Am Freitag, den 22.12.2017, fand der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler vor dem Amtsgericht Wipperfürth statt. Direkt zu Beginn der Verhandlung beantragte sein Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen. Am Ende folgte ein Schuldspruch mit einem befremdlichen Urteil: Der seid mindestens 2013 aktive Neofaschist erhielt eine Verwarnung, obwohl er schon im März diesen Jahres wegen eines anderen Gewaltdelikts vor Gericht stand.
Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwendungen dagegen zu machen – dem Staatsanwalt war die Öffentlichkeit allzu erkennbar herzlich egal.
Der Verteidiger begründete seinen Antrag mit zwei Punkten:
- Der Angeklagte war in einem anderen Verfahren im März, bei dem es ebenfalls um ein Gewaltverbrechen handelte, von dem selben Richter noch als Jugendlicher behandelt worden. Da der Überfall auf Jan Bäcker im Februar, also noch vor dieser ersten Verhandlung im März stattfand, müsste der Angeklagte auch jetzt als Heranwachsender behandelt werden.
- Insbesondere vor der Berichterstattung des LF müsse der Angeklagte geschützt werden. Unsere Berichterstattung habe die Persönlichkeitsrechte verletzt, es habe sogar zuletzt am Vortag eine Veröffentlichung mit Bild des Angeklagten gegeben (was nicht stimmt, aber wer überprüft das schon vor Gericht… ).
Die Anwältin von Jan Bäcker, der als Opfer hier als Zeuge und Nebenkläger auftrat, sah diese Sache anders und widersprach: Das Verfahren sei von öffentlichem Interesse, was nicht zuletzt die Berichterstattung gezeigt habe. Die Öffentlichkeit von Prozessen sei ein Grundrecht, das letzten Endes auch dem Schutz des Angeklagten diene, da so Geheimprozesse verhindert würden.
Dennoch entschied der Richter, die Öffentlichkeit von dem Verfahren gegen den 20-Jährigen Neofaschisten auszuschließen. Dabei berief der Richter sich zuerst auf seine eigene Einschätzung über die fehlende Reife von Herrn Fieseler aus dem März diesen Jahres. Der 20-Jährige sei als Heranwachsender zu behandeln und dementsprechend seine Interessen in besonderem Maße zu wahren. Daher müsse man ihn auch vor einer Berichterstattung wie der durch das LF schützen (was, wie Sie spätestens an diesem Punkt im Artikel zugeben müssen, so nicht besonders gut gelingt), die ungerechtfertigt in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen habe. Zum Schluss behauptete der Richter noch: „Ob ein politischer Hintergrund bestand ist gänzlich offen.“
Hierzu erklären wir:
- Es steht diesem Richter gar nicht zu, zu entscheiden, ob unsere Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte von Eric Fieseler verletzt hätte, denn dies war nicht Gegenstand der Verhandlung.
- Bei der Einschätzung des Richters wurde der Umstand, dass der Neofaschist Eric Fieseler unserer Berichterstattung in keiner Weise widersprochen oder vor der Verhandlung auch nur mitgeteilt hätte, dass er mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden sei, nicht berücksichtigt. Warum hat Fieseler nicht widersprochen und klagt dann in der Verhandlung gegen ihn, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden?
- Der politische Hintergrund der Tat ist offenkundig und allseits bekannt. Der Täter ist ein bekannter und öffentlich auftretender Faschist. Das Opfer war antifaschistisch tätig, was dem Täter auch bekannt war. An der Motivation ließ der Täter beim Überfall selbst keinen Zweifel. Bereits vor dem Angriff wurde das Opfer beleidigt und schikaniert, seine Haustür ebenso beschmiert, wie die von Ullmann. Dass der Täter auch unmittelbarer Nachbar des Opfers war, macht den Angriff nicht weniger politisch. Er zeigt nur die Skrupellosigkeit von faschistischen Gewalttätern mit besonderer Deutlichkeit.
