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Von der Haushaltskrise zum Eiertanz um die Steuern: Wer soll den Haushaltsausgleich in Radevormwald bezahlen?

Der Haupt- und Finanzausschuss beriet am gestrigen 3. März 2020 über die Haushaltskrise. Einbrüche der Gewerbesteuer hatten die (ohnehin fiktive) Haushaltsplanung gekippt. Ein Beratungsgegenstand: massive Anhebung der Grundsteuer B (auf bebaute Grundstücke). Diese Steuer trifft jeden, sie wird von Vermietern an Mieter durchgereicht. Das LF ist als einzige Gruppe im Stadtrat nicht grundsätzlich gegen Steuererhöhungen, aber entschieden dagegen, dass die Masse der Einwohner für die Steuer-Ersparnisse der Gewerbe bluten soll.

Einen „tragfähigen“ Haushalt kann die Verwaltung nur konstruieren, indem nun entweder Ausgaben gestrichen oder Einnahmen erhöht werden. In der Ratssitzung am kommenden Montag, den 9. März, plant die Verwaltung einen Vorschlag zu machen, der das Problem durch eine massive Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B von 490% heute auf 680% (+ 190% !) in 2022 lösen soll. Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll dagegen nur um 9% in 2021 angehoben werden.

So sieht der Plan aus: im Jahr nach der Wahl würde der Hebesatz der Grundsteuer B um 190% angehoben – der der Gewerbesteuer nur um 9%!

Steuererhöhungen sollen „wenn“ erst nach der Kommunalwahl kommen

Die Steuererhöhung, die angeblich niemand will, soll erst im nächsten Jahr, nach der Kommunalwahl im September diesen Jahres, kommen. So wollen die Verantwortlichen die Diskussion aus dem Wahlkampf heraus halten. „Dieser Täuschungsversuch ist so typisch, wie verachtenswert.“, so Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF. Der Gesamtvorstand des LF stellte zur Haushaltslage in Radevormwald heute fest:

  1. Die Einbrüche der Gewerbesteuer sind das Ergebnis der Politik der letzten Jahre. Mit Investitionsanreizen wurden die Gewerbe gefördert. Gewerbliche Investitionen führen zu Steuerabschreibungen und diese sind der Grund für den langfristigen Rückgang der Gewerbesteuer. Die Krise war so vorhersehbar, wie sie selbstgemacht ist.
  2. Eine Streichung freiwilliger Leistungen muss zum Erhalt der Lebensqualität in unserer Stadt verhindert werden, auch weil sich Radevormwald im Haushaltssicherungskonzept befindet. Davon, dass sich das ändert, können wir nicht ausgehen. Hier gibt es nur einen „Bestandsschutz“ freiwilliger Leistungen: Würden wir freiwillige Leistungen der Stadt jetzt streichen, ist nicht absehbar, wann und ob sie wieder eingeführt werden dürfen.
  3. Eine Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B wäre nicht nur zutiefst ungerecht, sondern auch von Dauer: Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) untersagt es grundsätzlich, dass die Stadt Steuern senkt. Im HSK gibt es Änderungen der Steuern nur nach oben!
  4. Die Gewerbe sollen ihre Steuern zahlen: Wir fordern eine Anhebung der Gewerbesteuer um den für den Haushaltsausgleich nötigen Wert – auf Grund des höheren Ertrags reicht hier eine Anhebung des Hebesatzes um ca. 57% auf 547% – anstatt die Kosten für die „Förderung der Wirtschaft“ auf die einfachen Menschen umzulasten oder die Strukturen der Stadt „kaputt zu sparen“.

Hier kann die Pressemitteilung als PDF herunter geladen werden.

LF weiter gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen – Forderung nach ordentlicher Prüfung wird Rat vorgelegt

Pressemitteilung, Radevormwald den 11.12.2016

Mit unseren Anträgen zur Prüfung des tatsächlichen Bedarfs und der Ausgaben der SPD-Fraktion für Raumkosten im Hauptausschuss haben wir der Verwaltung und den Fraktionen die Gelegenheit gegeben, grundsätzliche Probleme bei der Frage einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen (und auch der Zuwendungen an Fraktionslose, beides wird im selben Punkt behandelt) aus dem Weg zu räumen.
Dies hätte unserer Ansicht nach vor einer politischen Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer solchen Erhöhung erfolgen müssen. Hierfür wäre auch vorher schon die Zeit gewesen, denn, wie wir wissen, diskutierte der geheime Ältestenrat dieses Thema schon länger hinter verschlossenen Türen.

