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Beschwerde gegen die Verteilung der Wahlplakate erfolgreich: Kleine Parteien erhalten 40% mehr Plakatflächen!

Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”, größere Parteien erhalten deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung”. Zu dieser Wahl hatten LF und Internationalistische Liste / MLPD gegen die Anwendung dieses Prinzips in Radevormwald Beschwerde eingereicht – mit Erfolg! Der Bürgermeister hat heute morgen mitgeteilt, dass der Beschwerde abgeholfen wird. Die Verwaltung hat schon neue Bescheide an die Parteien verschickt.

In der Vergangenheit wurde die Plakatierung nach einem willkürlichen Punktesystem ohne jede gesetzliche Grundlage vorgenommen. Dieses Punktesystem begünstigte jede Partei mit Einfluss in der Stadt und benachteiligte letztlich jede andere Partei und Wählergruppe.

Gewinner der Neuverteilung der Plakatflächen sind vor allen Dingen die kleinen Parteien und Einzelbewerber, denen nun erstmals in Radevormwald eine effektive Werbung nicht verweigert wird. Diese Entscheidung bedeutet aber auch, dass die Stadt einräumt, dass die seit Jahrzehnten angewendete Praxis niemals rechtmäßig war. Eine Rückkehr zum alten Modell ist damit auf Dauer versperrt.

“Das ist tatsächlich ein Sieg für die Demokratie.”, resumiert Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Beschwerdeführer für die Internationalistische Liste / MLPD. “Insbesondere die Einschränkungen, die man kleinen Parteien und Einzelbewerbern aufgezwungen hat, waren de facto Wahlbehinderung. Das ist jetzt klar. Wir haben diesen Erfolg nicht nur für uns erreicht, sondern auch für alle anderen kleinen Parteien, die sich in der politischen Auseinandersetzung für ihre jeweiligen Ziele gegen die großen Parteien und Ihren Einfluss in den Verwaltungen einsetzen müssen.”

Der Wahlkampf wird dieses Jahr also bunter werden als jemals zuvor in Radevormwald.

Die neue Regelung ist dabei aber noch nicht ohne Fehler. Zwar erhalten nun alle Parteien und Bewerber den von LF und Internationalistischer Liste / MLPD geforderten Sockel von 5% aller Flächen in der Stadt (was 24 Plakaten entspricht), Parteien ohne Vertretung im Landtag NRW oder im Bundestag haben darüber hinaus aber keine weiteren Plakatflächen aus dem dann noch verfügbaren Bestand erhalten, wiederum nach dem Prinzip der “abgestuften Chancengleichheit”. Die kleineren Parteien hätten hier ebenfalls weitere Flächen erhalten müssen, wenn auch in kleinerem Umfang.

“Das entspricht nach unserer Einschätzung wiederum nicht der Rechtsprechung und ist auch nicht in Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das wir uns berufen. Wir sprechen hier von nochmals bis zu 50% mehr Plakatfläche für die kleinen Parteien*, als ihnen heute bereits zugestanden wurde. Eine Kleinigkeit ist das also nicht. Ich hoffe aber, dass es sich hier schlicht um einen Fehler handelt, der der Verwaltung in der Eile passiert ist.”, so Ullmann. “Wir hoffen, das kurzfristig im direkten Gesprächen klären zu können.”


* Das Bundesverwaltungsgericht gestand der Klägerin in seinem Urteil einen Anspruch von im Ergebnis 7 – 8 % der Plakatflächen (Stellplätze) zu:
“Es ist daher geboten, jeder Partei, die Stellplätze beansprucht, mindestens fünf vom Hundert der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen; erst die restlichen Plätze sind auf die Parteien nach deren Bedeutung zu verteilen. Bei dieser Berechnung hätten der Klägerin etwa sieben bis acht vom Hundert der Stellplätze zugebilligt werden müssen. Dem läßt sich für den vorliegenden Fall nicht entgegenhalten, daß bei einer, größeren Zahl von kleinen Parteien die zur Verfügung stehenden Stellplätze bereits gänzlich oder größtenteils durch den Sockel von fünf vom Hundert aufgezehrt sein würden.” (BVerwG, 13.12.1974 – BVerwG VII C 42.72, Gründe [22])

Nur 14 Plakate – LF und Internationalistische Liste / MLPD reichen Beschwerde gegen rechtswidrige Wahlbehinderung in Radevormwald ein

Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”. Dabei erhalten größere Parteien deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung” – übrigens auf Kosten der Stadt. Bereits in den vergangenen Wahlen kritisierte das LF, dass Parteien mit entsprechendem Einfluss in der Stadtverwaltung übermäßig viele Plakatflächen erhalten. Die Internationalistische Liste / MLPD soll zur Bundestagswahl nur 14 Plakate hängen dürfen. Sie reicht deswegen Beschwerde gegen die rechtswidrige Anwendung der “abgestuften Chancengleichheit” ein.

Bei der Beschwerde beruft sich Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Kandidat auf Platz 4 der NRW-Liste, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 1974. Jeder Partei stehen hiernach von vorne herein 5% der von einer Stadt bereit gestellten Werbeflächen zu. Das wären schon rund 20 Plakate für jede Partei. Danach könnten die noch verbliebenen Plakatflächen auf die Parteien nach ihrer “Bedeutung” verteilt werden, wobei auch kleinere Parteien weitere Flächen erhielten. Die Stadt Radevormwald folgt dieser Regelung offensichtlich nicht. Ullmann verlangt hierzu Aufklärung: Welche Parteien erhalten wie viele Plakate und wie wurde das festgelegt?

