Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen sind gescheitert.
Wir lassen unsere Grafiken von der Bundestagswahl dann wohl besser noch etwas stehen.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU, FDP und Grünen sind gescheitert.
Wir lassen unsere Grafiken von der Bundestagswahl dann wohl besser noch etwas stehen.

Ullmann sieht sich durch diese Entscheidung weitestgehend bestätigt. “Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft begründet den Verdacht, dass das Vorgehen der Polizei nicht im Einklang mit geltendem Recht steht. Das war von vorne herein unsere Einschätzung.”
(Sieh Dir hier das Interview mit Fritz Ullmann vom 17.09.2017 an.)
Damit ist die Angelegenheit aber nicht beigelegt, wie Ullmann deutlich macht. “Ich bestehe auf einer vollständigen Aufklärung aller Vorwürfe. Soweit strafbare Handlungen begangen wurden, auch durch die Polizei, sind diese auch zu bestrafen. Die Verantwortlichen für den Einsatz müssen ermittelt werden und sich rechtfertigen.”
Ullmann wirft der Polizei unter anderem Wahlbehinderung und Körperverletzung im Amt vor. Wegen diverser einzelner Punkte wollte er mehrfach Strafantrag direkt vor Ort stellen. Der Einsatzleiter soll dazu zu Ullmann gesagt haben: “Sie unterstellen uns doch eh, dass wir alle unter einer Decke stecken.” Für Ullmann ein unglaublicher Vorgang für sich genommen: “Die Polizei ist verpflichtet, Strafanträge anzunehmen. Ohne Diskussion. Beamte der Solinger Polizei haben dies bei insgesamt drei Gelegenheiten verweigert. Das für sich genommen deutet darauf hin, dass sich die Beamten der möglichen Kriminalität ihres Vorgehens durchaus bewusst waren.” Zivilrechtliche Ansprüche gegen einzelne Beamte lässt Ullmann im Moment prüfen.

Solingen: Ullmann wurde von 3 Polizisten angegriffen
Ullmanns Smartphone enthielt nach der Rückgabe des Geräts immer noch das fragliche Video. Es bestätigt Ullmanns Ausführungen. Nach anwaltlicher Prüfung hat Ullmann das Video an das LF zur Veröffentlichung frei gegeben. Wir haben uns zur Veröffentlichung des Videos auf Youtube entschieden, weil wir es für wichtig halten, dass die Menschen selbst sehen und bewerten können, wie es zur Einziehung des Smartphones kam und was die Polizei damit erreichen wollte.
Laden Sie diese Pressemitteilung hier als PDF herunter.
Heute endet der gemeinsame Wahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD zur Bundestagswahl 2017. Für das LF war es der zweite überregionale Wahlkampf des Jahres nach der Landtagswahl in NRW – und der zweite überhaupt. Diese Wahlkämpfe haben viel von uns gefordert, waren aber eine bereichernde Erfahrung.Es war ein Wahlkampf, der geprägt wurde von scharfen Auseinandersetzungen und Angriffen auf das Bündnis als Ganzem, verschiedene seiner Trägerorganisationen, Kandidat*innen und einzelne Mitglieder. Dass wir in diesem Maße attackiert wurden, hat uns zweierlei deutlich vor Augen geführt und gleichzeitig unsere Stellung in der Gesellschaft verändert.
Wir hatten konkrete Erfolge. So konnten wir zum Beispiel die undemokratische Regelung zur Plakatierung in Radevormwald nach über 40 Jahren kippen und haben hiermit einen Weg gefunden, der künftig auch in anderen Städten mit ähnlich demokratiefeindlichen Regelungen gegangen werden kann. Dass wir diese Erfahrungen mit einander teilen ist ein wesentlicher Vorteil des Bündnisses.
