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EU-Wahl: Faschistische Parteien dürfen in Radevormwald plakatieren?

Mit Empörung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die faschistischen Parteien „die Rechte“ und „Der III. Weg“ die Plakatierung zur Europawahl in Radevormwald beantragt haben. Die Stadt hat die Plakatierung genehmigt. Das LF wendet sich mit einer Beschwerde gegen die Genehmigung und die damit einhergehende Überlassung von städtischen Plakatflächen an faschistische Parteien.

Wir teilen hier die Begründung unserer Beschwerde mit:

Wir wissen, dass die Stadt aus ihrer Sicht zumindest formal nicht anders verfahren konnte. Diese Parteien sind aus nicht nachvollziehbaren Gründen zugelassen und das wird bei der Entscheidung der Stadtverwaltung maßgeblich gewesen sein. Wir wollen aber einen anderen Gesichtspunkt zu bedenken geben, denn wir sind der Ansicht, dass hier ein Punkt erreicht ist, an dem Widerstand notwendig wird.

Wir sprechen hier nicht von Parteien, deren Selbstverständnis Gegenstand einer kontroversen gesellschaftlichen Diskussion ist, wie man das bei der AfD feststellen muss (auch wenn es sich unserem Verständnis entzieht, wir bewerten die AfD als protofaschistisch).

Wir sprechen hier von Parteien, die sich immer wieder in ihrem Auftreten und Inhalten – also in jeder Beziehung offen – positiv auf den Hitler-Faschismus beziehen (https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/rassismus_deutschland/neue-gefahr-von-rechts-100.html). Frühere Mitglieder und Unterstützer der neofaschistischen Kameradschaft „Freundeskreis Radevormwald“, die maßgeblich durch die Arbeit des Runden Tisches gegen Rechts 2012 zerschlagen werden konnte (https://rp-online.de/nrw/staedte/radevormwald/freundeskreis-rade-neonazis-aus-radevormwald-verurteilt_aid-9486807), sind heute Unterstützer der Partei „die Rechte“ und haben sich an deren Versammlungen beteiligt (http://www.linkes-forum.de/?tag=eric-fieseler). Dies sind faschistische Verbrecher.

Und deswegen muss sich auch die Stadtverwaltung fragen, ob sie es stillschweigend tolerieren will, wenn solche Leute ihre rassistische und antisemitische Hetze in unserer Stadt auf öffentlichen Flächen plakatieren, ob sie es verantworten kann, diesen Menschen eine Genehmigung zu erteilen, ohne sich dagegen zumindest gewehrt zu haben.

Wir weisen auf Artikel 139 des Grundgesetzes (GG) hin. In Artikel 139 sind die alliierten Bestimmungen zum Verbot der NSDAP und möglicher Nachfolgeorganisationen und -parteien eindeutig bestätigt. Auch im Sinne des Grundgesetzes kann es daher nicht sein, dass faschistischen Parteien heute erlaubt wird, im öffentlichen Raum ihre verbrecherische Propaganda zu verbreiten.

Wir erleben dagegen eine Rechtsentwicklung, die auch unsere Regierung voran treibt, wenn sie die elementarsten Rechte der Menschen in Frage stellt (wie im Fall des Asylrechts, einer der wichtigsten Lehren aus den Verfolgungen und dem Flüchtlingselend des Zweiten Weltkriegs) und den Staatsapparat faschisiert (wie durch die neuen Polizeigesetze der Länder, mit denen die Überwachung und allgemeine Entrechtung der Masse der Menschen voran getrieben wird). Wenn solche Menschen ein weiteres Mal das Land in den Abgrund stürzen, wie wird man es dann bewerten, dass wir uns einfach nur an die Regeln gehalten haben?

Wir rufen die Stadtverwaltung auf, gegen das Unerträgliche Widerstand zu leisten, und wenn sie vor Gericht damit scheitern kann. Denn dann hat sie es wenigstens versucht.

Wie erinnern an Bertold Brecht:
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Die Pressemitteilung kann hier als PDF herunter geladen werden.