Kategorie-Archiv: Pressemitteilung

Aktionsbündnis Fuchs: Über 40 Organisationen prangern grausame Fuchswochen an

Im Januar und Februar haben Füchse noch mehr als sonst unter Nachstellungen zu leiden: Ausgerechnet zur Paarungszeit werden sie im Rahmen sogenannter Fuchswochen vielerorts besonders rücksichtslos verfolgt. Mehr als vierzig Organisationen und Initiativen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern, Luxemburgs Vorbild zu folgen und die ebenso grausame wie sinnlose Fuchsjagd einzustellen.

Ende einer Fuchswoche. Quelle: www.aktionsbuendnis-fuchs.de Bild: B. S. Pelli

Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse „auf der Strecke“ – viele von ihnen schlimm zugerichtet, mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden. In unserer Region gibt es bspw. die Winterfuchsjagd in Hückeswagen und Wipperfürth, gegen die wir schon in der Vergangenheit protestierten, auch auf Radevormwalder Gebiet fanden solche Jagden statt.

Qualvoller Tod ganzer Fuchsfamilien

Diese intensive Bejagung erfolgt gerade in einer Zeit, in der Wildtiere eigentlich mit ihrer Energie haushalten müssen. Bei Füchsen spielt darüber hinaus der Fuchsvater eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Füchsin und Welpen im Frühjahr – wird dieser nach erfolgter Paarung beispielsweise im Rahmen der Fuchswochen getötet, führt dies nicht selten später zum qualvollen Tod der gesamten Familie.

Fuchsjagd: Grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland Jahr für Jahr von Jägern getötet, wobei auch besonders grausame und in anderen Ländern bereits verbotene Praktiken wie die Baujagd, die Jagd mit Totschlagfallen oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zum Einsatz kommen. Anders als von Jagdverbänden behauptet, kann von einer „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd keine Rede sein: Studien zeigen ebenso wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten unmissverständlich, dass Fuchspopulationen sich ohne menschliches Zutun regulieren. Verluste durch die Jagd werden dagegen durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung schnell ausgeglichen.

Aktionsbündnis Fuchs fordert Einstellung der Fuchsjagd

Das Aktionsbündnis Fuchs ist ein stetig wachsender Zusammenschluss aus derzeit mehr als 40 Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch das LINKE FORUM (LF) angehört. Es setzt sich dafür ein, dass die Fuchsbejagung bundesweit beendet wird. „Es wird höchste Zeit, dass diesen sinnlosen Grausamkeiten Einhalt geboten und die Gesetzgebung dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Luxemburg hat dies im Frühjahr 2015 getan, mit ausnehmend positiven Ergebnissen.“

Radevormwald: Neofaschist erhält Verwarnung für Überfall – LF-Mitglieder Ziel von Eierwurf-Attacke

Am Freitag, den 22.12.2017, fand der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler vor dem Amtsgericht Wipperfürth statt. Direkt zu Beginn der Verhandlung beantragte sein Verteidiger, die Öffentlichkeit auszuschließen. Am Ende folgte ein Schuldspruch mit einem befremdlichen Urteil: Der seid mindestens 2013 aktive Neofaschist erhielt eine Verwarnung, obwohl er schon im März diesen Jahres wegen eines anderen Gewaltdelikts vor Gericht stand.

Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwendungen dagegen zu machen – dem Staatsanwalt war die Öffentlichkeit allzu erkennbar herzlich egal.

Der Verteidiger begründete seinen Antrag mit zwei Punkten:

  1. Der Angeklagte war in einem anderen Verfahren im März, bei dem es ebenfalls um ein Gewaltverbrechen handelte, von dem selben Richter noch als Jugendlicher behandelt worden. Da der Überfall auf Jan Bäcker im Februar, also noch vor dieser ersten Verhandlung im März stattfand, müsste der Angeklagte auch jetzt als Heranwachsender behandelt werden.
  2. Insbesondere vor der Berichterstattung des LF müsse der Angeklagte geschützt werden. Unsere Berichterstattung habe die Persönlichkeitsrechte verletzt, es habe sogar zuletzt am Vortag eine Veröffentlichung mit Bild des Angeklagten gegeben (was nicht stimmt, aber wer überprüft das schon vor Gericht… ).

