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Ältestenrat muss sich schließlich lohnen: Vorlage zum Hauptausschuss schlägt zusätzliches Sitzungsgeld vor

Wie wir mit unserer Pressmitteilung vom 25. September bereits erklärt hatten, beabsichtigt eine Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt, sich künftig für die Sitzungen des Ältestenrates von der Stadt bezahlen zu lassen. Der Ältestenrat ist ein Hinterzimmertreffen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und dem Bürgermeister unter Ausschluss von sowohl der Öffentlichkeit, als auch aller anderen Ratsmitglieder. Es dient der „interfraktionellen Abstimmung“, ist kein Beschlussgremium und darf keine Empfehlungen geben.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch lag eine überarbeitete Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung vor, in der unter anderem auch dieses Extra-Sitzungsgeld enthalten war (§ 9a (2), letzter Satz, in der Vorlage). CDU, SPD und Grüne sahen sich jedoch nicht in der Lage, über die Hauptsatzung zu sprechen: Die Alternative Liste (AL) hatte eine Reihe in der Mehrheit begrüßenswerter Anträge vorgelegt, die diese Fraktionen nach eigenen Angaben (und im Gegensatz zum LF) nicht mehr hatten beraten können. Somit wird sich erst der Rat in seiner nächsten Sitzung morgen, am 5.11.2019, mit der Änderung der Hauptsatzung befassen.

Wir haben es jetzt schriftlich: Die Vorlage der Verwaltung beweist, dass die Fraktionsvorsitzenden Sitzungsgeld und Ersatz des Verdienstausfalls für die Sitzungen des Ältestenrates erhalten sollen.

Wir halten es für erwähnenswert, dass die Nutznießer dieser Regelung, die Fraktionsvorsitzenden, dann auch die Vorschlagenden wären, denn dieser Vorschlag kommt aus dem Ältestenrat selbst. Sie erhalten übrigens, weil sie Fraktionsvorsitzende sind, bereits die dreifache monatliche Aufwandsentschädigung eines normalen Ratsmitglieds.

Das LF stimmt dagegen, Hinterzimmerpolitik mit öffentlichen Geldern auch noch zu fördern und protestiert gegen diese Schamlosigkeit. Man kann nicht verhindern, dass sie sich insgeheim treffen und „abstimmen“, aber wir weigern uns, sie dafür auch noch zu bezahlen!

Radevormwald: Fraktionsvorsitzende wollen im „Ältestenrat“ bezahlt werden

Wir fordern: Kein öffentliches Geld für unverbindliche Hinterzimmertreffen!

LF-Pressemitteilung vom 25. September 2019
bisher unserer Kenntnis nach durch die Lokalzeitungen nicht veröffentlicht

Ende der letzten Ratsperiode wurde in Radevormwald der Ältestenrat gezielt als intransparentes Gremium etabliert. Selbst Ratsmitglieder dürfen nicht an seinen Sitzungen teilnehmen, ausschließlich Fraktionsvorsitzende sind erwünscht. Das richtete sich direkt gegen uns als einzige Gruppe ohne Fraktion im Rat der Stadt. Jetzt wollen sich die Fraktionsvorsitzenden ihre unverbindlichen Geheimtreffen auch noch mit öffentlichen Geldern persönlich bezahlen lassen!

Dabei war schon die Einrichtung des so genannten Ältestenrats in Radevormwald ein Problem, denn die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gibt vor, dass – natürlich – alle Ratsmitglieder auch an allen durch den Rat gebildeten Ausschüssen teilnehmen dürfen müssen.

Die Stadt Radevormwald schrieb deshalb in der Hauptsatzung fest, der Ältestenrat diene „der interfraktionellen Abstimmung“ und sei „kein Beschlussgremium im Sinne der GO NRW“ (Hauptsatzung, S. 8 § 8a (3)) [Anmerkung: Dies ändert sich auch nach der Änderung der Hauptsatzung nicht]. In der Hauptsatzung wird er nicht als Ausschuss aufgelistet (Hauptsatzung S. 5 ff. § 8). Was der Ältestenrat eigentlich offiziell darstellt, ist seither unklar, aber aus diesem Grund darf er bis heute weder Entscheidungen treffen, noch auch nur anderen, im Sinne der GO NRW echten Gremien der Stadt Empfehlungen geben.

