Hundesteuer

Die Schaffung einer Sondersteuer für so genannte “gefährliche Hunderassen” (auch “Listenhunde” oder polemisch “Kampfhunde”) haben wir 2012 entschiedenen Widerstand entgegen gebracht. So konnten wir erreichen, dass die Steuer zumindest nicht pauschal für jeden solchen Hund erhoben wird, sofern seine Ungefährlichkeit durch den ohnehin gesetzlich auferlegten Wesenstest belegt werden kann. Dennoch fordern wir weiterhin die Abschaffung dieser Hundesteuer oder, zumindest, die Trennung der Sondersteuer von der Rasse des Hundes und die alleinige Bezugnahme auf Vorfälle an denen der Hund zum Schaden Dritter beteiligt war. Sofern es um die Sicherheit der Bevölkerung ginge, könnte nur die tatsächliche und erwiesene Gefährlichkeit eines Hundes eine Sonderbesteuerung rechtfertigen. Mit so genannten Listenhunden gibt es in Radevormwald jedoch keinen einzigen dokumentierten Vorfall – Vermeintliche “Kampfhunde” stellen als solches also sogar erwiesenermaßen keine Gefahr dar.

Hunde werden durch Erziehung oder den Mangel an Erziehung zu einem Problem für Ihre Umgebung. Die Sonderbesteuerung in der bestehenden Form stellt für sich genommen eine Form der Vorverurteilung und Hetze gegen bestimmte Hunderassen und deren Besitzer dar, aus der nur neue Probleme entstehen können. Wir stehen solidarisch zu jedem Besitzer solcher Hunde und sind auch bemüht, bei Problemen direkt Hilfe zu leisten.