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Schlechte Nachrichten für Hessens Wildtiere: Koalitionsvertrag torpediert Wildtier- und Naturschutz

Kurz vor Weihnachten haben CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Hessen ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Leider ist das Dokument in Bezug auf den Schutz von Wildtieren kein Bekenntnis zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Gegenteil: In wesentlichen Punkten handelt es sich um einen Kniefall vor der Jagdlobby, der auf eine Stärkung jagdlicher Ideologie und Einflussnahme ausgerichtet ist.

Lob aus den Reihen der Jägerschaft und Kritik von Seiten zahlreicher Tierschutzorganisationen spiegelten in den letzten Tagen bereits eindrucksvoll die tierschutzpolitische Ausrichtung des kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrages1 der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen wider. Den Themen Jagd und Fischerei widmet die 196 Seiten starke Absichtserklärung für die 20. Legislaturperiode knapp eine Seite Text – und die hat es in sich:

Positiv zu bewerten sind allenfalls die Vorhaben, im Nationalpark Kellerwald-Edersee jagdfreie Zonen auf 75 Prozent der Fläche einzurichten, und die Absicht, den Einsatz von Totschlagfallen und damit eine besonders grausame Jagdmethode endlich zu verbieten. Ob diese beiden sinnvollen Einschränkungen der Jagd letztendlich gegen die Interessen der Jagdlobby durchgesetzt werden können, bleibt allerdings abzuwarten.

Trotz desaströser Folgen: Landesregierung biedert sich der Jägerschaft an

Vollkommen unverständlich ist dagegen, wie sich die Landesregierung der Jägerschaft regelrecht anbiedert und ihr das Wort redet: Das Hessische Jagdgesetz habe sich bewährt, man wolle die Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft intensivieren und bekennt sich gar zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Regulierung von Wildbeständen. Wie man im Angesicht des fortschreitenden Artenrückgangs, der immer weiter steigenden Abschusszahlen z. B. beim Schwarzwild, der legalen Jagd auf bedrohte Arten wie Feldhasen und Rebhühner, zahlreicher Jagdunfälle und zahlloser wissenschaftlicher Belege für die Sinnlosigkeit oder gar Schädlichkeit einer Bejagung (z. B. von Füchsen) zu solchen Aussagen kommen konnte, ist absolut nicht nachvollziehbar.

Tatsächlich lässt sich nicht belegen, dass die Jagd einen sinnvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leistet. Vielmehr muss anhand der wachsenden Zahl von Hobbyjägern und der parallel verlaufenden dramatischen Entwicklung im Artenschutz ein negativer Einfluss jagdlicher Eingriffe angenommen werden. Nicht ohne Grund gerät die Hobbyjagd – und insbesondere die sinnlose Bejagung von Beutegreifern wie Füchsen – seit Jahren zunehmend in die Kritik.

Aufhebung und Einschränkungen von Schonzeiten: Kniefall vor jägerischen Abschussinteressen

Doch das hält die Landesregierung nicht davon ab, die Bejagung von Beutegreifern weiter auszudehnen: Das grausame Töten von Jungwaschbären soll durch Aufhebung der aktuellen Schonzeiten legalisiert werden, obwohl die Bejagung von Waschbären keine bestandsregulierende Wirkung hat und erst kürzlich erneut eine Studie gezeigt hat, dass von Waschbären in Deutschland kein negativer Effekt auf das Ökosystem oder eine Gefahr für bedrohte Arten ausgeht3. Bereits in den letzten Jahren war es der Jägerschaft viel zu leicht möglich, die gesetzlichen Schonzeiten ohne Angabe von stichhaltigen Begründungen unter dem Deckmantel des Artenschutzes auszuhebeln4. Dennoch soll laut Koalitionsvertrag die Bejagung von Füchsen während der eigentlichen gesetzlichen Schonzeiten im Rahmen von Sonderregelungen weiterhin zulässig sein. Zwar soll zukünftig mittels begleitenden Monitorings der Bestände gefährdeter Arten überprüft werden, wie sich diese zusätzliche Bejagung auswirkt. Doch ohne eine Differenzierung der Effekte diverser Schutzmaßnahmen und den Vergleich mit jagdfreien Gebieten durch unabhängige Wissenschaftler kann ein solches Monitoring nicht zu einer aussagekräftigen und glaubwürdigen Erfolgskontrolle der jagdlichen Eingriffe dienen.