Die Anwältin von Jan Bäcker, der als Opfer hier als Zeuge und Nebenkläger auftrat, sah diese Sache anders und widersprach: Das Verfahren sei von öffentlichem Interesse, was nicht zuletzt die Berichterstattung gezeigt habe. Die Öffentlichkeit von Prozessen sei ein Grundrecht, das letzten Endes auch dem Schutz des Angeklagten diene, da so Geheimprozesse verhindert würden.

Eric Fieseler, links im Bild, bei einer Demonstration der Partei „Die Rechte“ am 4.3.2017 in Wuppertal

Dennoch entschied der Richter, die Öffentlichkeit von dem Verfahren gegen den 20-Jährigen Neofaschisten auszuschließen. Dabei berief der Richter sich zuerst auf seine eigene Einschätzung über die fehlende Reife von Herrn Fieseler aus dem März diesen Jahres. Der 20-Jährige sei als Heranwachsender zu behandeln und dementsprechend seine Interessen in besonderem Maße zu wahren. Daher müsse man ihn auch vor einer Berichterstattung wie der durch das LF schützen (was, wie Sie spätestens an diesem Punkt im Artikel zugeben müssen, so nicht besonders gut gelingt), die ungerechtfertigt in seine Persönlichkeitsrechte eingegriffen habe. Zum Schluss behauptete der Richter noch: „Ob ein politischer Hintergrund bestand ist gänzlich offen.“

Hierzu erklären wir:

  1. Es steht diesem Richter gar nicht zu, zu entscheiden, ob unsere Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte von Eric Fieseler verletzt hätte, denn dies war nicht Gegenstand der Verhandlung.
  2. Bei der Einschätzung des Richters wurde der Umstand, dass der Neofaschist Eric Fieseler unserer Berichterstattung in keiner Weise widersprochen oder vor der Verhandlung auch nur mitgeteilt hätte, dass er mit unserer Berichterstattung nicht einverstanden sei, nicht berücksichtigt. Warum hat Fieseler nicht widersprochen und klagt dann in der Verhandlung gegen ihn, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden?
  3. Der politische Hintergrund der Tat ist offenkundig und allseits bekannt. Der Täter ist ein bekannter und öffentlich auftretender Faschist. Das Opfer war antifaschistisch tätig, was dem Täter auch bekannt war. An der Motivation ließ der Täter beim Überfall selbst keinen Zweifel. Bereits vor dem Angriff wurde das Opfer beleidigt und schikaniert, seine Haustür ebenso beschmiert, wie die von Ullmann. Dass der Täter auch unmittelbarer Nachbar des Opfers war, macht den Angriff nicht weniger politisch. Er zeigt nur die Skrupellosigkeit von faschistischen Gewalttätern mit besonderer Deutlichkeit.
  4. Die Frage, ob unsere Berichterstattung tatsächlich in unangemessener Weise in die Persönlichkeitsrechte des Täters Fieseler eingegriffen hat, ist komplexer, als sie durch den Richter dargestellt wurde. An diesem Verfahren besteht ein begründetes öffentliches Interesse und damit grundsätzlich auch ein Grund für eine Berichterstattung. Das Interesse der Öffentlichkeit kann hier durchaus schwerer wiegen als die Persönlichkeitsrechte Einzelner. Wer das nicht glauben kann, der soll sich daran erinnern, wie viele Artikel alleine über unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann bei voller Namensnennung geschrieben wurden. Die Öffentlichkeit hat das Recht, über politische Vorgänge und Personen uneingeschränkt informiert zu werden. Das muss Straftaten mit einschließen.