Unsere finanzielle Beteiligung an den Kosten des Wahlkampfes konnten wir erheblich steigern, so dass wir einen sinnvollen und relevanten Beitrag zur Wahlkampfführung leisten konnten, der ungefähr den Kosten für den Wahlkampf in unserem Kerngebiet entspricht. Die Erfahrungen, die wir hierbei gesammelt haben, werden uns auch in Zukunft noch nützen und auch unsere eigene Handlungsfähigkeit verbessern.
Zum Schluss möchten wir unseren Bündnispartnern für die gemeinsam gemachten Erfahrungen und die konstruktive gemeinsame Arbeit danken. Auch für die Solidarität, die wir erfahren haben, wo wir selbst das Ziel von Attacken wurden, danken wir Euch.
Wir sind zuversichtlich, dass das Bündnis aus diesen Wahlkämpfen nicht nur gestärkt hervor geht, sondern auch der weitere Aufbau des Bündnisses erfolgreich sein wird.
Die Zukunft gehört uns. Hoch die internationale Solidarität!
Das Bündnis setzte sich dagegen zwar durch, aber die Personalien der Teilnehmer wurden erfasst und ein Teilnehmer verletzt und sein Handy konfisziert, weil er den unglaublichen Vorgang dokumentierte. Dieser Teilnehmer war Fritz Ullmann, Mitglied des LF und Direktkandidat für die Inter-Liste in Wuppertal. Er berichtet im Interview am Sonntag, den 17.9.17, von seiner Erfahrung und bewertet die Situation.
Diese rechtswidrige Wahlbehinderung und in der Folge diese Übergriffe durch die Polizei auf friedliche Teilnehmer an einem Wahlkampfumzug der InterListe / MLPD in Solingen, unter anderem von MLPD, REBELL und LF, wird von uns auf das schärfste verurteilt. Der Angriff auf unser Mitglied und unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann und die Konfiszierung seines Handys stellen einen absolut empörenden Fall von Polizeiwillkür und Polizeigewalt dar. Gegen ihn soll nach § 201 StGB ermittelt werden – „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“, weil er die rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei gefilmt hat.
Die Polizei wollte hiermit nur verhindern, dass ihr rechtswidriges Verhalten dokumentiert wird! Gegen diese Rechtsbeugungen werden wir Widerstand leisten.
Wir werden gemeinsam alle rechtlichen Schritte prüfen, auch gegen einzelne Beamtinnen und Beamte, und stehen solidarisch an der Seite von Fritz Ullmann und den anderen bedrängten Genossinnen und Genossen wie der auch selbst angegriffenen Vorsitzenden der MLPD, Gabi Fechtner!
Weitere Informationen: rf-news.de
Fritz Ullmann wird hier auf seinem Blog über die weitere Entwicklung berichten.
Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”, größere Parteien erhalten deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung”. Zu dieser Wahl hatten LF und Internationalistische Liste / MLPD gegen die Anwendung dieses Prinzips in Radevormwald Beschwerde eingereicht – mit Erfolg! Der Bürgermeister hat heute morgen mitgeteilt, dass der Beschwerde abgeholfen wird. Die Verwaltung hat schon neue Bescheide an die Parteien verschickt.In der Vergangenheit wurde die Plakatierung nach einem willkürlichen Punktesystem ohne jede gesetzliche Grundlage vorgenommen. Dieses Punktesystem begünstigte jede Partei mit Einfluss in der Stadt und benachteiligte letztlich jede andere Partei und Wählergruppe.
Gewinner der Neuverteilung der Plakatflächen sind vor allen Dingen die kleinen Parteien und Einzelbewerber, denen nun erstmals in Radevormwald eine effektive Werbung nicht verweigert wird. Diese Entscheidung bedeutet aber auch, dass die Stadt einräumt, dass die seit Jahrzehnten angewendete Praxis niemals rechtmäßig war. Eine Rückkehr zum alten Modell ist damit auf Dauer versperrt.