- Die Frage, ob unsere Berichterstattung tatsächlich in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte des Täters Fieseler eingegriffen hat, ist komplexer, als sie durch den Richter dargestellt wurde. An diesem Verfahren besteht ein begründetes öffentliches Interesse und damit grundsätzlich auch ein Grund für eine Berichterstattung. Das Interesse der Öffentlichkeit kann hier durchaus schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte Einzelner. Wer das nicht glauben kann, der soll sich daran erinnern, wie viele Artikel alleine über unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann bei voller Namensnennung geschrieben wurden. Die Öffentlichkeit hat das Recht, über politische Vorgänge und Personen uneingeschränkt informiert zu werden. Das muss Straftaten mit einschließen.
Angesetzt war die Verhandlung bis 12 Uhr – sie dauerte dann bis 13 Uhr.
Im Verfahren selbst räumte Fieseler die Tat teilweise ein, behauptete aber, er sei provoziert worden. Man habe ihn als „dickes, dreckiges Nazischwein“ beleidigt. Damit stellt Fieseler die bisherige Schilderung des Tathergangs weitestgehend in Frage. Bäcker widerspricht: Der Überfall habe mit Steinwürfen des Täters begonnen. Beweise hatte Fieseler für die Behauptung, er sei beleidigt worden, keine. Die zweite Person, mit der er den Überfall durchgeführt hatte, benannte er nicht einmal als Zeugen.
So oder so, das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fieseler die Tat begangen hatte und sprach ihn schuldig. „Schädliche Neigungen“ sah das Gericht bei ihm aber nicht. Es blieb bei einer Verwarnung. Außerdem wurde es ihm zur Auflage gemacht, 100 Stunden Anti-Aggressionstraining zu absolvieren und an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Der Täter leugnete vor Gericht nicht, zur rechten Szene zu gehören, trotzdem war nach dem Verfahren nicht klar, ob der Richter diese Tat als politisch motiviert betrachtete oder nicht. Der Staatsanwalt hatte ein deutlich höheres Strafmaß gefordert und zieht in Erwägung, in die Revision zu gehen. Fieseler hingegen hat das Urteil angenommen. Zwei Wochen nach der Verhandlung gewinnt es Gültigkeit, sofern die Staatsanwaltschaft nicht in die Revision geht. Wir selbst halten es für absolut notwendig, dass der Weg in die Revision gegangen wird.
Und wieder steht die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung, die sie kaum verstehen kann. Ein seit 2013 aktiver Faschist überfällt nachts einen Menschen auf einer Brücke, wird dann, obwohl er 20 Jahre alt ist, als Heranwachsender behandelt, und erhält trotz Schuldspruch nicht mehr als eine Verwarnung, obwohl er schon im Zusammenhang mit anderen Gewaltverbrechen gerichtsbekannt ist.
Wir protestieren gegen dieses völlig unverständlich milde Urteil. Bei dieser Justiz darf es nicht verwundern, wenn Neofaschisten das durch die Abwesenheit der Polizei entstandene Machtvakuum in unserer Stadt weiterhin ausnutzen.
Rechte Szene zunehmend aggressiver
Dass die rechte Szene sich nicht durch solche Urteile beeindrucken lässt, stellte sie am Abend des 1. Weihnachtsfeiertages direkt wieder unter Beweis.
Zwei Mitglieder des LF, von denen eines ebenfalls in den letzten Monaten für seine politischen Überzeugungen wiederholt persönlich beleidigt und belästigt wurde, wurden beim Abendspaziergang in der Innenstadt gegen 22 Uhr mit einem Ei beworfen. Das Ei traf die LF-Mitglieder nicht. Nach Einschätzung der zum Tatort gerufenen Polizei ist der Vorfall ernst zu nehmen, sie ermittelt nun wegen versuchter Körperverletzung gegen unbekannt. „Wir lassen uns nicht einschüchtern. Es ist wichtig, dass wir darauf deutlich reagieren. Auch als Gruppe.“, sagte das attackierte LF-Mitglied. Neofaschisten in Radevormwald, ebenso wie Personen aus ihrem Umfeld, radikalisieren sich zusehends und machen vor Gewalt nicht halt.
Wir begrüßen, dass die Polizei diesen Vorfall ernst nimmt. In den nächsten Wochen wird es ein außerordentliches Treffen der Radevormwalder LF-Gruppe geben, auf dem insbesondere das weitere Vorgehen gegen Neofaschisten und die Bedrohung, die von Ihnen ausgeht, diskutiert werden soll. Weitere Schritte werden wir dann bekannt geben.