Kurz vor Weihnachten haben CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Hessen ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Leider ist das Dokument in Bezug auf den Schutz von Wildtieren kein Bekenntnis zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Gegenteil: In wesentlichen Punkten handelt es sich um einen Kniefall vor der Jagdlobby, der auf eine Stärkung jagdlicher Ideologie und Einflussnahme ausgerichtet ist.
Lob aus den Reihen der Jägerschaft und Kritik von Seiten zahlreicher Tierschutzorganisationen spiegelten in den letzten Tagen bereits eindrucksvoll die tierschutzpolitische Ausrichtung des kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrages1 der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen wider. Den Themen Jagd und Fischerei widmet die 196 Seiten starke Absichtserklärung für die 20. Legislaturperiode knapp eine Seite Text – und die hat es in sich:
Positiv zu bewerten sind allenfalls die Vorhaben, im Nationalpark Kellerwald-Edersee jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einzurichten, und die Absicht, den Einsatz von Totschlagfallen und damit eine besonders grausame Jagdmethode endlich zu verbieten. Ob diese beiden sinnvollen Einschränkungen der Jagd letztendlich gegen die Interessen der Jagdlobby durchgesetzt werden können, bleibt allerdings abzuwarten.
Trotz desaströser Folgen: Landesregierung biedert sich der Jägerschaft an
Vollkommen unverständlich ist dagegen, wie sich die Landesregierung der Jägerschaft regelrecht anbiedert und ihr das Wort redet: Das Hessische Jagdgesetz habe sich bewährt, man wolle die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren und bekennt sich gar zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Regulierung von Wildbeständen. Wie man im Angesicht des fortschreitenden Artenrückgangs, der immer weiter steigenden Abschusszahlen z. B. beim Schwarzwild, der legalen Jagd auf bedrohte Arten wie Feldhasen und Rebhühner, zahlreicher Jagdunfälle und zahlloser wissenschaftlicher Belege für die Sinnlosigkeit oder gar Schädlichkeit einer Bejagung (z. B. von Füchsen) zu solchen Aussagen kommen konnte, ist absolut nicht nachvollziehbar.
Tatsächlich lässt sich nicht belegen, dass die Jagd einen sinnvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leistet. Vielmehr muss anhand der wachsenden Zahl von Hobbyjägern und der parallel verlaufenden dramatischen Entwicklung im Artenschutz ein negativer Einfluss jagdlicher Eingriffe angenommen werden. Nicht ohne Grund gerät die Hobbyjagd – und insbesondere die sinnlose Bejagung von Beutegreifern wie Füchsen – seit Jahren zunehmend in die Kritik.
Aufhebung und Einschränkungen von Schonzeiten: Kniefall vor jägerischen Abschussinteressen
Doch das hält die Landesregierung nicht davon ab, die Bejagung von Beutegreifern weiter auszudehnen: Das grausame Töten von Jungwaschbären soll durch Aufhebung der aktuellen Schonzeiten legalisiert werden, obwohl die Bejagung von Waschbären keine bestandsregulierende Wirkung hat und erst kürzlich erneut eine Studie gezeigt hat, dass von Waschbären in Deutschland kein negativer Effekt auf das Ökosystem oder eine Gefahr für bedrohte Arten ausgeht3. Bereits in den letzten Jahren war es der Jägerschaft viel zu leicht möglich, die gesetzlichen Schonzeiten ohne Angabe von stichhaltigen Begründungen unter dem Deckmantel des Artenschutzes auszuhebeln4. Dennoch soll laut Koalitionsvertrag die Bejagung von Füchsen während der eigentlichen gesetzlichen Schonzeiten im Rahmen von Sonderregelungen weiterhin zulässig sein. Zwar soll zukünftig mittels begleitenden Monitorings der Bestände gefährdeter Arten überprüft werden, wie sich diese zusätzliche Bejagung auswirkt. Doch ohne eine Differenzierung der Effekte diverser Schutzmaßnahmen und den Vergleich mit jagdfreien Gebieten durch unabhängige Wissenschaftler kann ein solches Monitoring nicht zu einer aussagekräftigen und glaubwürdigen Erfolgskontrolle der jagdlichen Eingriffe dienen.
Jagdideologie statt stärkerer Einbindung von Wissenschaft, Tier- und Naturschutz
Schließlich steht das Bekenntnis der Landesregierung zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Wildbestandsregulierung ganz grundsätzlich im krassen Widerspruch zum Vorhaben, das Jagdrecht „in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. an wildbiologische Erkenntnisse anpassen“ zu wollen. Das oben erwähnte Monitoring, das sicherlich von Seiten der Jägerschaft durchgeführt werden wird, sowie die Idee der Einrichtung einer „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung“ könnte sich dementsprechend als weiterer Schritt hin zu einer einseitig jagdideologisch geprägten Sichtweise und politischen Einflussnahme der Jägerschaft in Hessen entpuppen. Anstatt einer engeren „Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft“ wären bei Entscheidungen zu Natur-, Arten- und Tierschutz vielmehr eine engere Zusammenarbeit mit jagdunabhängigen Ökologen und Biologen, eine Einbeziehung von Natur- und Tierschutzverbänden in politische Entscheidungen sowie eine deutlich stärkere Regulierung der Jagd nötig und sinnvoll.
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1) https://www.gruene-hessen.de/partei/files/2018/12/Koalitionsvertrag-CDU-GR%C3%9CNE-2018-Stand-20-12-2018-online.pdf
2) Tierschutz-Check des Hessischen Tierschutzbündnisses, https://docs.wixstatic.com/ugd/8399e1_de107f25d3794d40a020bbdb497ecd5e.pdf
3) https://www.projekt-waschbaer.de/
4) https://www.aktionsbuendnis-fuchs.de/single-post/DeckmantelArtenschutz
Ausführliche Darstellungen über Füchse und Fuchsjagd sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.
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