Im Hauptausschuss haben die Fraktionen diese Gelegenheit nicht wahrgenommen. Wir werden unsere Anträge erneut im Rat der Stadt am kommenden Dienstag, den 13.12.2016, vorlegen und hoffen hier auf Einsicht.

Unsere Anträge sind dabei inhaltlich allerdings nicht verhandelbar: Wir beantragen nur das, was vorschriftsgemäß eigentlich schon hätte erfolgen müssen. Sollten die Fraktionen hier auch im Rat keine Einsicht zeigen, werden wir Schritte ergreifen müssen, um unsere Forderungen nach einem ordentlichen, transparenten und verantwortungsvollen Verfahren anderweitig durchsetzen. Wir prüfen hier verschiedene Möglichkeiten. Diese können von einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht bis zu einer Anzeige gegen die SPD wegen verfassungswidriger verdeckter Parteienfinanzierung reichen.

Wir würden es dennoch bevorzugen, wenn die Fraktionen und die Verwaltung hier zu einem Einsehen kommen und an einer ordentlichen Prüfung des Bedarfs und der bisherigen Abrechnungen der SPD für ihr „Bürgerbüro“ freiwillig und aus eigener Entscheidung mitwirken. Dies würde ein deutlich besseres Zeichen an die Einwohner senden und die dann notwendige Debatte über den tatsächlichen Finanzbedarf der Fraktionen für die Ratsarbeit auf eine transparente Grundlage stellen. Auch, wenn wir Erhöhungen in dieser Zeit, in der der Rat regelmäßig mehrheitlich Kürzungen beschließt, grundsätzlich weiter ablehnen werden.

Radevormwald: Betreibt die SPD eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung?

verdeckte-parteienfinanzierung-spdDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Abrechnungen der SPD gegenüber der Stadtverwaltung auf Korrektheit zu prüfen. Bei der Vorbereitung auf die Sitzung war der Verdacht entstanden, dass bei der SPD-Fraktion eine verdeckte Parteienfinanzierung vorliegt. Grund: Die SPD unterhält kein von einem Parteibüro unterscheidbares Fraktionsbüro, macht aber Mietkosten geltend. Auch dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von LF und AL abgelehnt.

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark, erklärt: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Die SPD-Fraktion allerdings betreibt gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume. „Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt.“ erläutert Ullmann in der Begründung zu seinem Antrag. Deswegen müsse man annehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ (hier herunterladen) vorlege. Das wäre selbst dann schon der Fall, wenn in der Außenwerbung einer Fraktion nicht von der der Partei unterschieden werden kann.

Ullmann beantragte deshalb für das LF „die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.“

Denn: Parteien und Fraktionen sind keinesfalls das gleiche. Fraktionen sind Zusammenschlüsse gewählter Mandatsträger -gewöhnlich, aber nicht zwingend, alle aus einer Partei. Die Kassenführung von Parteien und Fraktionen muss streng getrennt werden, da Fraktionen öffentlich finanziert werden, Parteien sich aber selbst finanzieren müssen. In dem Erlass steht hierzu: „Dies gilt insbesondere auch für die Öffentlichkeitsarbeit, bei der zwischen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit der Fraktion und der nicht zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für eine Partei oder Wählergruppe zu trennen ist.“ (S. 2, Punkt 1.4 „Zweckbindung und Grenzen der Zuwendungsverwendung“).

Auch bei der Nutzung stellt der Erlass klar, dass die Anmietung von Räumen nur dann zulässig ist, wenn diese „für die Fraktionsarbeit“ oder „die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen“ erfolgt (S. 3, Punkt 2.1.1 „Räume“). Das „Bürgerbüro“ der SPD wird aber offensichtlich auch darüber hinaus genutzt. Weder Räume noch Tätigkeit der SPD-Fraktion lassen sich von der der Partei klar unterscheiden.

Die SPD erfüllt die Bedingungen also allem Anschein nach nicht. „Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.“, schließt Ullmanns Antrag.

