Kommentar von Fritz Ullmann: Ganz normale Freiheit – Abschaffung der Feiertagsruhe

Der folgende Kommentar wurde bereits 2013 von Fritz Ullmann geschrieben. Wir veröffentlichen ihn an dieser Stelle erneut, weil sich an dem Problem, das er anspricht, seither eigentlich nichts getan hat. Zur Erinnerung also, das ist nach wie vor Recht und Gesetz in NRW:

Fritz UllmannDie Abschaffung der religiösen Feiertagsruhe ist von jeher ein gemeinsames Anliegen der deutschen Linken und Atheisten. Denn: Bei diesen Gesetzen geht es einzig und alleine um die gezielte Einschränkung der grundsätzlichsten Freiheiten Nicht- und auch Andersgläubiger!

Das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW) verbietet in § 6 „Stille Feiertage“ am Karfreitag ganz grundsätzlich verschiedenste Veranstaltungen, insbesondere mit unterhaltendem Charakter (das sog. Tanzverbot). Dabei ist es nicht einmal wichtig, ob der Spaß, den man haben will, öffentlich ist, denn auch „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr“ (§ 6 (3) 2.) sind verboten. Ja, sogar „die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind“ (§ 6 (3) 3.) ist verboten. Dachten Sie etwa, es gäbe keine Zensur in Deutschland?

Wohlgemerkt, die Rechte der Christen sind von der gesetzlichen Karfreitagsruhe (sowie jeder anderen gesetzlichen Feiertagsruhe) nicht einmal betroffen. Sie schränkt lediglich die Rechte Anderer ein. Oft wird versucht, das herumzudrehen: Es sei intolerant gegenüber den Christen, die gesetzliche Feiertagsruhe abschaffen zu wollen. Inwiefern eigentlich? Es will niemand den Christen das Recht nehmen, selbst an diesem Feiertag ruhig und bescheiden zu sein. Im Gegenteil – Ich als Atheist befürworte es ausdrücklich, wenn Christen ruhig sind. Darum geht es also nicht.

Liebe Christen, seid ihr doch auch mal tolerant. Wir ertragen Euch doch auch.

Wir wollen nur anders sein dürfen; anders als Ihr. Das verbietet Ihr uns. Wir dürfen unsere Freizeit nicht verbringen, wie wir das für richtig halten. Alle haben sich an den Gebräuchen der Christen zu orientieren. Viel intoleranter kann man nicht sein. Sind Respekt und Unterwerfung bei diesen Menschen immer noch synonym?
Die gesetzliche Feiertagsruhe gesteht einer Bevölkerungsgruppe auf Grund religiöser Überzeugungen also das Recht zu, die Freiheiten aller anderen an bestimmten Tagen erheblich einzuschränken. In einem Staat, der bürgerliche Freiheiten auf seine Fahnen schreibt, sind solche Gesetze einfach nur ein primitives Unding.

Was hat man eigentlich davon, Nicht- und Andersgläubige zu gängeln? Sinn macht nur eines: Mit dieser Schikane Anderer wird die christliche Vorherrschaft in der bundesdeutschen Gesellschaft verteidigt. Es ist eine Machtfrage. Jedoch herrscht in der Bundesrepublik eine uneingeschränkte Bekenntnisfreiheit, zumindest, wenn man sich am Grundgesetz orientiert. Diese Bekenntnisfreiheit muss endlich praktisch durchgesetzt werden – eben ohne jede Einschränkung! In einer freien Gesellschaft soll sich keiner den Ritualen anderer unterordnen müssen.

Diese Gesetze müssen ersatzlos verschwinden! Und bis dahin gilt es, zivilen Widerstand zu leisten – Und das ist hier zur Abwechslung mal ganz angenehm.

Also, für heute Abend: Feiert schön, tanzt und setzt der christlichen Unterdrückung Eure ganze Lebensfreude entgegen!

Radevormwald, den 29. März 2013