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Protest gegen Pfändung von Sozialleistungen vor Sparkasse: § 904 (5) ZPO ist gegen die Ärmsten der Armen gerichtet

Mehrere LF-Aktivist:innen und Unterstützer:innen protestierten am 28. März 2022 ab 16 Uhr gegen die Pfändung von Sozialleistungen vor der Sparkasse in Radevormwald und erreichten dabei viele Anwohner und Sparkassen-Kunden.

Anlass war die Situation unseres ehem. Stadtverordneten Fritz Ullmann, der im letzten Jahr Hartz IV beantragen musste und im Januar diesen Jahres nach mehrmonatiger Wartezeit eine Nachzahlung erhielt, die von der Sparkasse zur Pfändung gesperrt wurde. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die im Dezember 2021 wirksam wurde.

Gesetz gegen Arme mitten in Weltwirtschaftskrise und Pandemie

Durch eine Veränderung in § 904 (5) ZPO wird der Pfändungsfreibetrag für die „Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß ALG II“ faktisch aufgehoben. Im Falle von Nachzahlungen – die sich oft auch daraus ergeben, dass Anträge durch die Behörde schleppend bearbeitet werden – wurden diese über die Zahl der Monate geteilt und verblieben damit in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag. Daran hat sich nichts geändert, aber: Jetzt gilt diese Regelung nur noch auf Antrag! Diese Neuregelung ist pure Schikane und verursacht nicht zuletzt den Gerichten völlig unnötigen Aufwand. Es stellt einfach nur eine neue Hürde dar, und das in einer Zeit, in der die Menschen durch Inflation und Preissteigerung verschärft in die Armut getrieben werden.

Betroffene müssen Folgendes tun:

  • Zum Amtsgericht (Wipperfürth) und dort unter Verweis auf § 904 ZPO beantragen, dass der Pfändungsfreibetrag für den Monat des Zuflusses der Nachzahlung auf die Höhe der Nachzahlung festgelegt wird.
  • Die eigene Bank darüber informieren, damit die Nachzahlung nicht abgeführt wird.

Das LF nimmt Stellung:

  • Keine Pfändung von Sozialleistungen!
  • Das Gesetz schafft nur eine zusätzliche Hürde und unnötigen bürokratischen Aufwand – Dieses asoziale Gesetz muss weg!
  • Du bist nicht alleine: Wir rufen die Betroffenen auf, sich über info@linkes-forum.de bei uns zu melden und wollen dabei helfen, dass sich die Betroffenen gegenseitig unterstützen.
  • Wir arbeiten mit Bündnis-Partnern, unter anderem zur Bundesweiten Montagsdemobewegung, zusammen, um den Kampf gegen dieses Gesetz zum bundesweiten Thema zu machen.

Hier kann diese Pressemitteilung zur Weiterverbreitung als PDF herunter geladen werden.

Kundgebung! § 904 ZPO – LF lehnt neues Gesetz zur Pfändung von Sozialleistungen ab!

Seit Januar diesen Jahres kämpft unser ehemaliger Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald (2009 – 2020) und Gesamtvorstandsmitglied, Fritz Ullmann, um die Freigabe einer Nachzahlung vom JobCenter gegen die Sparkasse Radevormwald.

Ullmann kam in eine schwierige Lage und hatte monatelang auf die Zahlung der Leistungen warten müssen, weswegen ein höherer Betrag nachgezahlt wurde. Die Sparkasse hat diese Sozialleistungen gesperrt, um Pfändungen zu bedienen. Grundlage ist eine Veränderung des Gesetzes in § 904 ZPO, die ausschließlich im Interesse der Gläubiger ist, denn viele Menschen sind überschuldet und könnten sich sonst ja hinter ihrem Grundrecht auf ein Lebensminimum verstecken.

Ullmann berichtet von seinen Erfahrungen in einem Offenen Brief, den wir hier bereits veröffentlicht haben. Dort heißt es unter Anderem: „Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und man sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).“ Auch heute, nach zwei Urteilen zu seinen Gunsten, hat Ullmann sein Geld immer noch nicht von der Sparkasse erhalten. Dem LF gegenüber begründet Ullmann, warum er sich auf das „Angebot“ der Sparkasse nicht einließ:

„Die intransparente Hinhaltetaktik der Sparkasse ist menschenverachtend. Wenn die das mit mir machen, machen die das auch mit anderen.“

Wir erklären uns mit unserem Mitglied und langjährigen Stadtverordneten Fritz Ullmann solidarisch. Wir kritisieren ausdrücklich das Vorgehen der Sparkasse und fordern den Vorstand zu einer Entschuldigung auf. Die Sparkasse muss den Vorfall aufarbeiten und vor allen Dingen ihre Mitarbeiter anweisen, korrekt Auskunft an Betroffene zu erteilen.