Jagdideologie statt stärkerer Einbindung von Wissenschaft, Tier- und Naturschutz

Schließlich steht das Bekenntnis der Landesregierung zur Jagd als vermeintlich notwendiges Mittel zur Wildbestandsregulierung ganz grundsätzlich im krassen Widerspruch zum Vorhaben, das Jagdrecht „in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. an wildbiologische Erkenntnisse anpassen“ zu wollen. Das oben erwähnte Monitoring, das sicherlich von Seiten der Jägerschaft durchgeführt werden wird, sowie die Idee der Einrichtung einer „Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung“ könnte sich dementsprechend als weiterer Schritt hin zu einer einseitig jagdideologisch geprägten Sichtweise und politischen Einflussnahme der Jägerschaft in Hessen entpuppen. Anstatt einer engeren „Zusammenarbeit mit der hessischen Jägerschaft“ wären bei Entscheidungen zu Natur-, Arten- und Tierschutz vielmehr eine engere Zusammenarbeit mit jagdunabhängigen Ökologen und Biologen, eine Einbeziehung von Natur- und Tierschutzverbänden in politische Entscheidungen sowie eine deutlich stärkere Regulierung der Jagd nötig und sinnvoll.

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1) https://www.gruene-hessen.de/partei/files/2018/12/Koalitionsvertrag-CDU-GR%C3%9CNE-2018-Stand-20-12-2018-online.pdf
2) Tierschutz-Check des Hessischen Tierschutzbündnisses, https://docs.wixstatic.com/ugd/8399e1_de107f25d3794d40a020bbdb497ecd5e.pdf
3) https://www.projekt-waschbaer.de/
4) https://www.aktionsbuendnis-fuchs.de/single-post/DeckmantelArtenschutz

Ausführliche Darstellungen über Füchse und Fuchsjagd sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

 

Kontakt:
Aktionsbündnis Fuchs
Lovis Kauertz
Am Goldberg 5
55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
www.aktionsbuendnis-fuchs.de
aktionsbuendnis@fuechse.org

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Infomaterial anfordern und Message verbreiten!

Über den Fuchs und die Fuchsjagd werden seit jeher viele Falschinformationen verbreitet. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu diesem Thema möglichst viele Menschen mit wissenschaftlich fundierten Informationen ansprechen, um letztlich die Rückendeckung für die Forderung einer ganzjährigen Schonzeit für den Rotfuchs zu haben.

Vielen Dank, dass Sie uns dabei unterstützen wollen!

 

Wir haben dazu zunächst ein Banner für die Außenanbringung und  zwei Infopakete zusammengestellt:

  • Banner: 250 x 100 cm, 500g-PVC-Plane mit Ösen, macht was her am Gartenzaun (bitte schicken Sie uns Ihre Fotos dazu):

Die Selbstkosten inklusive Verpackung und Versand betragen jeweils 9.80 Euro für ein Infopaket und 39,80 Euro für ein Außenbanner. Für jede Spende über das Formular auf dieser Seite schicken wir Ihnen auf Wunsch ein Infopaket zu (Versand innerhalb von Deutschland). Für eine Spende von min. 39,80 Euro schicken wir Ihnen auf Wunsch ein Außenbanner zu.Bitte geben Sie für die Zustellung unter Spendenquittung Ihre Anschrift an.