Die Sitzungen dieses so genannten Ältestenrats sind ihrer Natur nach informell und inoffiziell, da den Ratsmitgliedern die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zur Teilnahme verweigert wird. Dieser Ältestenrat ist also ein illegitimer Geheimrat. Es ist ein Skandal, dass die Parteienvertreter im Rat so schamlos sind, sich für ihre Hinterzimmertreffen auch noch auf Kosten der Öffentlichkeit persönlich bezahlen lassen zu wollen.“, erklärt hierzu Fritz Ullmann, der fraktionslose Stadtverordnete des LF.

Besonders bezeichnend ist, dass dieser „Vorschlag“ zur Änderung der Hauptsatzung offensichtlich aus dem Ältestenrat selbst stammt. Auch weitere intransparente Änderungen der Hauptsatzung will man bei dieser Gelegenheit durchsetzen, zu denen wir uns in Zukunft noch konkret äußern werden.


Aktuell:

Am heutigen 30. Oktober 2019 tagt der Haupt- und Finanzausschuss, um über auch diese Änderung der Hauptsatzung Radevormwald zu beraten. Das Ortsrecht der Stadt soll künftig der Demokratiefeindlichkeit und Korruption der bürgerlichen Parlamentarier und Parteien nicht mehr schamhaft verdeckt, sondern ganz offen entgegen kommen. Die Presse verschweigt der Öffentlichkeit diesen Plan über einen Monat. Auch die bereits erfolgten Änderungen der Geschäftsordnung des Rates der Stadt müssen in diesem Zusammenhang gesehen werden. Dies sind alles Punkte, die zwingend Thema in der im nächsten Jahr anstehenden Kommunalwahl sein müssen.

Aktualisierung:
Veröffentlichung auf dem Stadtnetz Radevormwald

LF weiter gegen Erhöhung der Fraktionszuwendungen – Forderung nach ordentlicher Prüfung wird Rat vorgelegt

Pressemitteilung, Radevormwald den 11.12.2016

Mit unseren Anträgen zur Prüfung des tatsächlichen Bedarfs und der Ausgaben der SPD-Fraktion für Raumkosten im Hauptausschuss haben wir der Verwaltung und den Fraktionen die Gelegenheit gegeben, grundsätzliche Probleme bei der Frage einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen (und auch der Zuwendungen an Fraktionslose, beides wird im selben Punkt behandelt) aus dem Weg zu räumen.
Dies hätte unserer Ansicht nach vor einer politischen Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer solchen Erhöhung erfolgen müssen. Hierfür wäre auch vorher schon die Zeit gewesen, denn, wie wir wissen, diskutierte der geheime Ältestenrat dieses Thema schon länger hinter verschlossenen Türen.

Im Hauptausschuss haben die Fraktionen diese Gelegenheit nicht wahrgenommen. Wir werden unsere Anträge erneut im Rat der Stadt am kommenden Dienstag, den 13.12.2016, vorlegen und hoffen hier auf Einsicht.

Unsere Anträge sind dabei inhaltlich allerdings nicht verhandelbar: Wir beantragen nur das, was vorschriftsgemäß eigentlich schon hätte erfolgen müssen. Sollten die Fraktionen hier auch im Rat keine Einsicht zeigen, werden wir Schritte ergreifen müssen, um unsere Forderungen nach einem ordentlichen, transparenten und verantwortungsvollen Verfahren anderweitig durchsetzen. Wir prüfen hier verschiedene Möglichkeiten. Diese können von einer Beschwerde bei der Kommunalaufsicht bis zu einer Anzeige gegen die SPD wegen verfassungswidriger verdeckter Parteienfinanzierung reichen.

Wir würden es dennoch bevorzugen, wenn die Fraktionen und die Verwaltung hier zu einem Einsehen kommen und an einer ordentlichen Prüfung des Bedarfs und der bisherigen Abrechnungen der SPD für ihr „Bürgerbüro“ freiwillig und aus eigener Entscheidung mitwirken. Dies würde ein deutlich besseres Zeichen an die Einwohner senden und die dann notwendige Debatte über den tatsächlichen Finanzbedarf der Fraktionen für die Ratsarbeit auf eine transparente Grundlage stellen. Auch, wenn wir Erhöhungen in dieser Zeit, in der der Rat regelmäßig mehrheitlich Kürzungen beschließt, grundsätzlich weiter ablehnen werden.

Radevormwald: Betreibt die SPD eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung?

verdeckte-parteienfinanzierung-spdDas LINKE FORUM (LF) hat in der 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2016 beantragt, die Abrechnungen der SPD gegenüber der Stadtverwaltung auf Korrektheit zu prüfen. Bei der Vorbereitung auf die Sitzung war der Verdacht entstanden, dass bei der SPD-Fraktion eine verdeckte Parteienfinanzierung vorliegt. Grund: Die SPD unterhält kein von einem Parteibüro unterscheidbares Fraktionsbüro, macht aber Mietkosten geltend. Auch dieser Antrag wurde gegen die Stimmen von LF und AL abgelehnt.