Angesetzt war die Verhandlung bis 12 Uhr – sie dauerte dann bis 13 Uhr.

Im Verfahren selbst räumte Fieseler die Tat teilweise ein, behauptete aber, er sei provoziert worden. Man habe ihn als „dickes, dreckiges Nazischwein“ beleidigt. Damit stellt Fieseler die bisherige Schilderung des Tathergangs weitestgehend in Frage. Bäcker widerspricht: Der Überfall habe mit Steinwürfen des Täters begonnen. Beweise hatte Fieseler für die Behauptung, er sei beleidigt worden, keine. Die zweite Person, mit der er den Überfall durchgeführt hatte, benannte er nicht einmal als Zeugen.

So oder so, das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fieseler die Tat begangen hatte und sprach ihn schuldig. „Schädliche Neigungen“ sah das Gericht bei ihm aber nicht. Es blieb bei einer Verwarnung. Außerdem wurde es ihm zur Auflage gemacht, 100 Stunden Anti-Aggressionstraining zu absolvieren und an das Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 600 Euro zu zahlen. Der Täter leugnete vor Gericht nicht, zur rechten Szene zu gehören, trotzdem war nach dem Verfahren nicht klar, ob der Richter diese Tat als politisch motiviert betrachtete oder nicht. Der Staatsanwalt hatte ein deutlich höheres Strafmaß gefordert und zieht in Erwägung, in die Revision zu gehen. Fieseler hingegen hat das Urteil angenommen. Zwei Wochen nach der Verhandlung gewinnt es Gültigkeit, sofern die Staatsanwaltschaft nicht in die Revision geht. Wir selbst halten es für absolut notwendig, dass der Weg in die Revision gegangen wird.

Und wieder steht die Öffentlichkeit vor einer Entscheidung, die sie kaum verstehen kann. Ein seit 2013 aktiver Faschist überfällt nachts einen Menschen auf einer Brücke, wird dann, obwohl er 20 Jahre alt ist, als Heranwachsender behandelt, und erhält trotz Schuldspruch nicht mehr als eine Verwarnung, obwohl er schon im Zusammenhang mit anderen Gewaltverbrechen gerichtsbekannt ist.

Wir protestieren gegen dieses völlig unverständlich milde Urteil. Bei dieser Justiz darf es nicht verwundern, wenn Neofaschisten das durch die Abwesenheit der Polizei entstandene Machtvakuum in unserer Stadt weiterhin ausnutzen.

Rechte Szene zunehmend aggressiver

Dass die rechte Szene sich nicht durch solche Urteile beeindrucken lässt, stellte sie am Abend des 1. Weihnachtsfeiertages direkt wieder unter Beweis.

Zwei Mitglieder des LF, von denen eines ebenfalls in den letzten Monaten für seine politischen Überzeugungen wiederholt persönlich beleidigt und belästigt wurde, wurden beim Abendspaziergang in der Innenstadt gegen 22 Uhr mit einem Ei beworfen. Das Ei traf die LF-Mitglieder nicht. Nach Einschätzung der zum Tatort gerufenen Polizei ist der Vorfall ernst zu nehmen, sie ermittelt nun wegen versuchter Körperverletzung gegen unbekannt. Wir lassen uns nicht einschüchtern. Es ist wichtig, dass wir darauf deutlich reagieren. Auch als Gruppe.“, sagte das attackierte LF-Mitglied. Neofaschisten in Radevormwald, ebenso wie Personen aus ihrem Umfeld, radikalisieren sich zusehends und machen vor Gewalt nicht halt.

Wir begrüßen, dass die Polizei diesen Vorfall ernst nimmt. In den nächsten Wochen wird es ein außerordentliches Treffen der Radevormwalder LF-Gruppe geben, auf dem insbesondere das weitere Vorgehen gegen Neofaschisten und die Bedrohung, die von Ihnen ausgeht, diskutiert werden soll. Weitere Schritte werden wir dann bekannt geben.