“Das ist tatsächlich ein Sieg für die Demokratie.”, resumiert Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Beschwerdeführer für die Internationalistische Liste / MLPD. “Insbesondere die Einschränkungen, die man kleinen Parteien und Einzelbewerbern aufgezwungen hat, waren de facto Wahlbehinderung. Das ist jetzt klar. Wir haben diesen Erfolg nicht nur für uns erreicht, sondern auch für alle anderen kleinen Parteien, die sich in der politischen Auseinandersetzung für ihre jeweiligen Ziele gegen die großen Parteien und Ihren Einfluss in den Verwaltungen einsetzen müssen.”
Der Wahlkampf wird dieses Jahr also bunter werden als jemals zuvor in Radevormwald.
Die neue Regelung ist dabei aber noch nicht ohne Fehler. Zwar erhalten nun alle Parteien und Bewerber den von LF und Internationalistischer Liste / MLPD geforderten Sockel von 5% aller Flächen in der Stadt (was 24 Plakaten entspricht), Parteien ohne Vertretung im Landtag NRW oder im Bundestag haben darüber hinaus aber keine weiteren Plakatflächen aus dem dann noch verfügbaren Bestand erhalten, wiederum nach dem Prinzip der “abgestuften Chancengleichheit”. Die kleineren Parteien hätten hier ebenfalls weitere Flächen erhalten müssen, wenn auch in kleinerem Umfang.
“Das entspricht nach unserer Einschätzung wiederum nicht der Rechtsprechung und ist auch nicht in Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das wir uns berufen. Wir sprechen hier von nochmals bis zu 50% mehr Plakatfläche für die kleinen Parteien*, als ihnen heute bereits zugestanden wurde. Eine Kleinigkeit ist das also nicht. Ich hoffe aber, dass es sich hier schlicht um einen Fehler handelt, der der Verwaltung in der Eile passiert ist.”, so Ullmann. “Wir hoffen, das kurzfristig im direkten Gesprächen klären zu können.”
* Das Bundesverwaltungsgericht gestand der Klägerin in seinem Urteil einen Anspruch von im Ergebnis 7 – 8 % der Plakatflächen (Stellplätze) zu:
“Es ist daher geboten, jeder Partei, die Stellplätze beansprucht, mindestens fünf vom Hundert der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen; erst die restlichen Plätze sind auf die Parteien nach deren Bedeutung zu verteilen. Bei dieser Berechnung hätten der Klägerin etwa sieben bis acht vom Hundert der Stellplätze zugebilligt werden müssen. Dem läßt sich für den vorliegenden Fall nicht entgegenhalten, daß bei einer, größeren Zahl von kleinen Parteien die zur Verfügung stehenden Stellplätze bereits gänzlich oder größtenteils durch den Sockel von fünf vom Hundert aufgezehrt sein würden.” (BVerwG, 13.12.1974 – BVerwG VII C 42.72, Gründe [22])
Bei der Beschwerde beruft sich Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Kandidat auf Platz 4 der NRW-Liste, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 1974. Jeder Partei stehen hiernach von vorne herein 5% der von einer Stadt bereit gestellten Werbeflächen zu. Das wären schon rund 20 Plakate für jede Partei. Danach könnten die noch verbliebenen Plakatflächen auf die Parteien nach ihrer “Bedeutung” verteilt werden, wobei auch kleinere Parteien weitere Flächen erhielten. Die Stadt Radevormwald folgt dieser Regelung offensichtlich nicht. Ullmann verlangt hierzu Aufklärung: Welche Parteien erhalten wie viele Plakate und wie wurde das festgelegt?

Fritz Ullmann
“Dieses System ist gänzlich undemokratisch.”, so Ullmann, “Die großen Parteien genehmigen sich selbst den Löwenanteil der Werbefläche zum Wahlkampf und wälzen die Kosten auf die Stadt und damit die Gesellschaft ab. Dieser Wahlmanipulation auf Stadtkosten muss dringend ein Ende gesetzt werden.”
Ullmanns Beschwerdebrief kann hier herunter geladen werden.