Gegenüber der Radevormwalder Zeitung (rga) hatte der Fraktionsvorsitzende der SPD, Dietmar Stark, erklärt: „Die Zuwendungen, die wir bisher erhalten, reichen bei weitem nicht aus, um die Räume inklusive Nebenkosten zu finanzieren.“

Die SPD-Fraktion allerdings betreibt gar kein als solches erkennbares Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume. „Das Büro am Markt wird von der SPD selbst als „Bürgerbüro“ beworben, aus der weiteren Außenwerbung ist nicht erkenntlich, dass es sich um ein Büro einer Stadtratsfraktion und nicht einer Partei handelt.“ erläutert Ullmann in der Begründung zu seinem Antrag. Deswegen müsse man annehmen, dass hier eine verdeckte Parteienfinanzierung im Sinne des Erlasses „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ (hier herunterladen) vorlege. Das wäre selbst dann schon der Fall, wenn in der Außenwerbung einer Fraktion nicht von der der Partei unterschieden werden kann.

Ullmann beantragte deshalb für das LF „die Abrechnung von Fraktionsräumen durch die SPD-Fraktion auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, da die SPD kein Fraktionsbüro außerhalb städtischer Räume unterhält.“

Denn: Parteien und Fraktionen sind keinesfalls das gleiche. Fraktionen sind Zusammenschlüsse gewählter Mandatsträger -gewöhnlich, aber nicht zwingend, alle aus einer Partei. Die Kassenführung von Parteien und Fraktionen muss streng getrennt werden, da Fraktionen öffentlich finanziert werden, Parteien sich aber selbst finanzieren müssen. In dem Erlass steht hierzu: „Dies gilt insbesondere auch für die Öffentlichkeitsarbeit, bei der zwischen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für die Tätigkeit der Fraktion und der nicht zulässigen Öffentlichkeitsarbeit für eine Partei oder Wählergruppe zu trennen ist.“ (S. 2, Punkt 1.4 „Zweckbindung und Grenzen der Zuwendungsverwendung“).

Auch bei der Nutzung stellt der Erlass klar, dass die Anmietung von Räumen nur dann zulässig ist, wenn diese „für die Fraktionsarbeit“ oder „die Durchführung von Fraktions- und Arbeitskreissitzungen“ erfolgt (S. 3, Punkt 2.1.1 „Räume“). Das „Bürgerbüro“ der SPD wird aber offensichtlich auch darüber hinaus genutzt. Weder Räume noch Tätigkeit der SPD-Fraktion lassen sich von der der Partei klar unterscheiden.

Die SPD erfüllt die Bedingungen also allem Anschein nach nicht. „Es muss geprüft werden, inwiefern die SPD bei der Geltendmachung von Mietkosten Immobilien der Partei und Immobilien der Fraktion getrennt hat.“, schließt Ullmanns Antrag.

„Unsere Anträge sind nicht verhandelbar.“ stellt Ullmann klar. „Es steht weder dem Hauptausschuss, noch dem Rat zu, diese Vorgaben durch eigene Entscheidungen zu be- oder gar verhindern.“ Mit beiden im Hauptausschuss gestellten Anträgen (Teil a) s. hier) habe das LF den Fraktionen und der Verwaltung lediglich die Möglichkeit gegeben, Abhilfe zu schaffen und Fehler in der Vergangenheit im allseitigen Einverständnis  zu klären. Daran besteht aber offensichtlich kein Interesse. Hierüber wird das LF nicht zum Mittäter werden. Ullmann dazu: „Sollte hierzu auch in der Ratssitzung keine Bereitschaft bestehen, muss man sowohl die vorschriftsgemäße Prüfung des tatsächlichen Bedarfs der Fraktionen, als auch die Überprüfung der Abrechnungen der SPD erzwingen.“

Diese Anträge werden also erneut dem Rat vorgelegt. Sollte der Rat eine Prüfung verweigern, könnte das ernste Konsequenzen haben. Tatsächlich wäre eine verfassungswidrige verdeckte Parteienfinanzierung kein Kavaliersdelikt, sondern eine handfeste Straftat, die in der Regel als Untreue bestraft wird und mit erheblichen Geldstrafen für die nutznießende Partei einhergeht. Der Vorstand der SPD wäre gut beraten, dies zu bedenken.