Wipperfürth: Prozess gegen Neofaschisten aus Radevormwald nach Überfall auf Antifaschisten in den Wupperorten

Am kommenden Freitag, kurz vor den Feiertagen und nach 10 Monaten Wartezeit, beginnt um 10 Uhr in Saal 1 des Amtsgerichts Wipperfürth der Prozess gegen den Neofaschisten Eric Fieseler, der in der Nacht vom 24. auf den 25. Februar gemeinsam mit einem Komplizen den Antifaschisten Jan Bäcker auf der Wülfingbrücke in den Wupperorten überfallen und verletzt hat (wir berichteten). Das Opfer erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch.

Fieseler ist ein bekannter und gefestigter Neofaschist, der schon zu Gunsten des “Freundeskreises Radevormwald” 2013 aussagte und öffentlich bei Kundgebungen unter anderem der Partei ”Die Rechte” auftritt. Seine hohe Gewaltbereitschaft ist spätestens seit dem Angriff auf Jan Bäcker nicht mehr fraglich.

Als die Polizei nach dem Überfall zu Hilfe gerufen wurde, zeigte sich wieder, wie unfähig die Beamten sind, die Einwohner vor faschistischen Gewalttätern zu schützen. Etwa 30 Minuten brauchte es, bis die Polizei vor Ort war – die Täter waren geflüchtet. Auf dem Niveau wird es in Anbetracht der kürzlich geschlossenen „Ordnungspartnerschaft Sicherheit“ mit dem Oberbergischen Kreis wohl bleiben.

Anstatt sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, sollen Ordnungsamtsmitarbeiter (im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auch ”Präsenzkräfte” genannt) künftig in einer Uniform auftreten, die der der Polizei bewusst zum Verwechseln ähnlich sieht. Damit setzt man die Ordnungsamtsmitarbeiter einem erheblichen Risiko aus – sie erscheinen wie Polizisten, haben aber keine entsprechenden Befugnisse oder eine polizeiliche Ausbildung (so unzureichend auch diese offensichtlich ist). Wenn die Ordnungsamtsmitarbeiter von Kriminellen (von denen in Radevormwald, soweit es Neofaschisten angeht, ein erhebliches Gewaltpotential ausgeht) wie Polizisten betrachtet und behandelt würden, hätten sie keine Mittel, entsprechend zu reagieren. “Es ist fahrlässig, solche Situationen bewusst entstehen zu lassen.”, sagt Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, der die Entscheidung schon im Stadtrat scharf kritisierte.

Wir hoffen, dass der Richter keine Milde zeigt und diesen politisch motivierten Überzeugungstäter angemessen verurteilt. Alles andere würde Neofaschisten in dieser sicherheitspolitisch katastrophalen Situation in Radevormwald nur zu weiteren Straftaten motivieren.

Über den Ausgang des Prozesses gegen Eric Fieseler werden wir hier ebenfalls berichten.

Bundesweites Aktionsbündnis fordert ein Ende der Fuchsjagd

Der Rotfuchs gehört in Deutschland zu den wenigen Wildtierarten, die meist ganzjährig bejagt werden – ohne, dass es für diese intensive Verfolgung einen stichhaltigen Grund gäbe.

Quelle: www.aktionsbuendnis-fuchs.de Bild: Allison Balley

Organisationen aus ganz Deutschland haben sich daher einer gemeinsamen Erklärung angeschlossen, in der sie die Abschaffung der Fuchsjagd fordern. Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland jedes Jahr getötet. Bei der Jagd kommen auch besonders grausame Jagdarten wie die Bau- oder die Fallenjagd zum Einsatz.

Anders als vom Deutschen Jagdverband (DJV) und seinen Landesverbänden behauptet, kann von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zu jagen, keine Rede sein.

