat können interessierte Einwohner auch eine kurze Zusammenfassung unseres Standpunkts lesen. Ab dem nächsten Wochenende folgen die Kandidatenplakate der 2 Spitzenkandidaten, Fritz Ullmann und Stefanie Okereafor. Nach der 2. Plakatierung hängen LF-Plakate in Radevormwald nun an über 100 Standorten. Wir danken unseren Unterstützerinnen und Unterstützern, ohne die wir eine solche Kampagne nicht führen könnten.

Die vier LF-Themenplakate (für größere Ansicht klicken)

    

  

Wahlbehinderung durch Faschisten schwerpunktmäßig in den Wupperorten. Bei der Kontrolle bisher aufgestellter Plakate mussten wir auch einige Beschädigungen und Diebstähle feststellen. Jeder Fall wird von uns zur Anzeige gebracht. An 5 Standorten wurden LF-Plakate beschädigt oder entwendet – 4 davon in den Wupperorten, nach der Plakatierung durch die AfD. Hieran zeigt sich wieder die Schwerpunktbildung, die neofaschistische Gruppen in den Wupperorten versuchen.

Verkehrssicherheit – Ordnungsamt machtlos? Die anderen Parteien haben bestehende Verkehrsgefährdungen durch ihre Plakate nach wie vor nicht beseitigt. Das Ordnungsamt der Stadt Radevormwald hat bisher auf unsere Anfrage nicht mitgeteilt, wie es mit diesen massiven Verstößen umgehen wird. Wir werden uns weiterhin an die geltenden Erlasse des Landes NRW halten, auch wenn sich vor allen Dingen CDU und SPD durch ihr gefährliches Verhalten Vorteile zu verschaffen suchen.

Radevormwald: LF kandidiert erneut zum Stadtrat – Wir akzeptieren keine undemokratische Wahl

Der Wahlvorschlag des LF wurde in der Sitzung des Wahlausschusses am 30.7.2020 zur Kommunalwahl am 13.9.2020 zugelassen. Das LF hat den Wahlkampf mit der Plakatierung ab dem 31.7.2020 begonnen. In den kommenden Wochen werden weitere Wahlkampfthemen und Kandidatenplakate folgen. Im Wahlkampf akzeptiert das LF keine Behinderungen durch Absprachen zwischen anderen Parteien, die sich selbst dabei Vorteile verschaffen wollen. Diese Parteien missachten derweil selbst die Verkehrssicherheit bei ihrer Plakatierung.

Wir sind bunt und breit aufgestellt. Menschen aus sechs Ländern und verschiedener Orientierung, vom Schüler bis zum Rentner, sind Kandidaten des LF, sowohl auf der Reserveliste als auch als Direktkandidaten. Spitzenkandidaten sind der bisherige LF-Stadtverordnete Fritz Ullmann und Stefanie Okereafor. Ullmann hat 11 Jahre Erfahrung als fraktionsloses Ratsmitglied, ist seit dem Kosovo-Krieg politisch aktiv und bisexuell. Okereafor ist alleinerziehende Mutter, Frührentnerin und mehrsprachig mit einer entsprechend großen Lebenserfahrung. Sie hat die Sorge um einen neuen Faschismus im Kielwasser der AfD zur aktiven Politik gebracht. Beide Spitzenkandidaten werden unter anderem mit einem Kandidatenflyer der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wir setzen auf Inhalte statt Phrasen: Mit unserer ersten Plakatserie richten wir uns gegen den Antritt der protofaschistischen AfD zum Stadtrat mit dem jetzigen pro-Deutschland-Fraktionsvorsitzenden Udo Schäfer an der Spitze. In den nächsten Wochen werden zwei weitere Plakatserien folgen, in denen weitere Themen und die Kandidaten vorgestellt werden.

Wir akzeptieren keinen undemokratischen Wahlkampf. Wir akzeptieren weder Vereinbarungen, die ohne unsere Beteiligung getroffen wurden, noch solche, die in einem geheimen Treffen von den gegenwärtigen Fraktionsvorsitzenden ausgehandelt wurden. Es ist kein fairer Wahlkampf, wenn die CDU 4x mal viele Plakate, die SPD 3x so viele Plakate und die vormals nicht in Rade vertretene AfD doppelt so viele Plakate aufhängen „dürfen“ wie die AL und wir. Die AL ist seit den 80‘ern im Rat der Stadt, wir seit unserer Gründung als Wahlbündnis 2012. Wir nehmen unsere Plakatierung daher konsequent auf Grundlage der geltenden Erlasse des Landes NRW vor.

