Radevormwald: Betreibt die SPD eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung?

verdeckte-parteienfinanzierung-spdDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Abrechnungen der SPD gegenüber der Stadtverwaltung auf Korrektheit zu prüfen. Bei der Vorbereitung auf die Sitzung war der Verdacht entstanden, dass bei der SPD-Fraktion eine verdeckte Parteienfinanzierung vorliegt. Grund: Die SPD unterhält kein von einem Parteibüro unterscheidbares Fraktionsbüro, macht aber Mietkosten geltend. Auch dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von LF und AL abgelehnt.

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark, erklärt: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Die SPD-Fraktion allerdings betreibt gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume. „Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt.“ erläutert Ullmann in der Begründung zu seinem Antrag. Deswegen müsse man annehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ (hier herunterladen) vorlege. Das wäre selbst dann schon der Fall, wenn in der Außenwerbung einer Fraktion nicht von der der Partei unterschieden werden kann.

Ullmann beantragte deshalb für das LF „die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.“

Denn: Parteien und Fraktionen sind keinesfalls das gleiche. Fraktionen sind Zusammenschlüsse gewählter Mandatsträger -gewöhnlich, aber nicht zwingend, alle aus einer Partei. Die Kassenführung von Parteien und Fraktionen muss streng getrennt werden, da Fraktionen öffentlich finanziert werden, Parteien sich aber selbst finanzieren müssen. In dem Erlass steht hierzu: „Dies gilt insbesondere auch für die Öffentlichkeitsarbeit, bei der zwischen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit der Fraktion und der nicht zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für eine Partei oder Wählergruppe zu trennen ist.“ (S. 2, Punkt 1.4 „Zweckbindung und Grenzen der Zuwendungsverwendung“).

Auch bei der Nutzung stellt der Erlass klar, dass die Anmietung von Räumen nur dann zulässig ist, wenn diese „für die Fraktionsarbeit“ oder „die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen“ erfolgt (S. 3, Punkt 2.1.1 „Räume“). Das „Bürgerbüro“ der SPD wird aber offensichtlich auch darüber hinaus genutzt. Weder Räume noch Tätigkeit der SPD-Fraktion lassen sich von der der Partei klar unterscheiden.

Die SPD erfüllt die Bedingungen also allem Anschein nach nicht. „Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.“, schließt Ullmanns Antrag.

„Unsere Anträge sind nicht verhandelbar.“ stellt Ullmann klar. „Es steht weder dem Hauptausschuss, noch dem Rat zu, diese Vorgaben durch eigene Entscheidungen zu be- oder gar verhindern.“ Mit beiden im Hauptausschuss gestellten Anträgen (Teil a) s. hier) habe das LF den Fraktionen und der Verwaltung lediglich die Möglichkeit gegeben, Abhilfe zu schaffen und Fehler in der Vergangenheit im allseitigen Einverständnis  zu klären. Daran besteht aber offensichtlich kein Interesse. Hierüber wird das LF nicht zum Mittäter werden. Ullmann dazu: „Sollte hierzu auch in der Ratssitzung keine Bereitschaft bestehen, muss man sowohl die vorschriftsgemäße Prüfung des tatsächlichen Bedarfs der Fraktionen, als auch die Überprüfung der Abrechnungen der SPD erzwingen.“

Diese Anträge werden also erneut dem Rat vorgelegt. Sollte der Rat eine Prüfung verweigern, könnte das ernste Konsequenzen haben. Tatsächlich wäre eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat, die in der Regel als Untreue bestraft wird und mit erheblichen Geldstrafen für die nutznießende Partei einhergeht. Der Vorstand der SPD wäre gut beraten, dies zu bedenken.

Nebenbei: Auch die Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro müssen nicht in voller Höhe durch die Stadt getragen werden. Darauf besteht kein Anspruch. Wäre es anders, könnte eine Fraktion ja jedes Büro, egal in welcher Lage, auf Kosten der Allgemeinheit anmieten – zum Beispiel direkt am Marktplatz der Stadt.