Unser Nachbarland Luxemburg ist dieser Argumentation bereits 2015 gefolgt. Seitdem wird dort der Fuchs ganzjährig geschont. Von einer im Vorfeld von Jagdorganisationen heraufbeschworenen zügellosen Vermehrung der Füchse gibt es keine Spur. Entsprechend hat weder die Anzahl von Hasen oder Fasanen abgenommen noch sind Probleme mit Wildtierkrankheiten aufgetreten.

Um der Forderung nach einer Einstellung der Fuchsjagd auch hierzulande weiteren Nachdruck zu verleihen, unterstützen Organisationen aus ganz Deutschland eine gemeinsame Erklärung des Aktionsbündnisses Fuchs. Die 28 bislang beteiligten Organisationen und Initiativen – darunter Animal Public, Wildtierschutz Deutschland, TASSO, der Bund gegen den Missbrauch der Tiere, die Tierversuchsgegner Deutschland, das Linke Forum (LF) u.a. – begründen darin, warum die Abschaffung der Fuchsjagd längst überfällig ist.

Der Wortlaut der Erklärung samt den sich daraus ergebenden Forderungen findet sich auf der Webseite des Aktionsbündnisses: www.aktionsbuendnis-fuchs.de. Neben einer Liste aller aktuellen Mitgliedsorganisationen findet sich dort auch eine umfassende Stellungnahme, die die Forderungen des Bündnisses mit zahlreichen Quellen wissenschaftlich untermauert. Auf einer gleichnamigen Facebook-Seite kann jeder Einzelne durch ein “LIKE“ Partei für die Füchse ergreifen und weitere Beiträge zum Aktionsbündnis verfolgen.

In den nächsten Monaten werden die Unterstützer des Bündnisses in weiteren Veröffentlichungen über den Fuchs und die Fuchsjagd informieren. „Die durchweg positive Resonanz bei den diversen Organisationen hat uns eigentlich nicht mehr überrascht“, bestätigt Daniel Peller – Fuchskenner, Gründer des „Fuchshilfsnetzes“ und einer der Initiatoren der Erklärung. „In den vergangenen Jahren ist durch die Medien und insbesondere die Aufklärungsarbeit von Tier- und Naturschutzverbänden sehr viel mehr Transparenz in das grausame und überflüssige Geschehen rund um die Bejagung von Füchsen gekommen. „Wir haben uns bereits am Anfang des Jahres ganz eindeutig gegen die Fuchsjagd positioniert. Mir ist das auch ein persönliches Anliegen.“, erklärt Fritz Ullmann für das LF, der ebenfalls über Fachwissen verfügt. Anfang des Jahres hatte er eine eigene Stellungnahme abgegeben, die in den sozialen Netzen weiterverbreitet und über 250.000 mal gelesen wurde.

Immer mehr Menschen lehnen die Fuchsjagd ab, welche die persönlichen Freizeitinteressen und Traditionen einer Minderheit über das Leben von jährlich rund einer halben Million Füchsen stellt und dabei die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage sowie die unabsehbaren negativen Folgen dieser massiven Eingriffe für Tiere, Umwelt und Menschen weitgehend ignoriert.

Kritische Masse: „pro Deutschland“ löst sich auf und fordert Mitglieder zum AfD-Eintritt auf

Beitrag von A.R.

Am 11.11.2017 hat sich, ganz ohne Spaß, die sich so nennende Bürgerbewegung „pro Deutschland“ bei einem Kongress im benachbarten Wuppertal aufgelöst und ihre Mitglieder aufgefordert, der AfD beizutreten. In Radevormwald hat „pro Deutschland“ eine Fraktion (ehem. pro NRW). Wie geht es weiter?

Die AfD erweckt gerne den Eindruck, eine fortschrittliche Partei zu sein, die etwas rechts der Mitte steht. So etwas wie die CSU, nur ohne Bayern und ganz oft ohne Religion. Vorwärts gerichtet, das Wohl des deutschen Bürgers stets im Sinn. Nach der Bundestagswahl in diesem Jahr sind die AfD’ler sicher ein Problem, das sich nicht einfach ignorieren lässt. Es war viel einfacher damals mit der NPD, der DVU und „pro Deutschland“. Die waren weniger schwammig, meinten viele. Besonders deren eigentliches Publikum, welches hauptsächlich aus Neonazis bestand.