Fritz Ullmann

“Dieses System ist gänzlich undemokratisch.”, so Ullmann, “Die großen Parteien genehmigen sich selbst den Löwenanteil der Werbefläche zum Wahlkampf und wälzen die Kosten auf die Stadt und damit die Gesellschaft ab. Dieser Wahlmanipulation auf Stadtkosten muss dringend ein Ende gesetzt werden.”

Ullmanns Beschwerdebrief kann hier herunter geladen werden.

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Radevormwald: Verteilung der Wahlplakate ist eine ungerechte Farce!

Das LINKE FORUM hat in der Hauptausschusssitzung gefordert, dass jede Partei auf den von der Stadt gestellten Plakatwänden ein Plakat anbringen dürfe, da bei der Vielzahl der antretenden Parteien sonst keine gerechte Lösung möglich wäre. Die Verwaltung stimmte zu – und will jetzt anscheinend nichts mehr davon wissen. Stattdessen bevorzugt die “Volksparteien” in dreister Weise.

Fritz Ullmann, LINKES FORUM

Fritz Ullmann, LINKES FORUM

Der Kämmerer der Stadt, Herr Nipken, erklärte noch in der Hauptausschusssitzung vom 14. März gegenüber dem Stadtverordneten des LINKEN FORUMS und Mitglied des Hauptausschusses, Fritz Ullmann, die Verwaltung werde eine Plakatfläche pro Partei und Wand empfehlen. Da dies auch unser Vorschlag gewesen war, sah man für eine weitere Diskussion keinen Bedarf mehr, soweit es die Plakatwände betraf.

Bei den Dreieckständern sahen wir jedoch noch Klärungsbedarf: Zur Ratssitzung am 18. März lag eine Anfrage des LINKEN FORUMS vor, die eine Begründung für die nicht nachvollziehbare Verteilung der Dreieckständer verlangt. Laut der allgemeinen Erklärung der Verwaltung beziehe sich diese auf die zuletzt erreichten Wahlergebnisse der Partei sowie zu wie vielen Wahlen sie antritt. Ein genauer Schlüssel ist uns jedoch – sollte er existieren – auch weiterhin, unbekannt. Leider konnte Fritz Ullmann gerade bei dieser Gelegenheit erstmals nicht an einer Ratssitzung teilnehmen und nun liegt uns bis heute keine Antwort auf unsere Frage vor.

Betrachtet man die Wahlergebnisse, ist es jedenfalls nicht verständlich, warum die SPD von Bürgermeister Dr. Korsten 22 Dreieckständer erhalten sollte – genau so viele wie die CDU. Die SPD erhielt zuletzt in Radevormwald nur 10 Ratsmandate. Ihre Ergebnisse bei Bundestagswahlen sind ebenfalls bekannt. Im direkten Vergleich ist die CDU rund zwei mal so stark. Wie kann es dann sein, dass die SPD die gleiche Anzahl an Plakaten erhält? Und nicht nur das: Die SPD soll im Gegensatz zu allen anderen Parteien in Radevormwald Dreieckständer für A0 Plakate erhalten. Diese sind doppelt so groß, wie die A1 Plakatständer für die anderen Parteien.

Dann das: Am 18. März wurde dem Rat eine Tischvorlage vorgelegt, die im direkten Gegensatz zu den Aussagen von Herrn Nipken aus der Sitzung des Hauptausschusses steht. CDU und SPD sollten nun jeweils drei Plakate pro Plakatwand erhalten, und damit gegenüber anderen Parteien zusätzlich zu der Zahl der Dreieckständer bevorzugt werden. Die Verwaltung macht sich hier nicht nur unglaubwürdig, weil sie ihre eigenen, durch Kämmerer Nipken gemachten (und protokollierten [s. hier: Seite 5, Tagesordnungspunkt 2]) Aussagen Lügen straft, sondern insbesondere auch deshalb, weil sie eindeutig im Interesse bestimmter Parteien handelt.

Heute haben wir Kenntnis erhalten, dass die MLPD als eine der kleinsten Parteien, die bisher eine Plakatierung in Radevormwald angekündigt hat, lediglich an fünf Plakatwänden jeweils ein Plakat anbringen darf (verglichen mit 54 Plakaten für CDU oder SPD). Hierzu erhält sie drei Dreieckständer (entsprechend 9 Plakate, dem gegenüber stehen 66 Plakate für CDU oder SPD)*. Wir sind nicht der Ansicht, dass hier die von der Rechtsprechung vorgesehene, abgestufte Chancengleichheit gewährleistet ist, denn diese darf auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausschließen.

Sicher sind Plakate nicht das wichtigste im Wahlkampf. Leere Worte bleiben leer, auch wenn man sie druckt und an eine Wand klebt. Ausschlaggebend für uns ist: Die Verwaltung handelt hier nicht neutral, sie handelt parteiisch – Und dazu wurden wir auch noch in dreister Weise getäuscht. Eine derartige Klüngelei zwischen Verwaltung und den selbsterklärten “Volksparteien” tolerieren wir nicht. Wir lassen uns so nicht mehr behandeln.

Sollte die Verwaltung ihr Vorgehen nicht umgehend plausibel begründen, behalten wir uns ausdrücklich weitere, gegebenenfalls auch rechtliche Schritte vor. Eine entsprechende Prüfung leiten wir bereits jetzt ein.

*Anm.: Das LINKE FORUM erhält auf jeder Plakatwand ein Plakat (18) und acht Dreieckständer (24), also insgesamt (42!). Damit gut ein Drittel der insgesamt 120 Plakate der SPD.