Mehrere LF-Aktivist:innen und Unterstützer:innen protestierten am 28. März 2022 ab 16 Uhr gegen die Pfändung von Sozialleistungen vor der Sparkasse in Radevormwald und erreichten dabei viele Anwohner und Sparkassen-Kunden.
Anlass war die Situation unseres ehem. Stadtverordneten Fritz Ullmann, der im letzten Jahr Hartz IV beantragen musste und im Januar diesen Jahres nach mehrmonatiger Wartezeit eine Nachzahlung erhielt, die von der Sparkasse zur Pfändung gesperrt wurde. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung, die im Dezember 2021 wirksam wurde.
Gesetz gegen Arme mitten in Weltwirtschaftskrise und Pandemie
Durch eine Veränderung in § 904 (5) ZPO wird der Pfändungsfreibetrag für die „Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß ALG II“ faktisch aufgehoben. Im Falle von Nachzahlungen – die sich oft auch daraus ergeben, dass Anträge durch die Behörde schleppend bearbeitet werden – wurden diese über die Zahl der Monate geteilt und verblieben damit in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag. Daran hat sich nichts geändert, aber: Jetzt gilt diese Regelung nur noch auf Antrag! Diese Neuregelung ist pure Schikane und verursacht nicht zuletzt den Gerichten völlig unnötigen Aufwand. Es stellt einfach nur eine neue Hürde dar, und das in einer Zeit, in der die Menschen durch Inflation und Preissteigerung verschärft in die Armut getrieben werden.
Betroffene müssen Folgendes tun:
- Zum Amtsgericht (Wipperfürth) und dort unter Verweis auf § 904 ZPO beantragen, dass der Pfändungsfreibetrag für den Monat des Zuflusses der Nachzahlung auf die Höhe der Nachzahlung festgelegt wird.
- Die eigene Bank darüber informieren, damit die Nachzahlung nicht abgeführt wird.
Das LF nimmt Stellung:
- Keine Pfändung von Sozialleistungen!
- Das Gesetz schafft nur eine zusätzliche Hürde und unnötigen bürokratischen Aufwand – Dieses asoziale Gesetz muss weg!
- Du bist nicht alleine: Wir rufen die Betroffenen auf, sich über info@linkes-forum.de bei uns zu melden und wollen dabei helfen, dass sich die Betroffenen gegenseitig unterstützen.
- Wir arbeiten mit Bündnis-Partnern, unter anderem zur Bundesweiten Montagsdemobewegung, zusammen, um den Kampf gegen dieses Gesetz zum bundesweiten Thema zu machen.
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Seit Januar diesen Jahres kämpft unser ehemaliger Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald (2009 – 2020) und Gesamtvorstandsmitglied, Fritz Ullmann, um die Freigabe einer Nachzahlung vom JobCenter gegen die Sparkasse Radevormwald.
Im letzten Jahr ging es nicht mehr weiter: Nach mehrmonatigem Bemühen um „Leistungen zum Lebensunterhalt gem. ALG II“ (Hartz IV) erhielt ich im Januar 22 endlich meinen Bewilligungsbescheid. Solche Verzögerungen, ohne es an dieser Stelle weiter bewerten zu wollen, kommen vor. Schulden und ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) waren ebenfalls mein Eigen. Ich erhielt mehrere Tausend Euro durch die mehrmonatige Nachzahlung. Bitter nötig, denn in der Zwischenzeit musste ich mir Geld leihen, um zu überleben. Dann aber: Das Geld ist gesperrt! Ich bemühte mich um Klärung, aber die Mitarbeiter der Sparkasse Radevormwald lehnten den Bewilligungsbescheid als Nachweis, dass es sich um Sozialleistungen handelte, ab und verlangten stattdessen eine Auskunft des JobCenters (die dieses übrigens noch am selben Tag erteilte). Danach forderten sie den zuvor abgelehnten Bewilligungsbescheid „nach“ – um dann schließlich zu erklären, dass Geld sei so oder so zu pfänden. Anstatt sachkundiger Beratung gab es heuchlerische Erpressung: Man sehe sich als Vertreter der Gläubiger, die ein Recht auf ihr Geld hätten, und sei (großzügig!) bereit, das Konto frei zu geben, wenn die Pfändungen von den eingegangenen Sozialleistungen völlig beglichen würden (ich hätte ja genug).