Kundgebung: Wir rufen zum Protest auf „Gegen die Pfändung von Sozialleistungen!“
Montag, 28. März, 16 Uhr – vor der Sparkasse, Hohenfuhrstr. 19-21

Wir sagen:

  • Keine Pfändung von Sozialleistungen!
  • Das Gesetz schafft nur eine zusätzliche Hürde und vermeidbaren bürokratischen Aufwand!
  • Dieses Gesetz muss weg!

Hier kann das Flugblatt mit der Erklärung als PDF herunter geladen und weiterverbreitet werden.

Offener Brief von Fritz Ullmann: Jetzt neu – Pfändung von Sozialleistungen!

Gesetzesänderung hebt Pfändungsfreibeträge für die Ärmsten faktisch auf – und die Sparkasse in Radevormwald ist „Vertreter der Gläubiger“

2021 waren 6,16 Millionen Privatpersonen in Deutschland überschuldet (8,86%) – 3,08 Millionen Haushalte. 32% der Haushalte müssen Einkommenseinbußen durch diverse Systemkrisen verkraften. Sie treiben uns in die Armut, es gibt keinen Grund für Scham: Jedem kann das passieren. Auch mir.

Im letzten Jahr ging es nicht mehr weiter: Nach mehrmonatigem Bemühen um „Leistungen zum Lebensunterhalt gem. ALG II“ (Hartz IV) erhielt ich im Januar 22 endlich meinen Bewilligungsbescheid. Solche Verzögerungen, ohne es an dieser Stelle weiter bewerten zu wollen, kommen vor. Schulden und ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) waren ebenfalls mein Eigen. Ich erhielt mehrere Tausend Euro durch die mehrmonatige Nachzahlung. Bitter nötig, denn in der Zwischenzeit musste ich mir Geld leihen, um zu überleben. Dann aber: Das Geld ist gesperrt! Ich bemühte mich um Klärung, aber die Mitarbeiter der Sparkasse Radevormwald lehnten den Bewilligungsbescheid als Nachweis, dass es sich um Sozialleistungen handelte, ab und verlangten stattdessen eine Auskunft des JobCenters (die dieses übrigens noch am selben Tag erteilte). Danach forderten sie den zuvor abgelehnten Bewilligungsbescheid „nach“ – um dann schließlich zu erklären, dass Geld sei so oder so zu pfänden. Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).

„Niemand sagt dir das“ – asoziale Änderung in § 904 ZPO

Bis Ende letzten Jahres wurde der Pfändungsfreibetrag über die Monate der Nachzahlung gerechnet. Dann aber bleibt nichts für die Gläubiger, also hilft der Gesetzgeber: Jetzt sind Sozialleistungen, wenn sie aus Nachzahlungen des JobCenters stammen, vor Pfändung nicht mehr automatisch geschützt. Seit Dezember letzten Jahres muss ein angehender Leistungsempfänger, wenn er auf eine Nachzahlung über mehrere Monate wartet und Pfändungen zu fürchten hat, zum Amtsgericht und dort seinen Pfändungsfreibetrag individuell festlegen lassen; insofern ist der Pfändungsfreibetrag für die Ärmsten der Armen aufgehoben. Betroffene müssen ihr Lebensminimum nun eigeninitiativ verteidigen. Ganz nebenbei bedeutet diese Änderung einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Auch das „P-Konto“ (welches sich die Sparkasse übrigens wegen eines vermeintlichen und nie näher konkretisierten Mehraufwands teuer bezahlen lässt) schützt davor nicht. Es bedürfte hartnäckigen Nachfragens, um von der Sparkasse überhaupt eine Begründung zu erhalten.

