Stadt Radevormwald will Wahlplakate des LF entfernen – LF geht vor Gericht

An über 100 Standorten in Radevormwald hängen die Themen- und Kandidatenplakate des LF. Das LF hatte bereits am 31.7. erklärt, keine undemokratischen Einschränkungen der Wahl zu akzeptieren. Ordnungsamtsleiter Knorz forderte per E-Mail gestern Abend, dass der Großteil der LF-Plakate wieder entfernt wird. Das LF ruft hierzu das Verwaltungsgericht an.

Spitzenkandidat Fritz Ullmann zielt mit seinem Plakatspruch auf die willkürlichen Regeln, die die Fraktionsspitzen erfinden, um sich Vorteile zu verschaffen

LF-Plakate wirken und überzeugen! Sowohl in Inhalt als auch Gestaltung sind die Plakate des LF in dieser Kommunalwahl einzigartig und markant. Als Wählerbündnis ohne kostenlose Fernsehwerbung durch die Nachrichten ist die Plakatierung für das LF besonders wichtig, denn viele Wähler kann es nur so erreichen. Deswegen versuchen die Ratsfraktionen traditionell, den Wahlkampf so sehr wie möglich zu verzerren, indem den großen Parteien (bis zu vier Mal) mehr Plakatfläche zur Verfügung gestellt werden soll. Gegen diese undemokratische Praxis lehnt sich das LF mit seiner Plakatierung offen auf. „Wir akzeptieren keine Manipulation der Wahl durch eine willkürliche Einschränkung der Plakatierung einzelner Parteien gegenüber anderen.“, erklärte LF-Spitzenkandidat und Stadtverordneter Fritz Ullmann heute in einer Antwort an die Stadtverwaltung.

Absolute Inkonsequenz. Obwohl die Stadt bisher nicht einmal gewährleisten konnte, dass sich der eigene Betriebshof bei der Aufstellung von Dreieckständern für UWG, FDP und RUA (welche sich hiermit den Aufwand einer eigenen Plakatierung auf Kosten der Bürger sparen) an die städtischen Auflagen zur Verkehrssicherheit hält, sollen vom LF angeblich regelwidrigaufgehängte Plakate kurzfristig bis Sonntag entfernt werden, sonst würden sie ab Montag durch städtische Angestellte beseitigt. Hier will man schnell Fakten schaffen. Eine unmittelbare Reaktion ist nötig.

Wir wollen eine gerichtliche Prüfung. Das LF will nun gegen die bisher erteilte Sondernutzungserlaubnis vor dem Verwaltungsgericht vorgehen, vor allen Dingen weil bei den dort genehmigten 60 Plakaten an 30 Standorten nicht einmal an 2 Stellen pro Wahlbezirk aufgehängt werden könnten. „So wäre keine angemessene Wahlwerbung möglich. Wie die Stadt zu ihren Zahlen kommt, ist nicht einmal nachvollziehbar. Wir haben deswegen einen neuen Antrag gestellt, in dem wir 135 Standorte beantragen.“, so Ullmann. Bewilligt die Stadt diesen Antrag bis morgen früh, kann die Auseinandersetzung vor Gericht vielleicht noch verhindert werden.