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Die Maßnahmen der Regierung: Despotisch und trotzdem unzureichend

LF fordert: Haltet die Soziale Distanz ein und legt die Arbeit nieder!

Trotz massivster Eingriffe in das öffentliche und private Leben sind die deutschen Regierungen, ob Land oder Bund, weiterhin inkonsequent: Während die Krise ernst genug ist, um den Menschen alle Freiheitsrechte zu entziehen und sie in ihren Wohnungen einzusperren, ist sie erstaunlicher Weise gleichzeitig nicht ernst genug, um die Arbeit in nicht lebenswichtigen Bereichen einzustellen. Das müssen wir sofort ändern!

In den meisten Firmen in Deutschland wird nach wie vor gearbeitet – dafür ist es zumutbar, den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen und in großen Gruppen in geschlossenen Räumen zusammen zu kommen. Pausen allerdings kann es wohl nicht mehr geben, weil Pausenräume und Aufenthaltsräume mögliche Übertragungsquellen sind. Nur in den Werkshallen sind die Menschen weiterhin vor Ansteckung sicher?

Gleichzeitig macht die Krise offensichtlich, wer die Leistungsträger unserer Gesellschaft wirklich sind. Das sind die einfachen Arbeiter und Angestellten, es sind die Rettungskräfte, Pflegekräfte und Ärzte. Es sind die Teile der Bevölkerung, um die sich die Bundesregierung weder in der Vergangenheit gekümmert hat, noch jetzt kümmert. Nun diskutiert man, ihre Zahl im Zweifelsfall durch Zwangsrekrutierungen aus der Bevölkerung zu vergrößern, und zwar während die jetzigen Pflegekräfte und Ärzte arbeiten sollen, bis sie selbst Symptome der Krankheit zeigen.

Wir sagen: Wer derartig weitreichend in das Leben der Bevölkerung eingreift während er die Profite der Wirtschaft schont, handelt verbrecherisch. Daran zeigt sich die Natur des kapitalistischen Wirtschaftssystems und der Klassencharakter der deutschen Regierung, ebenso wie zuerst über einen Rettungsschirm für die Großkonzerne beraten wird, während das Leben und die Existenz von Zehntausenden Menschen akut bedroht ist.

Wir klagen die Inkonsequenz im Vorgehen dieser Regierungen an. Wir halten massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Menschen, selbst eine Ausgangssperre, durchaus für gerechtfertigt. Diesen Weg geht die Bundesregierung aber nach wie vor nicht und verordnet stattdessen viel tiefgreifendere und doch weniger effiziente „Kontaktverbote“. Dass die Wirtschaft währenddessen vor allen Folgen der Krise geschützt werden soll, ganz egal, wie sehr durch die Aufrechterhaltung der Arbeit in den Betrieben die Bekämpfung der Pandemie unwirksam wird, ist nicht weniger ein Skandal, nur weil es von dieser Regierung zu erwarten war.

Wir fordern,
• dass die Arbeit in allen nicht lebenswichtigen Bereichen sofort eingestellt wird,
• dass die Regierung kleine und mittlere Unternehmen sowie Landwirte kurzfristig und unbürokratisch finanziell unterstützt
• dass die Kontaktverbote umgehend zurück genommen werden!

Stattdessen brauchen wir durchdachte, angemessene und möglichst wenig repressive Maßnahmen!

Wir fordern die Menschen auf, weiterhin die Soziale Distanz einzuhalten und möglichst Zuhause zu bleiben – und zwar konsequent! Das bedeutet auch, dass in allen nicht lebenswichtigen Bereichen die Arbeit eingestellt werden muss.

Das höchste Ziel muss die Verlangsamung der Ausbreitung der Pandemie sein, damit das auf diese Herausforderung nicht vorbereitete Gesundheitssystem nun so gut, wie es noch möglich ist, ausgebaut werden kann. Der Virus macht keinen Unterschied zwischen Arbeits- und Privatleben. Eine Fortsetzung der Arbeit bedeutet, die Arbeiter erheblicher Gefahr für Gesundheit und Leben auszusetzen – das sind unzumutbare Arbeitsbedingungen, unter denen in Deutschland kein Mensch arbeiten muss.

Handelt verantwortungsvoll:
Legt die Arbeit nieder, wenn ihr könnt –
Menschenleben sind wichtiger als der Profit der Bosse!

Offener Brief an die OVAG: Hitze und Untätigkeit gefährden Gesundheit und Sicherheit von Busfahrer*innen und Fahrgästen

Am Montag der letzten (26. Kalender-)Woche überschritt die Temperatur im Führerstand der Busse des Omnibusunternehmens „Der Radevormwalder“ nach unserer Kenntnis erstmals in diesem Jahr die Grenze von 30 °C, am Sonntag wurden Temperaturen von 38 °C erreicht. Wir fordern Sie daher zum Handeln auf.

Das Unternehmen verfügt, soweit wir dies wissen, über kein Fahrzeug mit Klimaanlage und nur ein Fahrzeug mit einwandfrei funktionierender Lüftung. Dies stellt ein unleugbares Problem dar, denn bei solchen Temperaturen ist die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, in diesem Fall der Busfahrer, akut und langfristig gefährdet. Daraus ergibt sich mittelbar eine sehr reale Gefahr für die Sicherheit auch der Fahrgäste und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Ab 35°C „nicht als Arbeitsraum geeignet“

Nicht ohne Grund stellt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 618 Absatz 1 klar, dass grundsätzlich eine Fürsorgepflicht dem Arbeiter bzw. Angestellten gegenüber besteht:

Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert weiter in § 3a Ziffer 1:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. (…) Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) legt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten in der ASR A3.5 unter 4.4. zur Temperatur am Arbeitsplatz fest, dass bereits ab 30°C Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab 35°C ist ein Raum ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Die OVAG ergreift im Sinne dieser Regeln aktuell keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Busfahrer des „Radevormwalders“.

