Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”, größere Parteien erhalten deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung”. Zu dieser Wahl hatten LF und Internationalistische Liste / MLPD gegen die Anwendung dieses Prinzips in Radevormwald Beschwerde eingereicht – mit Erfolg! Der Bürgermeister hat heute morgen mitgeteilt, dass der Beschwerde abgeholfen wird. Die Verwaltung hat schon neue Bescheide an die Parteien verschickt.
In der Vergangenheit wurde die Plakatierung nach einem willkürlichen Punktesystem ohne jede gesetzliche Grundlage vorgenommen. Dieses Punktesystem begünstigte jede Partei mit Einfluss in der Stadt und benachteiligte letztlich jede andere Partei und Wählergruppe.
Gewinner der Neuverteilung der Plakatflächen sind vor allen Dingen die kleinen Parteien und Einzelbewerber, denen nun erstmals in Radevormwald eine effektive Werbung nicht verweigert wird. Diese Entscheidung bedeutet aber auch, dass die Stadt einräumt, dass die seit Jahrzehnten angewendete Praxis niemals rechtmäßig war. Eine Rückkehr zum alten Modell ist damit auf Dauer versperrt.
“Das ist tatsächlich ein Sieg für die Demokratie.”, resumiert Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Beschwerdeführer für die Internationalistische Liste / MLPD. “Insbesondere die Einschränkungen, die man kleinen Parteien und Einzelbewerbern aufgezwungen hat, waren de facto Wahlbehinderung. Das ist jetzt klar. Wir haben diesen Erfolg nicht nur für uns erreicht, sondern auch für alle anderen kleinen Parteien, die sich in der politischen Auseinandersetzung für ihre jeweiligen Ziele gegen die großen Parteien und Ihren Einfluss in den Verwaltungen einsetzen müssen.”
Der Wahlkampf wird dieses Jahr also bunter werden als jemals zuvor in Radevormwald.
Die neue Regelung ist dabei aber noch nicht ohne Fehler. Zwar erhalten nun alle Parteien und Bewerber den von LF und Internationalistischer Liste / MLPD geforderten Sockel von 5% aller Flächen in der Stadt (was 24 Plakaten entspricht), Parteien ohne Vertretung im Landtag NRW oder im Bundestag haben darüber hinaus aber keine weiteren Plakatflächen aus dem dann noch verfügbaren Bestand erhalten, wiederum nach dem Prinzip der “abgestuften Chancengleichheit”. Die kleineren Parteien hätten hier ebenfalls weitere Flächen erhalten müssen, wenn auch in kleinerem Umfang.
“Das entspricht nach unserer Einschätzung wiederum nicht der Rechtsprechung und ist auch nicht in Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das wir uns berufen. Wir sprechen hier von nochmals bis zu 50% mehr Plakatfläche für die kleinen Parteien*, als ihnen heute bereits zugestanden wurde. Eine Kleinigkeit ist das also nicht. Ich hoffe aber, dass es sich hier schlicht um einen Fehler handelt, der der Verwaltung in der Eile passiert ist.”, so Ullmann. “Wir hoffen, das kurzfristig im direkten Gesprächen klären zu können.”
* Das Bundesverwaltungsgericht gestand der Klägerin in seinem Urteil einen Anspruch von im Ergebnis 7 – 8 % der Plakatflächen (Stellplätze) zu:
“Es ist daher geboten, jeder Partei, die Stellplätze beansprucht, mindestens fünf vom Hundert der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen; erst die restlichen Plätze sind auf die Parteien nach deren Bedeutung zu verteilen. Bei dieser Berechnung hätten der Klägerin etwa sieben bis acht vom Hundert der Stellplätze zugebilligt werden müssen. Dem läßt sich für den vorliegenden Fall nicht entgegenhalten, daß bei einer, größeren Zahl von kleinen Parteien die zur Verfügung stehenden Stellplätze bereits gänzlich oder größtenteils durch den Sockel von fünf vom Hundert aufgezehrt sein würden.” (BVerwG, 13.12.1974 – BVerwG VII C 42.72, Gründe [22])