Nebenbei: Auch die Kosten für ein außerhalb städtischer Räume betriebenes Fraktionsbüro müssen nicht in voller Höhe durch die Stadt getragen werden. Darauf besteht kein Anspruch. Wäre es anders, könnte eine Fraktion ja jedes Büro, egal in welcher Lage, auf Kosten der Allgemeinheit anmieten – zum Beispiel direkt am Marktplatz der Stadt.

Radevormwald: Transparenz – Angaben der Ratsmitglieder liegen im Rathaus aus

Politik öffentlich machenSeit dem 12.09.2016 liegen die Angaben, die die Mitglieder von Rat, Ausschüssen und sonstigen Organen der Stadt Radevormwald zu Dingen wie Beruf, Vereinsfunktionen und ihrer Rolle in der Wirtschaft machen müssen, für sechs Wochen öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus aus, so berichtet Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, auf seinem Blog (Hier der ganze Artikel).

Die Veröffentlichung basiert neben der „Ehrenordnung“ der Stadt Radevormwald auf dem Korruptionsbekämpfungsgesetz.

Radevormwald: Einbringung des Rats-TV scheitert an mangelnder Unterstützung

Politik öffentlich machenIn der letzten Woche hatte Fritz Ullmann noch einmal versucht, die Idee eines Rats-TV als Antrag in den Rat einzubringen. Mit der Unterstützung von sieben weiteren Ratsmitgliedern wäre das auch ohne Fraktionsstatus möglich gewesen. Doch obwohl die Idee eines Rats-TV mittlerweile von verschiedenen Fraktionen propagiert wird, haben lediglich die Ratsmitglieder der Grünen den Vorschlag unterstützt.

Der Antrag (hier kann man den Entwurf herunterladen) wurde den Vorsitzenden der UWG, RUA und der AL zugesandt. Bernd-Eric Hoffmann, Fraktionsvorsitzender der UWG, erklärte Ullmann gegenüber, er sei natürlich für das Anliegen, könne den Antrag aber dennoch nicht unterzeichnen, da er fürchte, er lasse sich in dieser Form nicht kostenneutral realisieren. Auch von anderen Mitgliedern seiner Fraktion erhielt der Antrag keine Unterstützung. Klaus Haselhoff teilte für die Fraktion RUA, den Antrag nach sorgfältiger Abwägung nicht unterstützen zu wollen. Rolf Ebbinghaus von der AL kritisierte, dass der Antrag erst so kurzfristig zugegangen sei – übrigens eine völlig berechtigte Kritik – und gab an, seine Fraktion habe noch erheblichen Beratungsbedarf. Tatsächlich ging der Entwurf des Antrages den anderen Fraktionen erst in der letzten Woche zu, weil das LINKE FORUM davor noch eine andere Möglichkeit geprüft hatte, das Anliegen in den Rat zu bringen.

Nicht ganz nachvollziehbar ist allerdings, dass Ebbinghaus in der Sache selbst noch umfangreichen Beratungsbedarf sieht. Er selbst hatte nach der letzten Ratssitzung Ullmann kritisiert, weil dieser nur die Reden des LINKEN FORUMS veröffentlichte: „Die Mitschnitte sind nach seiner Darstellung harmlos, weil sie nur seine eigenen Aussagen wiedergeben, aber nur, wenn er eine vollständige Sitzung abbilden würde, wäre das harmlos.“, so Ebbinghaus in der Bergischen Morgenpost. Letztlich wäre mit dem Antrag genau das erreicht worden – Alle Redebeiträge wären gleichberechtigt nebeneinander der Öffentlichkeit unzensiert und unverfälscht zugänglich.

Die Mitschnitte aus Rat und Ausschuss wird Ullmann übrigens fortsetzen: „Weder die großen Parteien, noch die Stadtspitze haben uns zu irgendeinem Zeitpunkt nachvollziehbar dargelegt, warum die Veröffentlichung unserer eigenen Reden nicht legitim sein sollte. Gegen die bisher gegen uns erlassenen Sanktionen gehen wir vor. Und bis zu einer Klärung werden wir unser Vorgehen auch nicht ändern.“

Von der Klage gegen den Rat der Stadt könne man jetzt zwar in keinem Fall mehr abgehen, aber dennoch hofft Ullmann, dass mit dem neuen, unabhängigen Bürgermeister Johannes Mans auch wieder ein normaleres Verhältnis zum Informationsrecht der Öffentlichkeit in den Rat einkehren könnte.