Ja, die AfD gibt sich große Mühe – zumindest nach außen – als normale Partei zu erscheinen. Aufmärsche mit Gruppen von glatzköpfigen, Springersteifel tragenden und dem äußeren Anschein nach neofaschistischen Menschen wollen sie vermeiden. Da macht es einen etwas nachdenklich, dass jetzt, wo „pro Deutschland“ endlich aufgegeben hat, wo der Druck nicht nur aus der Gesellschaft, sondern auch von ihren eigenen Verbündeten im Ausland schließlich so stark war, dass sie die Waffen strecken mussten, eine Empfehlung ganz klar an ihre Kameraden geht: Schließt euch der AfD an.

„pro Deutschland“ gab sich hier keinen Illusionen mehr hin. Auf ihrer Webseite erklären sie ganz direkt zu ihrer Auflösung:

Alle relevanten parteipolitischen Entscheidungen des freiheitlichen Spektrums fallen künftig innerhalb der AfD. Deshalb gilt es, die AfD stark zu machen, statt sie durch Konkurrenzkandidaturen bei Wahlen zu schwächen. (…)

Die Bürgerbewegung pro Deutschland stand seit ihrer Gründung im Jahr 2005 in Köln im Bündnis mit der österreichischen FPÖ, dem französischen Front National und dem flämischen Vlaams Belang. Unsere politischen Freunde in Wien, Paris und Brüssel stehen im Bündnis mit der AfD und unterstützen künftig in Deutschland keine Parteien mehr, die in Konkurrenz zur AfD bei Wahlen antreten. Dies gilt insbesondere auch für Abspaltungen von der AfD, die in Wien, Paris und Brüssel als politisch aussichtlos und schädlich bewertet werden.

Unser Ziel ist und bleibt die freiheitliche Erneuerung Deutschlands. Dieses Ziel werden wir künftig in der AfD weiterverfolgen.

Klare Befehle. Eine andere rechte Partei als die AfD wird in Deutschland nicht mehr unterstützt, so heißt es also von Seiten der großen nationalistischer Parteien in Europa. Ein klares Zeichen: In jedem Land soll es nur eine dieser Parteien geben, die alle Kräfte auf sich vereinigt. Die Rechten streben erneut nach einer zentralisierten Partei, die populär ist und die auf die Jugend zugehen kann. Das macht letztlich nur Sinn, wollen sie auch die alten Kader der NPD, der DVU und natürlich von „pro Deutschland“ absorbieren. Hier in Radevormwald muss man nicht lange zurückdenken und es läuft einen kalt den Rücken runter.

Erinnern wir uns noch an den „Freundeskreis Radevormwald“, diese neofaschistische Kameradschaft, die speziell im Jahr 2011 die Radevormwalder terrorisierte? Erinnern wir uns daran, dass während der großen Razzia 2012 auch die Räumlichkeiten der „pro NRW“-Stadtratsfraktion durchsucht wurden? An Tobias Ronsdorf, Bruder des Anführers des „Freundeskreises“ Jonas Ronsdorf, der klammheimlich nach der Affäre als Fraktionschef der pro-NRW-Stadtratsfraktion ersetzt wurde?