„Unsere Anträge sind nicht verhandelbar.“ stellt Ullmann klar. „Es steht weder dem Hauptausschuss, noch dem Rat zu, diese Vorgaben durch eigene Entscheidungen zu be- oder gar verhindern.“ Mit beiden im Hauptausschuss gestellten Anträgen (Teil a) s. hier) habe das LF den Fraktionen und der Verwaltung lediglich die Möglichkeit gegeben, Abhilfe zu schaffen und Fehler in der Vergangenheit im allseitigen Einverständnis  zu klären. Daran besteht aber offensichtlich kein Interesse. Hierüber wird das LF nicht zum Mittäter werden. Ullmann dazu: „Sollte hierzu auch in der Ratssitzung keine Bereitschaft bestehen, muss man sowohl die vorschriftsgemäße Prüfung des tatsächlichen Bedarfs der Fraktionen, als auch die Überprüfung der Abrechnungen der SPD erzwingen.“

Diese Anträge werden also erneut dem Rat vorgelegt. Sollte der Rat eine Prüfung verweigern, könnte das ernste Konsequenzen haben. Tatsächlich wäre eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat, die in der Regel als Untreue bestraft wird und mit erheblichen Geldstrafen für die nutznießende Partei einhergeht. Der Vorstand der SPD wäre gut beraten, dies zu bedenken.

Nebenbei: Auch die Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro müssen nicht in voller Höhe durch die Stadt getragen werden. Darauf besteht kein Anspruch. Wäre es anders, könnte eine Fraktion ja jedes Büro, egal in welcher Lage, auf Kosten der Allgemeinheit anmieten – zum Beispiel direkt am Marktplatz der Stadt.

Radevormwald: Fraktionen wollen 2017 drei Mal so viel Geld ausgeben

Ullmann warnt: Erhöhung nicht nur unberechtigt, sondern auch unrechtmäßig!

mehr-geld-fuer-die-politikDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Entscheidung über die Erhöhung der Zuwendungen an Fraktionen und Fraktionslose zu vertagen, bis der tatsächliche Bedarf ermittelt und einige konkretere Fragen beantwortet wurden. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Fraktionen wollen sich ihre Bezüge verdreifachen – und weigern sich gleichzeitig, ihren Bedarf prüfen zu lassen. Bis auf die AL stimmte keine Fraktion unserem Antrag zu. Die Entscheidung liegt nun beim Stadtrat am 13.12.2016.

Die Ermittlung des Bedarfs ist dabei keine Kleinigkeit, sondern eine zwingende Voraussetzung für eine solche Änderung. Besonders, wenn die Kosten durch die Entscheidung von ca. € 9.000 auf bis zu € 31.000 ansteigen werden – auf mehr als 300%. So war aus einer aktualisierten Tischvorlage der Verwaltung zum Haushalt des nächsten Jahres zu ersehen.

Wurde gar nicht geprüft? (Dr. Michalides)

Konkret beantragte das LF, „die Verwaltung zu beauftragen, den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen anhand der vorliegenden Abrechnungen seit 2009 (letzter Änderung der Fraktionszuwendungen) zu prüfen.“ Dabei handelt es sich eigentlich um keine freiwillige Entscheidung. Will sich ein Stadtrat mehr Geld genehmigen, so muss er eine solche Prüfung vornehmen. Der bloße Vergleich mit anderen Städten ist dabei ausdrücklich unzulässig. So regelt es der Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen und Vertretungen“ (hier herunterladen) (S. 7, Punkt 4.), auf den sich der Ältestenrat bei der geplanten Erhöhung selbst beruft.

In diesem Geheimrat wurde hinter verschlossenen Türen, zwischen Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden und unter Ausschluss selbst der Ratsmitglieder, über die Erhöhung diskutiert, bevor sie die Verwaltung dem Hauptausschuss vorlegte. “Wenn diese Verdreifachung der Zuwendungen irgendwie gerechtfertigt ist, dann stellt sich doch die Frage, wie die Fraktionen bisher ihren Aufgaben überhaupt angemessen nachkommen konnten.“ Deswegen müssten ihre Abrechnungen geprüft werden, bekräftigte Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF.

Selbst-Alimentierung ist unsäglich. (AL)

Die Diskussion zu unserem und dem Antrag von Dr. Axel Michalides, der sich zumindest gegen eine derartig drastische Erhöhung aussprach, entwickelte sich energisch. Für die AL machte Rolf Ebbinghaus klar: „Die Selbst-Alimentierung von Gremien ist völlig falsch, der Gesetzgeber müsste hier dringend handeln!

Dr. Michalides fragte nach: „Hat eine ordentliche Prüfung des Bedarfs stattgefunden?“ Bürgermeister Mans antwortete darauf ausweichend: Wenn die Fraktionen schon klar sagten, dass sie defizitär arbeiten, könne man wirklich nicht mehr prüfen. Ullmann und Dr. Michalides fanden das nicht nachvollziehbar. Für Thomas Lorenz von RUA konnte der Vergleich mit anderen Städten ebenfalls nicht ausreichend sein. (Anm.: RUA und Dr. Michalides haben kein Stimmrecht im Hauptausschuss und gehören diesem nur mit beratender Stimme an.)