Sparkasse Radevormwald leistet hinhaltenden Widerstand

Nachdem eine Einigung mit der Sparkasse offensichtlich unmöglich war und ich mir einige Unverschämtheiten von ihren „Kundenberatern“ anhören musste, blieb mir nur der Weg vor Gericht. Am 2.2.2022 urteilte das Amtsgericht (AG) Wipperfürth weitgehender, als von mir erhofft: Die Zwangsvollstreckung sei ohne Sicherheiten einstweilen auszusetzen. Anstatt mein Geld frei zu geben, interpretierte die Sparkasse dieses Urteil mutwillig anders, nämlich dass weder ich, noch die Gläubiger das Geld bekämen. Dieses schwer nach Rechtsbeugung stinkende Verhalten machte es nötig, das Gericht wieder einzuschalten: Am 2.3. entschied es erneut zu meinen Gunsten, dieses Mal legte es den Pfändungsfreibetrag des Monats Januar (als die Nachzahlung auf meinem Konto einging) auf die Höhe der Nachzahlung fest (übrigens im Einvernehmen mit den Gläubigern, als deren Vertreter sich die Sparkasse Radevormwald mit ihrem schikanösen Verhalten sieht). Heute, nachdem das Urteil schon seit Tagen wirksam ist, hat die Sparkasse mein Geld noch nicht frei gegeben. Obwohl die Sparkasse das Urteil erhalten hat, verlangt sie nun noch eine Bestätigung des Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig sei.

Radevormwald, Freitag, 25. März 2022

gez.
Fritz Ullmann, ehem. Stadtverordneter (LF)

Radevormwald: Neofaschist erhält Verwarnung für Überfall – LF-Mitglieder Ziel von Eierwurf-Attacke

Am Freitag, den 22.12.2017, fand der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler vor dem Amtsgericht Wipperfürth statt. Direkt zu Beginn der Verhandlung beantragte sein Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen. Am Ende folgte ein Schuldspruch mit einem befremdlichen Urteil: Der seid mindestens 2013 aktive Neofaschist erhielt eine Verwarnung, obwohl er schon im März diesen Jahres wegen eines anderen Gewaltdelikts vor Gericht stand.

Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwendungen dagegen zu machen – dem Staatsanwalt war die Öffentlichkeit allzu erkennbar herzlich egal.

Der Verteidiger begründete seinen Antrag mit zwei Punkten:

  1. Der Angeklagte war in einem anderen Verfahren im März, bei dem es ebenfalls um ein Gewaltverbrechen handelte, von dem selben Richter noch als Jugendlicher behandelt worden. Da der Überfall auf Jan Bäcker im Februar, also noch vor dieser ersten Verhandlung im März stattfand, müsste der Angeklagte auch jetzt als Heranwachsender behandelt werden.
  2. Insbesondere vor der Berichterstattung des LF müsse der Angeklagte geschützt werden. Unsere Berichterstattung habe die Persönlichkeitsrechte verletzt, es habe sogar zuletzt am Vortag eine Veröffentlichung mit Bild des Angeklagten gegeben (was nicht stimmt, aber wer überprüft das schon vor Gericht… ).

Die Anwältin von Jan Bäcker, der als Opfer hier als Zeuge und Nebenkläger auftrat, sah diese Sache anders und widersprach: Das Verfahren sei von öffentlichem Interesse, was nicht zuletzt die Berichterstattung gezeigt habe. Die Öffentlichkeit von Prozessen sei ein Grundrecht, das letzten Endes auch dem Schutz des Angeklagten diene, da so Geheimprozesse verhindert würden.

Eric Fieseler, links im Bild, bei einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 4.3.2017 in Wuppertal

Dennoch entschied der Richter, die Öffentlichkeit von dem Verfahren gegen den 20-Jährigen Neofaschisten auszuschließen. Dabei berief der Richter sich zuerst auf seine eigene Einschätzung über die fehlende Reife von Herrn Fieseler aus dem März diesen Jahres. Der 20-Jährige sei als Heranwachsender zu behandeln und dementsprechend seine Interessen in besonderem Maße zu wahren. Daher müsse man ihn auch vor einer Berichterstattung wie der durch das LF schützen (was, wie Sie spätestens an diesem Punkt im Artikel zugeben müssen, so nicht besonders gut gelingt), die ungerechtfertigt in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen habe. Zum Schluss behauptete der Richter noch: „Ob ein politischer Hintergrund bestand ist gänzlich offen.“