Schäfer in der Mitte als Mitglied des Landesvorstands von „pro Deutschland“ 2015 neben dem damaligen Vorsitzenden Markus Wiener links und Judith Wolter rechts

Neuer Vorsitzender der pro-NRW-Fraktion im Rader Stadtrat wurde Udo Schäfer, ein Ex-DVU’ler, Mitglied des oberbergischen Kreistags, der zuvor als Geschäftsführer für die Stadtratsfraktion fungierte und von Andre Hüsgen abgelöst wurde, ehemaliger NPD-Stadtrat in Ennepetal, heute auch pro-Deutschland-Fraktionschef in Remscheid. Bei der Spaltung zwischen „pro NRW“ und „pro Deutschland“ im November 2015 wechselten alle Mandatsträger im Bergischen Land, egal welchen Hintergrunds, einmütig zu „pro Deutschland“. Den NRW-Landesvorstand dominierten sie. Nur zwei der 11 Vorstandsmitglieder kamen nicht aus dem Bergischen Land. Udo Schäfer hatte zuletzt die Funktion des stellv. Landesvorsitzenden inne.

Trotz allem lässt die AfD ihren Parteisprecher Christian Lüth erklären, dass man solche Leute nicht wolle. Der dpa gegenüber sagte er: „Diese Partei steht auf unserer Unvereinbarkeitsliste, sie können gar nicht aufgenommen werden.“ Die AfD hat eine Unvereinbarkeitsliste?

Wir werden es in Radevormwald sehen.

Denn was wird mit der pro-Deutschland-Fraktion in Radevormwald geschehen? Wenn die AfD diese absorbieren und sich damit wieder mehr Einfluss bei den Ultra-Rechten verschaffen wird, zeigt sie, wie weit rechts sie wirklich steht und, wieder einmal, wie unaufrichtig sie ist. Nichts davon sollte uns überraschen, aber es ist der Zeitpunkt um allen erneut klar zumachen: Die AfD ist keine fortschrittliche Partei. Sie ist lediglich der aktuelle Versuch der Rechten uns zu täuschen und uns zum Vergessen zu überreden.

Welche Konsequenzen sich in Radevormwald aus der Auflösung von „pro Deutschland“ ergeben werden oder könnten will der LF-Stadtverordnete Fritz Ullmann mit einer Anfrage in der morgigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (am Dienstag, 21.11.2017) erfahren.

Ullmann gegen die Polizei: Verfahren gegen Ullmann eingestellt – Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht – Ullmann veröffentlicht Video

 

Am 16. September behinderte die Polizei ohne nachvollziehbare Begründung massiv den Wahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD in Solingen-Ohligs, an dem auch das LF teilnahm (wir berichteten). Personalien wurden erfasst, Teilnehmer wurden in einen Hauseingang gedrängt. Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF, versuchte, das Geschehen mit seinem Smartphone zu dokumentieren und wurde darauf hin selbst angegriffen und sein Telefon eingezogen. Der Vorwurf: Er habe die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts verletzt! Dieser Vorwurf wirkte auf die Staatsanwaltschaft Wuppertal scheinbar ähnlich konstruiert, wie auf Ullmann selbst. Sie hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und das Handy frei gegeben, weil sie, wie sie im Einstellungsbeschluss feststellte keinen Anfangsverdacht erkennen konnte.

Ullmann sieht sich durch diese Entscheidung weitestgehend bestätigt. “Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft begründet den Verdacht, dass das Vorgehen der Polizei nicht im Einklang mit geltendem Recht steht. Das war von vorne herein unsere Einschätzung.”
(Sieh Dir hier das Interview mit Fritz Ullmann vom 17.09.2017 an.)

Damit ist die Angelegenheit aber nicht beigelegt, wie Ullmann deutlich macht. “Ich bestehe auf einer vollständigen Aufklärung aller Vorwürfe. Soweit strafbare Handlungen begangen wurden, auch durch die Polizei, sind diese auch zu bestrafen. Die Verantwortlichen für den Einsatz müssen ermittelt werden und sich rechtfertigen.”

