Am Montag der letzten (26. Kalender-)Woche überschritt die Temperatur im Führerstand der Busse des Omnibusunternehmens „Der Radevormwalder“ nach unserer Kenntnis erstmals in diesem Jahr die Grenze von 30 °C, am Sonntag wurden Temperaturen von 38 °C erreicht. Wir fordern Sie daher zum Handeln auf.
Das Unternehmen verfügt, soweit wir dies wissen, über kein Fahrzeug mit Klimaanlage und nur ein Fahrzeug mit einwandfrei funktionierender Lüftung. Dies stellt ein unleugbares Problem dar, denn bei solchen Temperaturen ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, in diesem Fall der Busfahrer, akut und langfristig gefährdet. Daraus ergibt sich mittelbar eine sehr reale Gefahr für die Sicherheit auch der Fahrgäste und weiterer Verkehrsteilnehmer.
Ab 35°C „nicht als Arbeitsraum geeignet“
Nicht ohne Grund stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 618 Absatz 1 klar, dass grundsätzlich eine Fürsorgepflicht dem Arbeiter bzw. Angestellten gegenüber besteht:
Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert weiter in § 3a Ziffer 1:
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. (…) Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) legt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A3.5 unter 4.4. zur Temperatur am Arbeitsplatz fest, dass bereits ab 30°C Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab 35°C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die OVAG ergreift im Sinne dieser Regeln aktuell keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Busfahrer des „Radevormwalders“.
Diese Regeln und Gesetze sind im vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck nach jedenfalls anwendbar.
OVAG trägt die objektive Verantwortung
Wir möchten bereits an diesem Punkt klarstellen, warum wir uns in dieser Sache an die OVAG wenden: Die OVAG ist Mutterkonzern des „Radevormwalders“, der in der Praxis ein völlig abhängiges Unternehmen darstellt, dessen Leitung kaum Einfluss auf diese Situation hat und für sie folglich auch nicht durch uns verantwortlich gemacht werden kann. Ein Grund für die beklagenswerte Ausstattung des „Radevormwalders“ ist die höchst fragwürdige Praxis der OVAG, die Busse, für die sie selbst keine Verwendung mehr sieht, an ihr Tochterunternehmen abzuschieben. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Busse nicht einmal nach Übernahme durch den „Radevormwalder“ in einem fahrtüchtigen Zustand waren. Neben vielen anderen Problemen liegt hierin auch der Grund, dass keiner der Busse mit einer Klima-Anlage ausgestattet ist. (Anm.: Auf den Radevormwalder Buslinien fahren verschiedene Unternehmen. Busse des „Radevormwalders“ sind vorrangig auf den Linien 626, Richtung Wuppertal-Oberbarmen, und 671, Richtung Remscheid-Lennep, sowie im Schulbusverkehr im Einsatz.)
In der Vergangenheit war es in unserer Region durchaus vertretbar, Verkehrsbusse ohne Klimaanlage zu betreiben. Diese Verhältnisse haben sich durch die fortgesetzte Ausbeutung der Natur geändert. Wir müssen auch in Zukunft mit heißeren und längeren sowie trockeneren Sommern rechnen und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um einzelne Hitzetage handelt, die gegebenenfalls überbrückbar sind.
Hitze ist akute Gefahr auch für die Fahrgäste
Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir hier nicht im Sinne des Fahrgastkomforts argumentieren. Zwar sind Beschwerden der Fahrgäste über unerträgliche Hitze in den Fahrzeugen in Anbetracht der hohen Fahrkarten-Preise für die Nutzung des Busverkehrs berechtigt und eine Gesundheitsgefährdung auch einzelner Fahrgäste durch die unregulierte Hitze kann nicht ausgeschlossen werden, die Gesundheit der Busfahrer betrachten wir hier jedoch als vorrangiges Problem. Wenn ein Busfahrer auf Grund der Hitze nicht in der Lage ist, den Bus sicher zu führen, gefährdet dies im Zweifel die Sicherheit aller Personen im Fahrzeug und weiterer Verkehrsteilnehmer.
Wir halten es für unabdingbar, dass die Fahrer durch die OVAG darin unterstützt werden, die Entscheidung über die Durchführung ihrer Fahrten vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit frei treffen zu können. Das heißt, dass den Fahrern die Möglichkeit frei stehen muss, eine Weiterfahrt zu verweigern, bis vertretbare Temperaturen im Führerstand der Fahrzeuge gewährleistet werden können. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie als Fahrzeugführer hierzu auch verpflichtet. Übergangsweise müssen unserer Ansicht nach auch Einschränkungen im Fahrgastverkehr in Kauf genommen werden, sollten die Busfahrer nicht in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit bei der jeweils herrschenden Temperatur zu übernehmen. Im Zweifelsfall hat die OVAG dem „Radevormwalder“ übergangsweise besser geeignete Fahrzeuge zu stellen, denn sie trägt die Verantwortung für den bestehenden Zustand.
Mensch vor Profit: OVAG muss sofort handeln!
Wir fordern die OVAG daher auf, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Arbeitsbedingungen mittelfristig durch eine entsprechende Ausstattung ihres Tochterunternehmens dauerhaft zu beenden und kurzfristig im Sinne der ASR A3.5 so sehr zu lindern, wie dies möglich ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir, dass den Busfahrern an dem Haltepunkt am Radevormwalder Busbahnhof gekühltes Wasser und frische Tücher (zur Benetzung und Kühlung über die Haut) zur Verfügung gestellt werden.
Die reine Orientierung auf einen möglichst profitablen Betrieb Ihres Tochterunternehmens führt Sie letztlich zu einer rücksichtslosen Fahrlässigkeit, die nicht fortgesetzt werden darf. Sie müssen vor allen Dingen einen weitestgehend störungsfreien Betrieb gewährleisten können, der weder auf Kosten der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, noch auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste geht. Erst, wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können andere Interessen Ihrerseits bedient werden.
Hier kann man den Offenen Brief (auch zum Weiterverbreiten) als PDF herunterladen!