Hierzu erklären wir:

  1. Es steht diesem Richter gar nicht zu, zu entscheiden, ob unsere Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte von Eric Fieseler verletzt hätte, denn dies war nicht Gegenstand der Verhandlung.
  2. Bei der Einschätzung des Richters wurde der Umstand, dass der Neofaschist Eric Fieseler unserer Berichterstattung in keiner Weise widersprochen oder vor der Verhandlung auch nur mitgeteilt hätte, dass er mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden sei, nicht berücksichtigt. Warum hat Fieseler nicht widersprochen und klagt dann in der Verhandlung gegen ihn, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden?
  3. Der politische Hintergrund der Tat ist offenkundig und allseits bekannt. Der Täter ist ein bekannter und öffentlich auftretender Faschist. Das Opfer war antifaschistisch tätig, was dem Täter auch bekannt war. An der Motivation ließ der Täter beim Überfall selbst keinen Zweifel. Bereits vor dem Angriff wurde das Opfer beleidigt und schikaniert, seine Haustür ebenso beschmiert, wie die von Ullmann. Dass der Täter auch unmittelbarer Nachbar des Opfers war, macht den Angriff nicht weniger politisch. Er zeigt nur die Skrupellosigkeit von faschistischen Gewalttätern mit besonderer Deutlichkeit.
  4. Die Frage, ob unsere Berichterstattung tatsächlich in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte des Täters Fieseler eingegriffen hat, ist komplexer, als sie durch den Richter dargestellt wurde. An diesem Verfahren besteht ein begründetes öffentliches Interesse und damit grundsätzlich auch ein Grund für eine Berichterstattung. Das Interesse der Öffentlichkeit kann hier durchaus schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte Einzelner. Wer das nicht glauben kann, der soll sich daran erinnern, wie viele Artikel alleine über unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann bei voller Namensnennung geschrieben wurden. Die Öffentlichkeit hat das Recht, über politische Vorgänge und Personen uneingeschränkt informiert zu werden. Das muss Straftaten mit einschließen.

Angesetzt war die Verhandlung bis 12 Uhr – sie dauerte dann bis 13 Uhr.

Im Verfahren selbst räumte Fieseler die Tat teilweise ein, behauptete aber, er sei provoziert worden. Man habe ihn als „dickes, dreckiges Nazischwein“ beleidigt. Damit stellt Fieseler die bisherige Schilderung des Tathergangs weitestgehend in Frage. Bäcker widerspricht: Der Überfall habe mit Steinwürfen des Täters begonnen. Beweise hatte Fieseler für die Behauptung, er sei beleidigt worden, keine. Die zweite Person, mit der er den Überfall durchgeführt hatte, benannte er nicht einmal als Zeugen.

So oder so, das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fieseler die Tat begangen hatte und sprach ihn schuldig. „Schädliche Neigungen“ sah das Gericht bei ihm aber nicht. Es blieb bei einer Verwarnung. Außerdem wurde es ihm zur Auflage gemacht, 100 Stunden Anti-Aggressionstraining zu absolvieren und an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Der Täter leugnete vor Gericht nicht, zur rechten Szene zu gehören, trotzdem war nach dem Verfahren nicht klar, ob der Richter diese Tat als politisch motiviert betrachtete oder nicht. Der Staatsanwalt hatte ein deutlich höheres Strafmaß gefordert und zieht in Erwägung, in die Revision zu gehen. Fieseler hingegen hat das Urteil angenommen. Zwei Wochen nach der Verhandlung gewinnt es Gültigkeit, sofern die Staatsanwaltschaft nicht in die Revision geht. Wir selbst halten es für absolut notwendig, dass der Weg in die Revision gegangen wird.

Und wieder steht die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung, die sie kaum verstehen kann. Ein seit 2013 aktiver Faschist überfällt nachts einen Menschen auf einer Brücke, wird dann, obwohl er 20 Jahre alt ist, als Heranwachsender behandelt, und erhält trotz Schuldspruch nicht mehr als eine Verwarnung, obwohl er schon im Zusammenhang mit anderen Gewaltverbrechen gerichtsbekannt ist.

Wir protestieren gegen dieses völlig unverständlich milde Urteil. Bei dieser Justiz darf es nicht verwundern, wenn Neofaschisten das durch die Abwesenheit der Polizei entstandene Machtvakuum in unserer Stadt weiterhin ausnutzen.