Wir haben keine eigenen Mittel. (UWG)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dietmar Busch, verteidigte die Erhöhung. Das Geld sei ja nicht für die Mitglieder der Fraktion. Die Erhöhung bedeute die „Möglichkeit, vernünftig zu arbeiten“.

Der Vorsitzende der UWG-Fraktion, Eric Hoffmann, sah es ähnlich. Die UWG erhebe keine Mitgliedsbeiträge, um Leute nicht von der Mitarbeit abzuschrecken, daher sei sie auf mehr Geld für ihre Arbeit angewiesen. Das erklärt natürlich auch, warum die UWG so gerne Geld für karitative Zwecke spendet. Es ist nicht ihr eigenes Geld.

(Ergänzung vom 11.12.2016: Der UWG-Pressesprecher, Armin Barg, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die wir niemandem vorhalten wollen: http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article61495-2075.html)

Der langen Debatte folgte die Abstimmung:

Ja: LF, AL
Nein: CDU, SPD, UWG, Grüne, FDP, pro Deutschland
Enthaltung: 1 CDU-Mitglied

Damit wurde der Antrag des LF, die Entscheidung über eine Erhöhung der Fraktionszuwendungen bis zum Abschluss einer ordentlichen Prüfung zu vertagen, abgelehnt.

Erhöhung wäre völlig falsches Signal. (LF)

Nachdem die Entscheidung somit nicht vertagt wurde, empfahl der Hauptausschuss gegen die Stimmen von LF, AL und FDP (bei der Enthaltung jeweils eines CDU- und UWG-Mitglieds) dem Rat, die Erhöhung einfach zu beschließen – ohne Prüfung, nur auf der Grundlage, dass die Fraktionen angeben, „mehr“ Geld zu brauchen und in anderen Städten schließlich auch mehr gezahlt wird.

Diese Empfehlung des Hauptausschusses ist also eigentlich ein Aufruf zum Rechtsbruch an den Rat der Stadt. Unser Antrag hat dabei erst einmal nichts anderes bezweckt, als vor einer politischen Debatte Rechtssicherheit herzustellen. „Wir haben die anderen Parteien, ihre Fraktionen und die Verwaltung mit unserem Antrag über die Unrechtmäßigkeit einer willkürlichen Erhöhung ihrer Zuwendungen informiert. Wir werden unseren Antrag erneut dem Rat vorlegen und in der Zwischenzeit rechtliche Schritte prüfen.“, so Ullmann nach der Hauptausschusssitzung. „Wenn der Rat unserem Antrag entgegen besseren Wissens nicht folgt, müssen wir diesen Griff in die Stadtkasse mit anderen Mitteln verhindern.

Auch politisch ist unsere Position klar:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, während der Stadtrat freiwillige Leistungen kürzt, um den Haushalt auszugleichen, würde jede Erhöhung ein völlig falsches Signal an die Bürger senden.“, erklärte Ullmann im Hauptausschuss für das LF.

Zwangsversteigerung: Eine zweite Chance für die Südstadt in Radevormwald

Das LINKE FORUM (LF) macht den Vorschlag, dass die Stadt an der Zwangsversteigerung der 7 Immobilien mit 413 Wohnungen der Gruppe des Spekulanten Nau in der Karl-Goerdeler-Straße teilnimmt. Es soll möglichst die gesamte zur Versteigerung stehende Fläche erworben werden.

Ein Teil des Geldes kann hierbei eventuell wieder in unsere eigenen Kassen zurück fließen, da die Stadt durch die Stadtwerke zumindest indirekt auch Gläubiger der Nau-Gruppe ist. Diese hatte, neben anderen Verfehlungen, die Nebenkostenvorauszahlungen der Mieter nicht weitergeleitet.

Hier können wir als Kommune durch unser Eingreifen viel gewinnen und weiteren Schaden verhindern. Für uns bietet der Erwerb der Immobilien folgende Vorteile:

  • Wir haben dann die Möglichkeit, städtischen sozialen Wohnraum zu schaffen.
  • Mit dem Gewicht von 413 Wohnungen können wir positiv Einfluss auf den örtlichen Mietspiegel nehmen. Hiervon können die Einwohner überall in der Stadt profitieren.
  • Langfristig können durch die Immobilien regelmäßige Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert werden.
  • Kurzfristig bringt der durch den Ankauf erworbene freie Wohnraum (ca. 90) eine Entlastung bei der Unterbringung von Flüchtlingen und erspart somit direkt weitere andernfalls unvermeidbare Ausgaben.