Das Logo der Internationalistischen Liste
Seit 2016 ist das LF eine der 16 Trägerorganisationen des Internationalistischen Bündnisses, einer Organisation aus verschiedenen linken Gruppen und Parteien, die auf gleicher Augenhöhe mit einander arbeiten und versuchen, auf Grundlage der überwiegenden Gemeinsamkeiten die Widersprüche zu überwinden, die gerade kleinere linke Strömungen von einer größer angelegten Zusammenarbeit bisher abgehalten haben. Mitglieder des LF engagieren sich folglich aktiv im Wahlkampf, auch überregional. Leider ist zu Bundestagswahlen seit 2009 nur noch die Kandidatur von Parteien erlaubt, weswegen auf dem Wahlzettel dann, auch bei parteilosen Kandidaten wie den Mitgliedern des LF und anderer Trägerorganisationen, nur MLPD stehen wird.
Das Hauptwahlkampfthema der Internationalistischen Liste / MLPD ist der Abgas- und Kartellskandal der Automobilkonzerne: Wir fordern die Bestrafung der Verantwortlichen und protestieren gegen die Abwälzung der Kosten auf die Verbraucher. Weitere Themen sind z.B. die rechtliche Gleichstellung von dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen und die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch regenerative Energien. Wir stehen gegen den Rechtsruck in der Politik. In unserem gemeinsam verabschiedeten Wahlprogramm gibt es hierzu – und zu vielen weiteren Themen – nähere Informationen.
Vereinzelt wird sogar der Ruf nach einer gewaltsamen Räumung des Linken Kulturzeitrums lauter. So sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), der „Bild“-Zeitung:
„Angesichts der Gewalt-Exzesse und der Dimension der hemmungslosen, entfesselten Aggression gegen Polizeibeamte sowie der Zerstörungswut seitens linksextremer Demonstranten und Autonomer halte ich eine gewaltsame Räumung der Roten Flora jetzt für zwingend geboten“.
Stephan Mayer (CSU)
Diese Aussage gleicht einem Aufruf zu einer Hetzjagd gegen Autonome und Linksaktivisten! Sie kommt übrigens von dem gleichen Mayer, der gleichzeitig zu Nazi-Konzerten sagt, das Gemeinwesen müsse es aushalten, wenn Kundgebungen selbst mit schwer erträglichen Inhalten durchgeführt würden. (Quelle: Deutschlandfunk)
Man muss auch mal ganz klar sagen, dass der Staat sich und seinen Organen derweil gestattet, mit Schlagstöcken, Tränengas, Pfefferspray und Wasserwerfern gegen friedlich demonstrierende Menschen vorzugehen, es aber nicht ok ist, dass diese Menschen auf diese Provokationen und Angriffe mit Gewalt antworten – hierfür werden sie dann als „gewaltbereit“ gebrandmarkt.
Ist es also im Staatsinteresse, Rentner nieder zu knüppeln, Passanten im Konvoi zu überfahren (und das Opfer liegen zu lassen) und Zelt- Camps gewaltsam zu räumen und dabei auf friedliche gestellte Fragen mit Salven von Pfefferspray zu antworten? Die Gegenwehr der Bürger hingegen darf nicht toleriert werden?
Es ist allerdings auch aus unserer Sicht absolut nicht zu vertreten, dass sich mit Molotow-Cocktails und Gehwegplatten gegen die Einsatzkräfte „gewehrt“ wird. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit, der sich im Zweifelsfall auch linke Aktivisten stellen müssen.
