Archiv für den Monat: Dezember 2016

LF weiter gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen – Forderung nach ordentlicher Prüfung wird Rat vorgelegt

Pressemitteilung, Radevormwald den 11.12.2016

Mit unseren Anträgen zur Prüfung des tatsächlichen Bedarfs und der Ausgaben der SPD-Fraktion für Raumkosten im Hauptausschuss haben wir der Verwaltung und den Fraktionen die Gelegenheit gegeben, grundsätzliche Probleme bei der Frage einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen (und auch der Zuwendungen an Fraktionslose, beides wird im selben Punkt behandelt) aus dem Weg zu räumen.
Dies hätte unserer Ansicht nach vor einer politischen Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer solchen Erhöhung erfolgen müssen. Hierfür wäre auch vorher schon die Zeit gewesen, denn, wie wir wissen, diskutierte der geheime Ältestenrat dieses Thema schon länger hinter verschlossenen Türen.

Im Hauptausschuss haben die Fraktionen diese Gelegenheit nicht wahrgenommen. Wir werden unsere Anträge erneut im Rat der Stadt am kommenden Dienstag, den 13.12.2016, vorlegen und hoffen hier auf Einsicht.

Unsere Anträge sind dabei inhaltlich allerdings nicht verhandelbar: Wir beantragen nur das, was vorschriftsgemäß eigentlich schon hätte erfolgen müssen. Sollten die Fraktionen hier auch im Rat keine Einsicht zeigen, werden wir Schritte ergreifen müssen, um unsere Forderungen nach einem ordentlichen, transparenten und verantwortungsvollen Verfahren anderweitig durchsetzen. Wir prüfen hier verschiedene Möglichkeiten. Diese können von einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht bis zu einer Anzeige gegen die SPD wegen verfassungswidriger verdeckter Parteienfinanzierung reichen.

Wir würden es dennoch bevorzugen, wenn die Fraktionen und die Verwaltung hier zu einem Einsehen kommen und an einer ordentlichen Prüfung des Bedarfs und der bisherigen Abrechnungen der SPD für ihr „Bürgerbüro“ freiwillig und aus eigener Entscheidung mitwirken. Dies würde ein deutlich besseres Zeichen an die Einwohner senden und die dann notwendige Debatte über den tatsächlichen Finanzbedarf der Fraktionen für die Ratsarbeit auf eine transparente Grundlage stellen. Auch, wenn wir Erhöhungen in dieser Zeit, in der der Rat regelmäßig mehrheitlich Kürzungen beschließt, grundsätzlich weiter ablehnen werden.

Radevormwald: Betreibt die SPD eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung?

verdeckte-parteienfinanzierung-spdDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Abrechnungen der SPD gegenüber der Stadtverwaltung auf Korrektheit zu prüfen. Bei der Vorbereitung auf die Sitzung war der Verdacht entstanden, dass bei der SPD-Fraktion eine verdeckte Parteienfinanzierung vorliegt. Grund: Die SPD unterhält kein von einem Parteibüro unterscheidbares Fraktionsbüro, macht aber Mietkosten geltend. Auch dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von LF und AL abgelehnt.

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark, erklärt: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Die SPD-Fraktion allerdings betreibt gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume. „Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt.“ erläutert Ullmann in der Begründung zu seinem Antrag. Deswegen müsse man annehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ (hier herunterladen) vorlege. Das wäre selbst dann schon der Fall, wenn in der Außenwerbung einer Fraktion nicht von der der Partei unterschieden werden kann.