Die Übernahme der Gesamtimmobilien durch einen einzigen Bieter wäre planerisch in jedem Fall am sinnvollsten. Würde die Stadt hier nicht eingreifen, könnte ein solcher Bieter nur aus der Privatwirtschaft kommen. Erfahrungen mit solchen „Großinvestoren“ haben wir mit der Nau-Gruppe schließlich schon gemacht. Daraus gilt es zu lernen. Eine Destabilisierung der gesamten Südstadt wie bei dem Auffliegen der Nau-Gruppe 2009 darf sich nicht wiederholen. Durch den Erwerb der Immobilien verhindern wir nachhaltig, dass wieder Spekulanten in der Südstadt wüten können.

Würden die Immobilien bei der Zwangsversteigerung hingegen in viele kleine Privatwohnungen zerstückelt, ist ein angenehmes Wohnklima auf Dauer nicht mehr herstellbar. Der Sanierungsstand der Wohnungen würde sich dauerhaft auseinander entwickeln. Der Erwerb der Gebäude durch die Stadt ist somit auch von größter Bedeutung für Erhalt und Wiederherstellung des Stadtteils.

Wir haben unseren Vorschlag heute (Freitag, 20.11.2015) in einem Telefonat mit Bürgermeister Johannes Mans erstmals erörtert und werden hierzu bereits Anfang nächster Woche weitere Gespräche mit der Stadtspitze führen.

Personalrat Radevormwald: “Wir fordern Personal- statt Sachausgaben durch Fremdvergaben”

Personalkosten-SparenIn einem Schreiben an die Fraktionen und die im Rat der Stadt vertretenen Parteien und Wählerinitiativen hat der Personalrat der Stadtverwaltung Radevormwald Stellung zu den Ergebnissen der letzten Ratssitzung vom 12. März genommen.

CDU und SPD hatten hier – neben verschiedenen anderen Einsparungen – auch weitere Personaleinsparungen beschlossen.

In seiner besorgniserregenden Stellungnahme weist der Personalrat auf die bereits bestehende Überlastung der Mitarbeiter ebenso hin, wie auf die Kosten für die Vergabe von Aufgaben, welche die Verwaltung bereits jetzt nicht mehr leisten kann, und warnt vor der Gefahr, dass Mitarbeiter durch die andauernde Überlastung krank werden (Burnout).

Für das LINKE FORUM erklärt Fritz Ullmann, Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald:

Den in Ihrer o.g. Stellungnahme vorgetragenen Argumenten kann ich größtenteils zustimmen.

Ich habe bereits in meiner Haushaltsrede darauf hingewiesen, dass ich es für nicht nachvollziehbar halte, Kritik an der gegenwärtigen Leistung der Verwaltung mit der Streichung von Stellen zu verbinden. Es erscheint absurd, zu denken, dass – sofern man mit der Arbeit der Verwaltung unzufrieden ist – diese den an sie gestellten Ansprüchen besser mit weniger Personal und somit weniger Zeit genügen könnte.

Insbesondere danke ich Ihnen für die Hinweise bezüglich der seitens der Politik schlicht nicht beachteten Frage der Pflege des neuen Sportplatzes (und dass hierfür Personal benötigt wird). Es ist ein weiterer Beweis für die Kurzsichtigkeit einer Politik, die Personalausgaben grundsätzlich als „unpopulär“ betrachtet, die Folgekosten einer Unterbesetzung in der Verwaltung aber völlig ignoriert. Ich wage mit Rückblick auf vergangene Projekte zu unterstellen, dass die durch die Fremdvergabe von Aufgaben entstehenden Kosten im Durchschnitt höher als die zu deren sachkompetenter Durchführung erforderlichen Personalausgaben sind.

In Anbetracht Ihres Hinweises auf die durchschnittliche Höhe der Überstundenkonten von über 46 Stunden unterstütze ich ebenfalls die Empfehlung, die sie ratsuchenden Mitarbeitern der Verwaltung zu geben beabsichtigen, ihre Überlastung schriftlich darzulegen und dem Bürgermeister anzuzeigen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die vorherrschende Vorstellung, durch Einsparungen beim Personal in der Summe Kosten sparen zu können, zumindest fragwürdig und wahrscheinlich kurzsichtig ist. In jedem Fall erhöht sie die Belastung und mindert so die Leistungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft, womit auch die Dienstleistungen der Verwaltung für die Einwohner der Stadt Radevormwald in ihrer Qualität gefährdet sind.

Ihre Forderung „Personalausgaben statt Sachausgaben durch Fremdvergaben“ entspricht unserem bisherigen Standpunkt. Wir vertreten ihn weiterhin ausdrücklich.