Für Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) ist jedenfalls klar, wer die Schuld an den Ausschreitungen trägt. Der Welt gegenüber erklärte er:
„Verantwortlich sind einzig und alleine jene Straftäter, die mit einer unglaublichen Rücksichtslosigkeit und massiver krimineller Energie diese schweren Straftaten begangen haben.“
Olaf Scholz (SPD)
Dies ist ein sehr schlechter Versuch, sich aus der Verantwortung zu ziehen, denn die Konsequenzen aus dem Debakel will Herr Scholz (für sich) nicht ziehen. Die einzige Konsequenz, die hinnehmbar ist, ist der Rücktritt und die Übernahme der Verantwortung vor dem Gesetz. Denn das Vorgehen der Einsatzkräfte ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) §1. Scholz hat dies zumindest billigend in Kauf genommen (s.u. Hartmut Dudde).
44 Strafanzeigen wurden bis heute (Stand 14.07.17) gegen Polizeibeamte erstattet.
Im Vorfeld des G20 Gipfels wurde eine Einheit der Berliner Bereitschaftspolizei wegen nicht akzeptablen Verhaltens in der Öffentlichkeit (gemeint sind Orgien und Gewalt-Exzesse) nach Hause beordert. Auch daran zeigt sich die bereits im Vorfeld des G20 Gipfels aufgeheizte Stimmung der Einsatzkräfte.
Der Kommandoführer des sächsischen SEK hat den Einsatz der Spezialeinheiten bei den Krawallen rund um den G-20-Gipfel in Hamburg hingegen als Erfolg bezeichnet… Diese Aussage angesichts bürgerkriegsähnlicher Zustände, denen die Einsatzkräfte offensichtlich nicht gewachsen waren, zu machen, ist mehr als deplatziert.
Dabei gingen Sachbeschädigungen und Plünderungen in vielen Fällen nicht von Autonomen und so bezeichneten Linksextremisten verschiedener Strömungen aus. Unter Anderem in einem Artikel auf der Internetseite www.ruhrbarone.de (einer keinesfalls linken Publikation) wird berichtet, dass die Autonomen im Schanzenviertel Ladenbesitzer und deren Läden vor der Polizeigewalt beschützt haben. Die Polizei mag alles tun, um die Verantwortung für die Gewalt ausschließlich und einzig dem Demonstranten von Links zuzuschieben (und schreckt hier auch nicht vor Vorverurteilungen zurück -so nennt sich die entsprechende Soko „schwarzer Block“, womit der Täterkreis schon vor den Ermittlungen klar eingegrenzt wird), dies wird aber nicht einmal der unübersichtlichen und schwierigen Lage vor Ort gerecht, wenn man sich auf die Gewalt beschränkt, die nicht von der Polizei ausging. In vielen Fällen jedoch ging die Gewalt nachweislich von der Polizei aus:
Die Maßnahmen des Staates richteten sich übrigens nicht nur gegen die Demonstranten und Hamburger Bürger, sondern auch gegen kritische Journalisten: 32 von ihnen wurde vor dem G20-Gipfel die Akkreditierung entzogen. In den meisten Fällen, ohne dass die betroffenen Journalisten hiervon unterrichtet wurden. Ferner gibt es mehrere Fälle, in denen Journalisten unmittelbar von Polizeikräften angegriffen, bedroht oder bei der Ausübung ihrer Tätigkeit anderweitig behindert wurden. (s.a. Telepolis vom 12.07.2017)
Linke Kulturzentren und Treffpunkte sollen nun, trotz ihres unbestreitbaren, freiwilligen und oft nicht einmal als ehrenamtlich geführten sozialen Engagements pauschal sowohl für die Gewalt der Demonstranten, als auch die Gewalt der Polizei und das völlige Scheitern des Sicherheitskonzepts der Ordnungskräfte verantwortlich gemacht werden. Welche Rolle die Rote Flora dabei gespielt haben soll, ist im Gegensatz zur Rolle des leitenden Polizeidirektors der Hamburger Polizei, Hartmut Dudde, ominös. Dudde hatte bereits mehrfach, auch lange vor diesem G20 Gipfel, bei großen Einsätzen erwiesenermaßen rechtswidrig gehandelt (2008 auch schon im Zusammenhang mit der Roten Flora). Man wusste, welcher Art Polizist man zum G20 Gipfel die Kontrolle über die Ordnungskräfte gab.