Tipps zur Verbreitung des Infomaterials

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Verteilen an Freunde, Bekannte und Verwandte
    Zeigen Sie den Menschen, die Sie persönlich kennen und schätzen, dass Füchse Ihnen am Herzen liegen und dass es richtig ist, sich für deren Schutz einzusetzen.

  • Auslegen von Infomaterial – Erlaubnis vorausgesetzt,
    grundsätzlich gilt: Immer freundlich und offen nachfragen, ob der Geschäfts-/Praxisinhaber für die Auslage unserer Flyer offen ist. Dabei schadet es sicher nicht, positive Informationen über Füchse, aber auch die Grausamkeiten, die ihnen angetan werden, zu vermitteln. Ohne Erlaubnis  darf kein Infomaterial ausgelegt werden.

  • Auslegen in Geschäften
    Die besten Karten hat man i.d.R. in Bioläden, veganen/vegetarischen Supermärkten, Reformhäusern, Geschäften für Heimtierbedarf und natürlich in Läden, deren Besitzer man persönlich kennt.

  • Auslegen im Tierheim
    Tierheime sind oft dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen und dieser setzt sich auch für eine Vollschonung aller Beutegreifer ein. Insofern ist das absolut von den Zielen des Dachverbands gedeckt – darauf kann man auch hinweisen, wenn es (wider Erwarten) Widerstand geben sollte.

  • Auslegen in Tierarztpraxen
    Sicher sind nicht alle Tierärzte für unsere Forderungen offen, weil sich unter den Kunden auch Jäger befinden, die man nicht verärgern möchte oder weil der Tierarzt selber Jäger ist. Andere unterstützen ein Fuchsjagdverbot aber – im Zweifelsfall sollte man einfach nachfragen.

  • Verteilen in Wohngebieten
    Diese Methode ist vor allem dann sinnvoll, wenn Füchse im Wohngebiet gesichtet wurden. Damit kann man unbegründeten Ängsten und Vorbehalten in der Bevölkerung rechtzeitig entgegenwirken.

  • Auslegen in Bildungseinrichtungen
    Schulen, Volkshochschulen, Fachhochschulen, Universitäten etc. verfügen meist über eine „Info-Ecke“ in welcher neben Plakaten, Gesuchen und Notizen an einem schwarzen Brett auch Flyer und Faltblätter ausgelegt werden können.

  • Sonstige Möglichkeiten zum Auslegen der Flyer
    Weniger Aussicht auf Erfolg besteht bei Apotheken, Kirchen, Sparkassen, Bäckereien und anderen Geschäften, aber fragen kostet schließlich nichts.

  • Infostand
    Wer sich mit dem Thema Füchse und Fuchsjagd gut auskennt, kann auch einen Infostand betreiben und das Infomaterial dort anbieten. Beispielsweise in Fußgängerzonen (Anmeldung beim Ordnungsamt erforderlich, Vorschriften beachten) oder beim Sommerfest des örtlichen Tierschutzvereins (nach Absprache) kann man damit viele Menschen erreichen.

Aufkleber

  • Aufkleber dürfen natürlich nur auf eigenem Besitz angebracht werden, nicht auf Fremdeigentum.

  • Trotzdem kann man mit Aufklebern Flagge gegen die Fuchsjagd zeigen – beispielsweise, indem man sie auf dem eigenen Auto oder Laptop anbringt.

  • Weitere geeignete Orte für Aufkleber: Tablet-PC, Motorrad, Roller, Helm, Aktentasche oder Rucksack (falls der Aufkleber dort haftet), Arbeitsmappe oder Ordner (z. B. an Schule/Uni).

Wenn Politik die Jagdlobby bedient, bleibt der Tierschutz auf der Strecke – ein Kommentar des Aktionsbündnisses Fuchs zur Jagdgesetzesnovelle in NRW

Der Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes in NRW sieht die Rücknahme zahlreicher aus Sicht des Tierschutzes wichtiger Verbesserungen aus dem Ökologischen Jagdgesetz vor. Für die meisten der geplanten Änderungen wird dabei gar keine oder keine sachlich/wissenschaftlich stichhaltige Begründung angegeben. Derzeit wird der Entwurf im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beraten. Tierschützer appellieren an die Verantwortlichen, den Gesetzesentwurf zurückzuweisen, um diesen für Natur, Tiere und Menschen katastrophalen Kniefall der schwarz-gelben Landesregierung vor der Jägerlobby zu verhindern.