Rechte Szene zunehmend aggressiver

Dass die rechte Szene sich nicht durch solche Urteile beeindrucken lässt, stellte sie am Abend des 1. Weihnachtsfeiertages direkt wieder unter Beweis.

Zwei Mitglieder des LF, von denen eines ebenfalls in den letzten Monaten für seine politischen Überzeugungen wiederholt persönlich beleidigt und belästigt wurde, wurden beim Abendspaziergang in der Innenstadt gegen 22 Uhr mit einem Ei beworfen. Das Ei traf die LF-Mitglieder nicht. Nach Einschätzung der zum Tatort gerufenen Polizei ist der Vorfall ernst zu nehmen, sie ermittelt nun wegen versuchter Körperverletzung gegen unbekannt. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Es ist wichtig, dass wir darauf deutlich reagieren. Auch als Gruppe.“, sagte das attackierte LF-Mitglied. Neofaschisten in Radevormwald, ebenso wie Personen aus ihrem Umfeld, radikalisieren sich zusehends und machen vor Gewalt nicht halt.

Wir begrüßen, dass die Polizei diesen Vorfall ernst nimmt. In den nächsten Wochen wird es ein außerordentliches Treffen der Radevormwalder LF-Gruppe geben, auf dem insbesondere das weitere Vorgehen gegen Neofaschisten und die Bedrohung, die von Ihnen ausgeht, diskutiert werden soll. Weitere Schritte werden wir dann bekannt geben.

Wipperfürth: Prozess gegen Neofaschisten aus Radevormwald nach Überfall auf Antifaschisten in den Wupperorten

Am kommenden Freitag, kurz vor den Feiertagen und nach 10 Monaten Wartezeit, beginnt um 10 Uhr in Saal 1 des Amtsgerichts Wipperfürth der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler, der in der Nacht vom 24. auf den 25. Februar gemeinsam mit einem Komplizen den Antifaschisten Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in den Wupperorten überfallen und verletzt hat (wir berichteten). Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch.

Fieseler ist ein bekannter und gefestigter Neofaschist, der schon zu Gunsten des “Freundeskreises Radevormwald” 2013 aussagte und öffentlich bei Kundgebungen unter anderem der Partei ”Die Rechte” auftritt. Seine hohe Gewaltbereitschaft ist spätestens seit dem Angriff auf Jan Bäcker nicht mehr fraglich.

Als die Polizei nach dem Überfall zu Hilfe gerufen wurde, zeigte sich wieder, wie unfähig die Beamten sind, die Einwohner vor faschistischen Gewalttätern zu schützen. Etwa 30 Minuten brauchte es, bis die Polizei vor Ort war – die Täter waren geflüchtet. Auf dem Niveau wird es in Anbetracht der kürzlich geschlossenen „Ordnungspartnerschaft Sicherheit“ mit dem Oberbergischen Kreis wohl bleiben.

Anstatt sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, sollen Ordnungsamtsmitarbeiter (im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auch ”Präsenzkräfte” genannt) künftig in einer Uniform auftreten, die der der Polizei bewusst zum Verwechseln ähnlich sieht. Damit setzt man die Ordnungsamtsmitarbeiter einem erheblichen Risiko aus – sie erscheinen wie Polizisten, haben aber keine entsprechenden Befugnisse oder eine polizeiliche Ausbildung (so unzureichend auch diese offensichtlich ist). Wenn die Ordnungsamtsmitarbeiter von Kriminellen (von denen in Radevormwald, soweit es Neofaschisten angeht, ein erhebliches Gewaltpotential ausgeht) wie Polizisten betrachtet und behandelt würden, hätten sie keine Mittel, entsprechend zu reagieren. “Es ist fahrlässig, solche Situationen bewusst entstehen zu lassen.”, sagt Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, der die Entscheidung schon im Stadtrat scharf kritisierte.

Wir hoffen, dass der Richter keine Milde zeigt und diesen politisch motivierten Überzeugungstäter angemessen verurteilt. Alles andere würde Neofaschisten in dieser sicherheitspolitisch katastrophalen Situation in Radevormwald nur zu weiteren Straftaten motivieren.

Über den Ausgang des Prozesses gegen Eric Fieseler werden wir hier ebenfalls berichten.