Andere Parteien missachten den Grundsatz der Verkehrssicherheit. Sowohl die Verordnungen des Landes NRW, als auch die Sondernutzungserlaubnis der Stadt Radevormwald stellen klar, dass Einmündungen, Kreuzungen, Kreisverkehre und Verkehrszeichen zu achten sind und dort keine Plakate angebracht werden dürfen, um den Straßenverkehr nicht zu behindern. Andere Parteien missachten diese Regeln bei der Plakatierung offen, insbesondere die CDU plakatiert regelmäßig an Kreuzungen. Die übergroßen Kandidaten-Plakate der SPD sind an solchen Stellen sogar auf Bodenhöhe montiert. Hier wird nicht nur für Inhaltsleere mit dem Format der Plakate kompensiert, hier wird die Sicherheit missachtet.
Wir haben hierauf das Ordnungsamt der Stadt heute hingewiesen.

Offener Brief an die OVAG: Hitze und Untätigkeit gefährden Gesundheit und Sicherheit von Busfahrer*innen und Fahrgästen

Am Montag der letzten (26. Kalender-)Woche überschritt die Temperatur im Führerstand der Busse des Omnibusunternehmens „Der Radevormwalder“ nach unserer Kenntnis erstmals in diesem Jahr die Grenze von 30 °C, am Sonntag wurden Temperaturen von 38 °C erreicht. Wir fordern Sie daher zum Handeln auf.

Das Unternehmen verfügt, soweit wir dies wissen, über kein Fahrzeug mit Klimaanlage und nur ein Fahrzeug mit einwandfrei funktionierender Lüftung. Dies stellt ein unleugbares Problem dar, denn bei solchen Temperaturen ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, in diesem Fall der Busfahrer, akut und langfristig gefährdet. Daraus ergibt sich mittelbar eine sehr reale Gefahr für die Sicherheit auch der Fahrgäste und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Ab 35°C „nicht als Arbeitsraum geeignet“

Nicht ohne Grund stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 618 Absatz 1 klar, dass grundsätzlich eine Fürsorgepflicht dem Arbeiter bzw. Angestellten gegenüber besteht:

Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert weiter in § 3a Ziffer 1:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. (…) Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) legt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A3.5 unter 4.4. zur Temperatur am Arbeitsplatz fest, dass bereits ab 30°C Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab 35°C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die OVAG ergreift im Sinne dieser Regeln aktuell keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Busfahrer des „Radevormwalders“.

Diese Regeln und Gesetze sind im vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck nach jedenfalls anwendbar.

OVAG trägt die objektive Verantwortung

Wir möchten bereits an diesem Punkt klarstellen, warum wir uns in dieser Sache an die OVAG wenden: Die OVAG ist Mutterkonzern des „Radevormwalders“, der in der Praxis ein völlig abhängiges Unternehmen darstellt, dessen Leitung kaum Einfluss auf diese Situation hat und für sie folglich auch nicht durch uns verantwortlich gemacht werden kann. Ein Grund für die beklagenswerte Ausstattung des „Radevormwalders“ ist die höchst fragwürdige Praxis der OVAG, die Busse, für die sie selbst keine Verwendung mehr sieht, an ihr Tochterunternehmen abzuschieben. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Busse nicht einmal nach Übernahme durch den „Radevormwalder“ in einem fahrtüchtigen Zustand waren. Neben vielen anderen Problemen liegt hierin auch der Grund, dass keiner der Busse mit einer Klima-Anlage ausgestattet ist. (Anm.: Auf den Radevormwalder Buslinien fahren verschiedene Unternehmen. Busse des „Radevormwalders“ sind vorrangig auf den Linien 626, Richtung Wuppertal-Oberbarmen, und 671, Richtung Remscheid-Lennep, sowie im Schulbusverkehr im Einsatz.)

In der Vergangenheit war es in unserer Region durchaus vertretbar, Verkehrsbusse ohne Klimaanlage zu betreiben. Diese Verhältnisse haben sich durch die fortgesetzte Ausbeutung der Natur geändert. Wir müssen auch in Zukunft mit heißeren und längeren sowie trockeneren Sommern rechnen und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um einzelne Hitzetage handelt, die gegebenenfalls überbrückbar sind.