Ullmann beantragte deshalb für das LF „die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.“

Denn: Parteien und Fraktionen sind keinesfalls das gleiche. Fraktionen sind Zusammenschlüsse gewählter Mandatsträger -gewöhnlich, aber nicht zwingend, alle aus einer Partei. Die Kassenführung von Parteien und Fraktionen muss streng getrennt werden, da Fraktionen öffentlich finanziert werden, Parteien sich aber selbst finanzieren müssen. In dem Erlass steht hierzu: „Dies gilt insbesondere auch für die Öffentlichkeitsarbeit, bei der zwischen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit der Fraktion und der nicht zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für eine Partei oder Wählergruppe zu trennen ist.“ (S. 2, Punkt 1.4 „Zweckbindung und Grenzen der Zuwendungsverwendung“).

Auch bei der Nutzung stellt der Erlass klar, dass die Anmietung von Räumen nur dann zulässig ist, wenn diese „für die Fraktionsarbeit“ oder „die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen“ erfolgt (S. 3, Punkt 2.1.1 „Räume“). Das „Bürgerbüro“ der SPD wird aber offensichtlich auch darüber hinaus genutzt. Weder Räume noch Tätigkeit der SPD-Fraktion lassen sich von der der Partei klar unterscheiden.

Die SPD erfüllt die Bedingungen also allem Anschein nach nicht. „Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.“, schließt Ullmanns Antrag.

„Unsere Anträge sind nicht verhandelbar.“ stellt Ullmann klar. „Es steht weder dem Hauptausschuss, noch dem Rat zu, diese Vorgaben durch eigene Entscheidungen zu be- oder gar verhindern.“ Mit beiden im Hauptausschuss gestellten Anträgen (Teil a) s. hier) habe das LF den Fraktionen und der Verwaltung lediglich die Möglichkeit gegeben, Abhilfe zu schaffen und Fehler in der Vergangenheit im allseitigen Einverständnis  zu klären. Daran besteht aber offensichtlich kein Interesse. Hierüber wird das LF nicht zum Mittäter werden. Ullmann dazu: „Sollte hierzu auch in der Ratssitzung keine Bereitschaft bestehen, muss man sowohl die vorschriftsgemäße Prüfung des tatsächlichen Bedarfs der Fraktionen, als auch die Überprüfung der Abrechnungen der SPD erzwingen.“

Diese Anträge werden also erneut dem Rat vorgelegt. Sollte der Rat eine Prüfung verweigern, könnte das ernste Konsequenzen haben. Tatsächlich wäre eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat, die in der Regel als Untreue bestraft wird und mit erheblichen Geldstrafen für die nutznießende Partei einhergeht. Der Vorstand der SPD wäre gut beraten, dies zu bedenken.

Nebenbei: Auch die Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro müssen nicht in voller Höhe durch die Stadt getragen werden. Darauf besteht kein Anspruch. Wäre es anders, könnte eine Fraktion ja jedes Büro, egal in welcher Lage, auf Kosten der Allgemeinheit anmieten – zum Beispiel direkt am Marktplatz der Stadt.

Radevormwald: Fraktionen wollen 2017 drei Mal so viel Geld ausgeben

Ullmann warnt: Erhöhung nicht nur unberechtigt, sondern auch unrechtmäßig!

mehr-geld-fuer-die-politikDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Entscheidung über die Erhöhung der Zuwendungen an Fraktionen und Fraktionslose zu vertagen, bis der tatsächliche Bedarf ermittelt und einige konkretere Fragen beantwortet wurden. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Fraktionen wollen sich ihre Bezüge verdreifachen – und weigern sich gleichzeitig, ihren Bedarf prüfen zu lassen. Bis auf die AL stimmte keine Fraktion unserem Antrag zu. Die Entscheidung liegt nun beim Stadtrat am 13.12.2016.

Die Ermittlung des Bedarfs ist dabei keine Kleinigkeit, sondern eine zwingende Voraussetzung für eine solche Änderung. Besonders, wenn die Kosten durch die Entscheidung von ca. € 9.000 auf bis zu € 31.000 ansteigen werden – auf mehr als 300%. So war aus einer aktualisierten Tischvorlage der Verwaltung zum Haushalt des nächsten Jahres zu ersehen.

Wurde gar nicht geprüft? (Dr. Michalides)

Konkret beantragte das LF, „die Verwaltung zu beauftragen, den tatsächlichen Bedarf der Fraktionen anhand der vorliegenden Abrechnungen seit 2009 (letzter Änderung der Fraktionszuwendungen) zu prüfen.“ Dabei handelt es sich eigentlich um keine freiwillige Entscheidung. Will sich ein Stadtrat mehr Geld genehmigen, so muss er eine solche Prüfung vornehmen. Der bloße Vergleich mit anderen Städten ist dabei ausdrücklich unzulässig. So regelt es der Erlass „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen und Vertretungen“ (hier herunterladen) (S. 7, Punkt 4.), auf den sich der Ältestenrat bei der geplanten Erhöhung selbst beruft.

In diesem Geheimrat wurde hinter verschlossenen Türen, zwischen Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden und unter Ausschluss selbst der Ratsmitglieder, über die Erhöhung diskutiert, bevor sie die Verwaltung dem Hauptausschuss vorlegte. “Wenn diese Verdreifachung der Zuwendungen irgendwie gerechtfertigt ist, dann stellt sich doch die Frage, wie die Fraktionen bisher ihren Aufgaben überhaupt angemessen nachkommen konnten.“ Deswegen müssten ihre Abrechnungen geprüft werden, bekräftigte Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF.

Selbst-Alimentierung ist unsäglich. (AL)

Die Diskussion zu unserem und dem Antrag von Dr. Axel Michalides, der sich zumindest gegen eine derartig drastische Erhöhung aussprach, entwickelte sich energisch. Für die AL machte Rolf Ebbinghaus klar: „Die Selbst-Alimentierung von Gremien ist völlig falsch, der Gesetzgeber müsste hier dringend handeln!

Dr. Michalides fragte nach: „Hat eine ordentliche Prüfung des Bedarfs stattgefunden?“ Bürgermeister Mans antwortete darauf ausweichend: Wenn die Fraktionen schon klar sagten, dass sie defizitär arbeiten, könne man wirklich nicht mehr prüfen. Ullmann und Dr. Michalides fanden das nicht nachvollziehbar. Für Thomas Lorenz von RUA konnte der Vergleich mit anderen Städten ebenfalls nicht ausreichend sein. (Anm.: RUA und Dr. Michalides haben kein Stimmrecht im Hauptausschuss und gehören diesem nur mit beratender Stimme an.)

Wir haben keine eigenen Mittel. (UWG)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dietmar Busch, verteidigte die Erhöhung. Das Geld sei ja nicht für die Mitglieder der Fraktion. Die Erhöhung bedeute die „Möglichkeit, vernünftig zu arbeiten“.

Der Vorsitzende der UWG-Fraktion, Eric Hoffmann, sah es ähnlich. Die UWG erhebe keine Mitgliedsbeiträge, um Leute nicht von der Mitarbeit abzuschrecken, daher sei sie auf mehr Geld für ihre Arbeit angewiesen. Das erklärt natürlich auch, warum die UWG so gerne Geld für karitative Zwecke spendet. Es ist nicht ihr eigenes Geld.

(Ergänzung vom 11.12.2016: Der UWG-Pressesprecher, Armin Barg, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben, die wir niemandem vorhalten wollen: http://www.stadtnetz-radevormwald.de/article61495-2075.html)

Der langen Debatte folgte die Abstimmung:

Ja: LF, AL
Nein: CDU, SPD, UWG, Grüne, FDP, pro Deutschland
Enthaltung: 1 CDU-Mitglied

Damit wurde der Antrag des LF, die Entscheidung über eine Erhöhung der Fraktionszuwendungen bis zum Abschluss einer ordentlichen Prüfung zu vertagen, abgelehnt.

Erhöhung wäre völlig falsches Signal. (LF)

Nachdem die Entscheidung somit nicht vertagt wurde, empfahl der Hauptausschuss gegen die Stimmen von LF, AL und FDP (bei der Enthaltung jeweils eines CDU- und UWG-Mitglieds) dem Rat, die Erhöhung einfach zu beschließen – ohne Prüfung, nur auf der Grundlage, dass die Fraktionen angeben, „mehr“ Geld zu brauchen und in anderen Städten schließlich auch mehr gezahlt wird.

Diese Empfehlung des Hauptausschusses ist also eigentlich ein Aufruf zum Rechtsbruch an den Rat der Stadt. Unser Antrag hat dabei erst einmal nichts anderes bezweckt, als vor einer politischen Debatte Rechtssicherheit herzustellen. „Wir haben die anderen Parteien, ihre Fraktionen und die Verwaltung mit unserem Antrag über die Unrechtmäßigkeit einer willkürlichen Erhöhung ihrer Zuwendungen informiert. Wir werden unseren Antrag erneut dem Rat vorlegen und in der Zwischenzeit rechtliche Schritte prüfen.“, so Ullmann nach der Hauptausschusssitzung. „Wenn der Rat unserem Antrag entgegen besseren Wissens nicht folgt, müssen wir diesen Griff in die Stadtkasse mit anderen Mitteln verhindern.

Auch politisch ist unsere Position klar:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, während der Stadtrat freiwillige Leistungen kürzt, um den Haushalt auszugleichen, würde jede Erhöhung ein völlig falsches Signal an die Bürger senden.“, erklärte Ullmann im Hauptausschuss für das LF.

Polizist nennt Merkel kriminell und wahnsinnig! Eine „Bemerkung über den Durst hinaus“?

Autor: CR (LF in Wuppertal)

Die Polizei, dein Freund und Helfer! Aber was ist wenn genau dieser „Freund und Helfer“ in seiner Freizeit rechtspopulistische Reden schwingt oder gar Mitglied einer solchen Partei ist?

Bei der Landeswahlversammlung der AfD in Euskirchen zeigte sich so ein Fall. Der Solinger Streifenpolizist Dietmar Gedig bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und NRW Innenminister Ralf Jäger (SPD) als „kriminell und wahnsinnig“ .

Zu dem bezeichnete der Landtagskandidat und Vorstandsmitglied der AfD Solingen die Polizei-Hundertschaft als politisch gesteuert und verlangte das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), so wörtlich, weg gesperrt gehöre!

Was Gedig gesagt habe, sei eine „Bemerkung über den Durst hinaus“, erklärte NRW-GdP-Pressesprecher Stephan Hegger dem Solinger Tagesblatt. Die GdP ist die „Gewerkschaft der Polizei“.

Diese Aussagen werden für Gedig trotzdem nicht ohne Konsequenten bleiben. Die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher habe den Fall an die Verwaltung weitergegeben. Diese solle prüfen, ob es eine Handhabe aufgrund des Disziplinarrechts gegen Gedig gebe. Die könnte sich etwa aus dem Beamtenstatusgesetz ergeben. Darin heißt es unter Anderem, zu den „Grundpflichten“ eines Beamten gehöre, er müsse sich „zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bekennen und „für deren Erhaltung eintreten.“

Die Frage die sich jetzt stellt: Kann ein Polizeibeamter der Mitglied in einer rechtsgerichteten Partei ist überhaupt auf der Grundlage der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stehen, kann er noch objektiv seinen Streifendienst verrichten? Oder sollte er vom Dienst suspendiert werden?

Für uns ist das keine Frage: Wir fordern die sofortige Entlassung von Dietmar Gedig! Es kann und darf nicht sein, dass Faschisten oder auch „Rechtspopulisten“ zum Polizeidienst zugelassen werden. Zudem fordern wir eine schärfere Kontrolle und Entlassungen von Beamten, die einer faschistischen bzw. rechtspopulistischen Organisation angehören.