Am 16. September behinderte die Polizei ohne nachvollziehbare Begründung massiv den Wahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD in Solingen-Ohligs, an dem auch das LF teilnahm (wir berichteten). Personalien wurden erfasst, Teilnehmer wurden in einen Hauseingang gedrängt. Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, versuchte, das Geschehen mit seinem Smartphone zu dokumentieren und wurde darauf hin selbst angegriffen und sein Telefon eingezogen. Der Vorwurf: Er habe die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts verletzt! Dieser Vorwurf wirkte auf die Staatsanwaltschaft Wuppertal scheinbar ähnlich konstruiert, wie auf Ullmann selbst. Sie hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und das Handy frei gegeben, weil sie, wie sie im Einstellungsbeschluss feststellte keinen Anfangsverdacht erkennen konnte.
Ullmann sieht sich durch diese Entscheidung weitestgehend bestätigt. “Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft begründet den Verdacht, dass das Vorgehen der Polizei nicht im Einklang mit geltendem Recht steht. Das war von vorne herein unsere Einschätzung.”
(Sieh Dir hier das Interview mit Fritz Ullmann vom 17.09.2017 an.)
Damit ist die Angelegenheit aber nicht beigelegt, wie Ullmann deutlich macht. “Ich bestehe auf einer vollständigen Aufklärung aller Vorwürfe. Soweit strafbare Handlungen begangen wurden, auch durch die Polizei, sind diese auch zu bestrafen. Die Verantwortlichen für den Einsatz müssen ermittelt werden und sich rechtfertigen.”
Ullmann wirft der Polizei unter anderem Wahlbehinderung und Körperverletzung im Amt vor. Wegen diverser einzelner Punkte wollte er mehrfach Strafantrag direkt vor Ort stellen. Der Einsatzleiter soll dazu zu Ullmann gesagt haben: “Sie unterstellen uns doch eh, dass wir alle unter einer Decke stecken.” Für Ullmann ein unglaublicher Vorgang für sich genommen: “Die Polizei ist verpflichtet, Strafanträge anzunehmen. Ohne Diskussion. Beamte der Solinger Polizei haben dies bei insgesamt drei Gelegenheiten verweigert. Das für sich genommen deutet darauf hin, dass sich die Beamten der möglichen Kriminalität ihres Vorgehens durchaus bewusst waren.” Zivilrechtliche Ansprüche gegen einzelne Beamte lässt Ullmann im Moment prüfen.
Ullmanns Smartphone enthielt nach der Rückgabe des Geräts immer noch das fragliche Video. Es bestätigt Ullmanns Ausführungen. Nach anwaltlicher Prüfung hat Ullmann das Video an das LF zur Veröffentlichung frei gegeben. Wir haben uns zur Veröffentlichung des Videos auf Youtube entschieden, weil wir es für wichtig halten, dass die Menschen selbst sehen und bewerten können, wie es zur Einziehung des Smartphones kam und was die Polizei damit erreichen wollte.
Laden Sie diese Pressemitteilung hier als PDF herunter.