Hitze ist akute Gefahr auch für die Fahrgäste

Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir hier nicht im Sinne des Fahrgastkomforts argumentieren. Zwar sind Beschwerden der Fahrgäste über unerträgliche Hitze in den Fahrzeugen in Anbetracht der hohen Fahrkarten-Preise für die Nutzung des Busverkehrs berechtigt und eine Gesundheitsgefährdung auch einzelner Fahrgäste durch die unregulierte Hitze kann nicht ausgeschlossen werden, die Gesundheit der Busfahrer betrachten wir hier jedoch als vorrangiges Problem. Wenn ein Busfahrer auf Grund der Hitze nicht in der Lage ist, den Bus sicher zu führen, gefährdet dies im Zweifel die Sicherheit aller Personen im Fahrzeug und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Wir halten es für unabdingbar, dass die Fahrer durch die OVAG darin unterstützt werden, die Entscheidung über die Durchführung ihrer Fahrten vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit frei treffen zu können. Das heißt, dass den Fahrern die Möglichkeit frei stehen muss, eine Weiterfahrt zu verweigern, bis vertretbare Temperaturen im Führerstand der Fahrzeuge gewährleistet werden können. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie als Fahrzeugführer hierzu auch verpflichtet. Übergangsweise müssen unserer Ansicht nach auch Einschränkungen im Fahrgastverkehr in Kauf genommen werden, sollten die Busfahrer nicht in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit bei der jeweils herrschenden Temperatur zu übernehmen. Im Zweifelsfall hat die OVAG dem „Radevormwalder“ übergangsweise besser geeignete Fahrzeuge zu stellen, denn sie trägt die Verantwortung für den bestehenden Zustand.

Mensch vor Profit: OVAG muss sofort handeln!

Wir fordern die OVAG daher auf, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Arbeitsbedingungen mittelfristig durch eine entsprechende Ausstattung ihres Tochterunternehmens dauerhaft zu beenden und kurzfristig im Sinne der ASR A3.5 so sehr zu lindern, wie dies möglich ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir, dass den Busfahrern an dem Haltepunkt am Radevormwalder Busbahnhof gekühltes Wasser und frische Tücher (zur Benetzung und Kühlung über die Haut) zur Verfügung gestellt werden.

Die reine Orientierung auf einen möglichst profitablen Betrieb Ihres Tochterunternehmens führt Sie letztlich zu einer rücksichtslosen Fahrlässigkeit, die nicht fortgesetzt werden darf. Sie müssen vor allen Dingen einen weitestgehend störungsfreien Betrieb gewährleisten können, der weder auf Kosten der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, noch auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste geht. Erst, wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können andere Interessen Ihrerseits bedient werden.


Hier kann man den Offenen Brief (auch zum Weiterverbreiten) als PDF herunterladen!

Wahlkampf: Nach LF-Beschwerde beseitigt AfD unsicher befestigte Plakate an Plakatwänden und bringt sie dafür unsicher an städtischen Dreieckständern an

Die AfD hat zwischenzeitlich ihre Hohlkammerplakate an den städtischen Plakatwänden durch Papierplakate ersetzt. Das LF hatte in der letzten Woche beim Ordnungsamt angezeigt, dass die AfD-Plakate aus Kunststoff nur unsicher an den Plakatwänden befestigt werden können und auf die Entfernung der Plakate gedrängt (s. hier). Dieser Forderung hat die AfD nun also – an den Plakatwänden – entsprochen.

Der Inhalt der Plakate hat sich leider nicht verbessert, aber immerhin stellen sie jetzt keine unmittelbare Gefahr mehr für ihre Umgebung dar. Nur noch eine Mittelbare.

Es ist allerdings unbekannt, wie viele AfD-Plakate zwischenzeitlich durch Wind und Wetter in den freien Umlauf geraten sind. Sollte Ihnen also ein verwaistes AfD-Plakat begegnen, möchten wir sie bitten, es an sich zu nehmen, und entweder ordnungsgemäß zu entsorgen oder bei der Stadt Radevormwald abzugeben.

Nicht nur aus der deutschen Geschichte: AfD hat nichts dazu gelernt

Um zu beweisen, dass sie grundsätzlich nicht lernfähig ist, hat die AfD gleichzeitig Plakate an Dreieckständern nun durch das direkte Aufkleben von Hohlkammerplakaten und Papierplakaten ersetzt, ohne die Plakate noch zwischen Rückwand und Klarsichtfolie einzulegen. Dabei werden natürlich sowohl die aus Kunststoff bestehenden Rückwände als auch die Klarsichtfolien in Mitleidenschaft gezogen; städtischer Besitz, bezahlt mit öffentlichen Geldern, um die sich die AfD offensichtlich keine großen Gedanken macht.

Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, hat sich deswegen erneut an das Ordnungsamt gewendet: „Es ist schon faszinierend, dass die AfD nicht einmal lernt, dass man ihre Plakate nicht einfach mit Sekundenkleber befestigen kann, ohne dass sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Die Lektion von den Plakatwänden auf Dreieckständer zu übertragen ist schon zuviel verlangt.“ Das LF empfielt der Stadt dringend, die durch die AfD grob fahrlässig beschädigten Dreieckständer in Rechnung zu stellen. „Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für die Dummheit dieser Partei und ihrer Plakatiertrupps zahlt.“

Hier noch zwei Detailbilder, die das Vorgehen deutlich zeigen: