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LF unterliegt im Plakatstreit vor Gericht

LF-Anfrage im Stadtrat: Wurde auch anderen Parteien mit der Entfernung ihrer Plakate gedroht?

Die Stadt bewilligte dem LF mit 30 deutlich weniger Plakatstandorte, als anderen Parteien (bspw. der CDU mit 120). Das LF plakatierte darauf hin an 100 Standorten, die Stadt drohte mit Entfernung, dagegen klagte das LF – und verlor am Freitag im Eilverfahren: Anderthalb Plakatstandorte pro Wahlbezirk seien doch ausreichend.

Im deutschen Wahlsystem sind alle gleich, aber manche sind eben gleicher – ganz offiziell! In dem Eilbeschluss stellt das Verwaltungsgericht fest, dass das LF mit 30 genehmigten Plakatstandorten gegenüber der CDU mit 120 Standorten nicht benachteiligt sei. Dem Gericht geht es um das dem LF „zustehende Maß der Selbstdarstellung als eine bislang im Stadtrat noch nicht vertretene Wählergruppe“. Wir sind übrigens 2014 in den Stadtrat eingezogen.

Auf weitere juristische Schritte verzichten wir, denn eine Klage hätte keine aufschiebende Wirkung mehr. Sie würde erst nach dem Wahltermin und dann von der selben Kammer des selben Gerichts verhandelt. Wir denken nicht, dass die selben Richter dann eine bessere Entscheidung fällen. Die Stadt verlangt nun bis zum 2.9. alle bis auf 30 Plakate zu entfernen, obwohl eine derartig knappe Frist eine rein ehrenamtlich tätige Organisation vor unverhältnismäßige Probleme stellt.

Wahlkampf weiter in der Offensive: In den letzten zwei Wochen des Wahlkampfes werden wir in sozialen Netzwerken und im Straßenwahlkampf mit kreativen und unkonventionellen Ideen in die Offensive gehen und dabei als Demokratinnen und Demokraten dieses Urteil zum Thema machen.

Sind LF-Plakate besonders gefährlich? Die Stadt behauptete vor Gericht, die unmittelbare Entfernung der LF-Plakate sei wegen der „drohenden Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“ nötig. Zynisch, denn das LF hat vorbildlich plakatiert. Währenddessen hängen die Plakate aller anderen Parteien nach wie vor in Kreuzungen und an Verkehrsschildern.

Wir stellen deswegen in der morgigen Ratssitzung die Anfrage: Hat das Ordnungsamt nur dem LF die Entfernung seiner Wahlplakate angedroht? Und: Wenn ja, warum?

> Die LF-Anfrage hier im Wortlaut lesen

Stadt Radevormwald will Wahlplakate des LF entfernen – LF geht vor Gericht

An über 100 Standorten in Radevormwald hängen die Themen- und Kandidatenplakate des LF. Das LF hatte bereits am 31.7. erklärt, keine undemokratischen Einschränkungen der Wahl zu akzeptieren. Ordnungsamtsleiter Knorz forderte per E-Mail gestern Abend, dass der Großteil der LF-Plakate wieder entfernt wird. Das LF ruft hierzu das Verwaltungsgericht an.

Spitzenkandidat Fritz Ullmann zielt mit seinem Plakatspruch auf die willkürlichen Regeln, die die Fraktionsspitzen erfinden, um sich Vorteile zu verschaffen

LF-Plakate wirken und überzeugen! Sowohl in Inhalt als auch Gestaltung sind die Plakate des LF in dieser Kommunalwahl einzigartig und markant. Als Wählerbündnis ohne kostenlose Fernsehwerbung durch die Nachrichten ist die Plakatierung für das LF besonders wichtig, denn viele Wähler kann es nur so erreichen. Deswegen versuchen die Ratsfraktionen traditionell, den Wahlkampf so sehr wie möglich zu verzerren, indem den großen Parteien (bis zu vier Mal) mehr Plakatfläche zur Verfügung gestellt werden soll. Gegen diese undemokratische Praxis lehnt sich das LF mit seiner Plakatierung offen auf. „Wir akzeptieren keine Manipulation der Wahl durch eine willkürliche Einschränkung der Plakatierung einzelner Parteien gegenüber anderen.“, erklärte LF-Spitzenkandidat und Stadtverordneter Fritz Ullmann heute in einer Antwort an die Stadtverwaltung.

Absolute Inkonsequenz. Obwohl die Stadt bisher nicht einmal gewährleisten konnte, dass sich der eigene Betriebshof bei der Aufstellung von Dreieckständern für UWG, FDP und RUA (welche sich hiermit den Aufwand einer eigenen Plakatierung auf Kosten der Bürger sparen) an die städtischen Auflagen zur Verkehrssicherheit hält, sollen vom LF angeblich regelwidrigaufgehängte Plakate kurzfristig bis Sonntag entfernt werden, sonst würden sie ab Montag durch städtische Angestellte beseitigt. Hier will man schnell Fakten schaffen. Eine unmittelbare Reaktion ist nötig.

Wir wollen eine gerichtliche Prüfung. Das LF will nun gegen die bisher erteilte Sondernutzungserlaubnis vor dem Verwaltungsgericht vorgehen, vor allen Dingen weil bei den dort genehmigten 60 Plakaten an 30 Standorten nicht einmal an 2 Stellen pro Wahlbezirk aufgehängt werden könnten. „So wäre keine angemessene Wahlwerbung möglich. Wie die Stadt zu ihren Zahlen kommt, ist nicht einmal nachvollziehbar. Wir haben deswegen einen neuen Antrag gestellt, in dem wir 135 Standorte beantragen.“, so Ullmann. Bewilligt die Stadt diesen Antrag bis morgen früh, kann die Auseinandersetzung vor Gericht vielleicht noch verhindert werden.