Nur 14 Plakate – LF und Internationalistische Liste / MLPD reichen Beschwerde gegen rechtswidrige Wahlbehinderung in Radevormwald ein

Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”. Dabei erhalten größere Parteien deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung” – übrigens auf Kosten der Stadt. Bereits in den vergangenen Wahlen kritisierte das LF, dass Parteien mit entsprechendem Einfluss in der Stadtverwaltung übermäßig viele Plakatflächen erhalten. Die Internationalistische Liste / MLPD soll zur Bundestagswahl nur 14 Plakate hängen dürfen. Sie reicht deswegen Beschwerde gegen die rechtswidrige Anwendung der “abgestuften Chancengleichheit” ein.

Bei der Beschwerde beruft sich Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Kandidat auf Platz 4 der NRW-Liste, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 1974. Jeder Partei stehen hiernach von vorne herein 5% der von einer Stadt bereit gestellten Werbeflächen zu. Das wären schon rund 20 Plakate für jede Partei. Danach könnten die noch verbliebenen Plakatflächen auf die Parteien nach ihrer “Bedeutung” verteilt werden, wobei auch kleinere Parteien weitere Flächen erhielten. Die Stadt Radevormwald folgt dieser Regelung offensichtlich nicht. Ullmann verlangt hierzu Aufklärung: Welche Parteien erhalten wie viele Plakate und wie wurde das festgelegt?

Fritz Ullmann

“Dieses System ist gänzlich undemokratisch.”, so Ullmann, “Die großen Parteien genehmigen sich selbst den Löwenanteil der Werbefläche zum Wahlkampf und wälzen die Kosten auf die Stadt und damit die Gesellschaft ab. Dieser Wahlmanipulation auf Stadtkosten muss dringend ein Ende gesetzt werden.”

Ullmanns Beschwerdebrief kann hier herunter geladen werden.

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