Diese Regeln und Gesetze sind im vorliegenden Fall dem Sinn und Zweck nach jedenfalls anwendbar.

OVAG trägt die objektive Verantwortung

Wir möchten bereits an diesem Punkt klarstellen, warum wir uns in dieser Sache an die OVAG wenden: Die OVAG ist Mutterkonzern des „Radevormwalders“, der in der Praxis ein völlig abhängiges Unternehmen darstellt, dessen Leitung kaum Einfluss auf diese Situation hat und für sie folglich auch nicht durch uns verantwortlich gemacht werden kann. Ein Grund für die beklagenswerte Ausstattung des „Radevormwalders“ ist die höchst fragwürdige Praxis der OVAG, die Busse, für die sie selbst keine Verwendung mehr sieht, an ihr Tochterunternehmen abzuschieben. Uns sind Fälle bekannt, in denen diese Busse nicht einmal nach Übernahme durch den „Radevormwalder“ in einem fahrtüchtigen Zustand waren. Neben vielen anderen Problemen liegt hierin auch der Grund, dass keiner der Busse mit einer Klima-Anlage ausgestattet ist. (Anm.: Auf den Radevormwalder Buslinien fahren verschiedene Unternehmen. Busse des „Radevormwalders“ sind vorrangig auf den Linien 626, Richtung Wuppertal-Oberbarmen, und 671, Richtung Remscheid-Lennep, sowie im Schulbusverkehr im Einsatz.)

In der Vergangenheit war es in unserer Region durchaus vertretbar, Verkehrsbusse ohne Klimaanlage zu betreiben. Diese Verhältnisse haben sich durch die fortgesetzte Ausbeutung der Natur geändert. Wir müssen auch in Zukunft mit heißeren und längeren sowie trockeneren Sommern rechnen und können nicht davon ausgehen, dass es sich nur um einzelne Hitzetage handelt, die gegebenenfalls überbrückbar sind.

Hitze ist akute Gefahr auch für die Fahrgäste

Wir möchten außerdem klarstellen, dass wir hier nicht im Sinne des Fahrgastkomforts argumentieren. Zwar sind Beschwerden der Fahrgäste über unerträgliche Hitze in den Fahrzeugen in Anbetracht der hohen Fahrkarten-Preise für die Nutzung des Busverkehrs berechtigt und eine Gesundheitsgefährdung auch einzelner Fahrgäste durch die unregulierte Hitze kann nicht ausgeschlossen werden, die Gesundheit der Busfahrer betrachten wir hier jedoch als vorrangiges Problem. Wenn ein Busfahrer auf Grund der Hitze nicht in der Lage ist, den Bus sicher zu führen, gefährdet dies im Zweifel die Sicherheit aller Personen im Fahrzeug und weiterer Verkehrsteilnehmer.

Wir halten es für unabdingbar, dass die Fahrer durch die OVAG darin unterstützt werden, die Entscheidung über die Durchführung ihrer Fahrten vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit frei treffen zu können. Das heißt, dass den Fahrern die Möglichkeit frei stehen muss, eine Weiterfahrt zu verweigern, bis vertretbare Temperaturen im Führerstand der Fahrzeuge gewährleistet werden können. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie als Fahrzeugführer hierzu auch verpflichtet. Übergangsweise müssen unserer Ansicht nach auch Einschränkungen im Fahrgastverkehr in Kauf genommen werden, sollten die Busfahrer nicht in der Lage sein, die Verantwortung für die Sicherheit bei der jeweils herrschenden Temperatur zu übernehmen. Im Zweifelsfall hat die OVAG dem „Radevormwalder“ übergangsweise besser geeignete Fahrzeuge zu stellen, denn sie trägt die Verantwortung für den bestehenden Zustand.

Mensch vor Profit: OVAG muss sofort handeln!

Wir fordern die OVAG daher auf, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um diese Arbeitsbedingungen mittelfristig durch eine entsprechende Ausstattung ihres Tochterunternehmens dauerhaft zu beenden und kurzfristig im Sinne der ASR A3.5 so sehr zu lindern, wie dies möglich ist. Als Sofortmaßnahme fordern wir, dass den Busfahrern an dem Haltepunkt am Radevormwalder Busbahnhof gekühltes Wasser und frische Tücher (zur Benetzung und Kühlung über die Haut) zur Verfügung gestellt werden.

Die reine Orientierung auf einen möglichst profitablen Betrieb Ihres Tochterunternehmens führt Sie letztlich zu einer rücksichtslosen Fahrlässigkeit, die nicht fortgesetzt werden darf. Sie müssen vor allen Dingen einen weitestgehend störungsfreien Betrieb gewährleisten können, der weder auf Kosten der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, noch auf Kosten der Sicherheit der Fahrgäste geht. Erst, wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, können andere Interessen Ihrerseits bedient werden.


Hier kann man den Offenen Brief (auch zum Weiterverbreiten) als PDF herunterladen!