Dudde bleibt, aber die Rote Flora soll weg?
Wir beziehen Position gegen den Versuch, ein Szenario zu konstruieren, welches kein anderes Ziel hat, als die gewaltsame Räumung der Roten Flora zu rechtfertigen.
Text & Recherche:
CR, AL, DM
Die vier Faschisten, die in Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am 1. September 2016 erklärtermaßen einen 40-Jährigen Familienvater tot geschlagen haben, weil sie keine Flüchtlinge fanden, wurden vor dem Landgericht Bonn nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen minderschwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, zwei von Ihnen (Alter 21, 22, 23, 36) nach Jugendstrafrecht, zu Haftstrafen von 2,5 bis 4 Jahren verurteilt (teils wird berichtet 2 Jahre, was die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe bedeuten würde), weil sie aussagten, das Opfer habe sie wiederholt provoziert und es sei ihnen doch nicht klar gewesen, dass der gleich stirbt, wenn man ihm den Schädel einschlägt.
Die Faschisten hatten ihr Opfer, auch, als es schon am Boden lag, mit Tritten und Schlägen mit Fäusten und einem „Stock“ auf den Kopf immer weiter angegriffen. Das Opfer versuchte noch, kriechend zu fliehen, aber die Faschisten ließen nicht von dem 40-Jährigen ab. Der verheiratete Vater zweier Kinder starb neun Tage später im Krankenhaus an einem Schädelbasisbruch bzw. einem Schädelhirntrauma.
„Für den Strafrahmen spielt eine Rolle, dass von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen ist. Dies ganz maßgeblich deshalb, weil das Opfer, der Getötete, immer wieder von selbst auf die Angeklagten zugegangen ist und sie beschimpft hat. Also sie zu der Tat immer weiter provoziert hat.“
Bastian Sczech, Sprecher des Landgerichts Bonn
Das Gericht gesteht den Angeklagten mit diesem Urteilspruch zu, dass sie nicht mit Tötungsabsicht und auch nicht aus unlauteren Motiven heraus gehandelt hätten – alles andere hätte nämlich eine Verurteilung wegen Mordes bedeutet. Stattdessen gibt das Gericht dem Opfer eine Mitschuld an seinem Tod. Das Urteil ist schon aus diesem Grund für uns nicht nachvollziehbar und nicht tragbar. Wir erkennen es nicht an. Wir fordern eine angemessene Bestrafung dieser Mörder – als Mörder!
In keinem Fall dürfen diese Menschen auf freien Fuß gesetzt werden.
Wir verurteilen daher auch nicht nur die Tat und die Täter, sondern auch das Gericht, das mit diesem Urteil nicht nur dem verstorbenen Opfer und seinen Angehörigen in’s Gesicht gespuckt hat, sondern auch klar zeigt, wo es steht. Faschistisch motivierte Morde werden als Körperverletzungen verharmlost. Damit wird den Opfern rechter Gewalt gezeigt, dass sie mit keinem Schutz und keiner Gerechtigkeit rechnen können. Den faschistischen Tätern wird gezeigt, dass sie mit der vollen Milde des Gesetzes rechnen können.
Unsere Erfahrungen in Radevormwald passen in dieses Gesamtbild. Dort musste der Anführer der verbotenen neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, Jonas Ronsdorf, mehrere Jahre nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe von gerade einmal 2,5 Jahren (die allerdings auf Grund der Länge von über 2 Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte) nicht zur Haft antreten. Erst, nachdem das LF diesen Skandal öffentlich thematisierte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Die anderen verurteilten Neofaschisten hatte man quasi gleich laufen lassen: Sechs von ihnen erhielten Haftstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, einer eine Geldstrafe.
Gemeinsam hatten sie die Radevormwalder über ein Jahr terrorisiert und dabei auch mehrere Angriffe auf Menschen mit Migrationshintergrund und politische Gegner verübt.