Das im Jahr 2015 von SPD und Grünen in NRW eingeführte Ökologische Jagdgesetz räumte dem Tierschutz einen etwas größeren Stellenwert ein: Besonders grausame Jagdformen wie z. B. die Baujagd wurden eingeschränkt, durch einen Schießfertigkeitsnachweis sollte die Treffsicherheit aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen verbessert werden, die grausame Abrichtung von Jagdhunden an flugunfähig gemachten Stockenten wurde verboten und der Tierschutz fand ausdrückliche Erwähnung im Jagdgesetz. Diese und viele weitere, lange überfällige Verbesserungen wurden von Natur- und Tierschützern begrüßt, auch wenn man eine noch drastischere Einschränkung der Jagd als sinnvoll erachtet hätte. Die konservative Jägerschaft leistete hingegen massiven Widerstand und der Landesjagdverband drängt seither massiv darauf, die Verbesserungen wieder rückgängig zu machen.

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Aktionsbündnis Fuchs: Über 40 Organisationen prangern grausame Fuchswochen an

Im Januar und Februar haben Füchse noch mehr als sonst unter Nachstellungen zu leiden: Ausgerechnet zur Paarungszeit werden sie im Rahmen sogenannter Fuchswochen vielerorts besonders rücksichtslos verfolgt. Mehr als vierzig Organisationen und Initiativen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern, Luxemburgs Vorbild zu folgen und die ebenso grausame wie sinnlose Fuchsjagd einzustellen.

Ende einer Fuchswoche. Quelle: www.aktionsbuendnis-fuchs.de Bild: B. S. Pelli

Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse „auf der Strecke“ – viele von ihnen schlimm zugerichtet, mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden. In unserer Region gibt es bspw. die Winterfuchsjagd in Hückeswagen und Wipperfürth, gegen die wir schon in der Vergangenheit protestierten, auch auf Radevormwalder Gebiet fanden solche Jagden statt.

Qualvoller Tod ganzer Fuchsfamilien

Diese intensive Bejagung erfolgt gerade in einer Zeit, in der Wildtiere eigentlich mit ihrer Energie haushalten müssen. Bei Füchsen spielt darüber hinaus der Fuchsvater eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Füchsin und Welpen im Frühjahr – wird dieser nach erfolgter Paarung beispielsweise im Rahmen der Fuchswochen getötet, führt dies nicht selten später zum qualvollen Tod der gesamten Familie.

Fuchsjagd: Grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland Jahr für Jahr von Jägern getötet, wobei auch besonders grausame und in anderen Ländern bereits verbotene Praktiken wie die Baujagd, die Jagd mit Totschlagfallen oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zum Einsatz kommen. Anders als von Jagdverbänden behauptet, kann von einer „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd keine Rede sein: Studien zeigen ebenso wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten unmissverständlich, dass Fuchspopulationen sich ohne menschliches Zutun regulieren. Verluste durch die Jagd werden dagegen durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung schnell ausgeglichen.

Aktionsbündnis Fuchs fordert Einstellung der Fuchsjagd

Das Aktionsbündnis Fuchs ist ein stetig wachsender Zusammenschluss aus derzeit mehr als 40 Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch das LINKE FORUM (LF) angehört. Es setzt sich dafür ein, dass die Fuchsbejagung bundesweit beendet wird. „Es wird höchste Zeit, dass diesen sinnlosen Grausamkeiten Einhalt geboten und die Gesetzgebung dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Luxemburg hat dies im Frühjahr 2015 getan, mit ausnehmend positiven Ergebnissen.“