Ullmann wirft der Polizei unter anderem Wahlbehinderung und Körperverletzung im Amt vor. Wegen diverser einzelner Punkte wollte er mehrfach Strafantrag direkt vor Ort stellen. Der Einsatzleiter soll dazu zu Ullmann gesagt haben: “Sie unterstellen uns doch eh, dass wir alle unter einer Decke stecken.” Für Ullmann ein unglaublicher Vorgang für sich genommen: “Die Polizei ist verpflichtet, Strafanträge anzunehmen. Ohne Diskussion. Beamte der Solinger Polizei haben dies bei insgesamt drei Gelegenheiten verweigert. Das für sich genommen deutet darauf hin, dass sich die Beamten der möglichen Kriminalität ihres Vorgehens durchaus bewusst waren.” Zivilrechtliche Ansprüche gegen einzelne Beamte lässt Ullmann im Moment prüfen.

Solingen: Ullmann wurde von 3 Polizisten angegriffen

Ullmanns Smartphone enthielt nach der Rückgabe des Geräts immer noch das fragliche Video. Es bestätigt Ullmanns Ausführungen. Nach anwaltlicher Prüfung hat Ullmann das Video an das LF zur Veröffentlichung frei gegeben. Wir haben uns zur Veröffentlichung des Videos auf Youtube entschieden, weil wir es für wichtig halten, dass die Menschen selbst sehen und bewerten können, wie es zur Einziehung des Smartphones kam und was die Polizei damit erreichen wollte.

Laden Sie diese Pressemitteilung hier als PDF herunter.

Solingen: Polizei stellt sich Wahlkampf in den Weg – Übergriff auf Fritz Ullmann

Ein Wahlkampfumzug der Internationalistischen Liste / MLPD in Solingen am vergangenen Samstag, den 16.09.2017, an dem auch die Vorsitzenden der MLPD, Gabi Fechtner, und des LF, Fritz Ullmann, teilnahmen, wurde von der Polizei massiv behindert. Schließlich wurde die Polizei gegen mehrere Teilnehmer handgreiflich.

Diese rechtswidrige Wahlbehinderung und in der Folge diese Übergriffe durch die Polizei auf friedliche Teilnehmer an einem Wahlkampfumzug der InterListe / MLPD in Solingen, unter anderem von MLPD, REBELL und LF, wird von uns auf das schärfste verurteilt. Der Angriff auf unser Mitglied und unseren Stadtverordneten Fritz Ullmann und die Konfiszierung seines Handys stellen einen absolut empörenden Fall von Polizeiwillkür und Polizeigewalt dar. Gegen ihn soll nach § 201 StGB ermittelt werden – „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“, weil er die rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei gefilmt hat.

Die Polizei wollte hiermit nur verhindern, dass ihr rechtswidriges Verhalten dokumentiert wird! Gegen diese Rechtsbeugungen werden wir Widerstand leisten.

Wir werden gemeinsam alle rechtlichen Schritte prüfen, auch gegen einzelne Beamtinnen und Beamte, und stehen solidarisch an der Seite von Fritz Ullmann und den anderen bedrängten Genossinnen und Genossen wie der auch selbst angegriffenen Vorsitzenden der MLPD, Gabi Fechtner!

Weitere Informationen: rf-news.de

Fritz Ullmann wird hier auf seinem Blog über die weitere Entwicklung berichten.

Beschwerde gegen die Verteilung der Wahlplakate erfolgreich: Kleine Parteien erhalten 40% mehr Plakatflächen!

Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”, größere Parteien erhalten deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung”. Zu dieser Wahl hatten LF und Internationalistische Liste / MLPD gegen die Anwendung dieses Prinzips in Radevormwald Beschwerde eingereicht – mit Erfolg! Der Bürgermeister hat heute morgen mitgeteilt, dass der Beschwerde abgeholfen wird. Die Verwaltung hat schon neue Bescheide an die Parteien verschickt.

In der Vergangenheit wurde die Plakatierung nach einem willkürlichen Punktesystem ohne jede gesetzliche Grundlage vorgenommen. Dieses Punktesystem begünstigte jede Partei mit Einfluss in der Stadt und benachteiligte letztlich jede andere Partei und Wählergruppe.

Gewinner der Neuverteilung der Plakatflächen sind vor allen Dingen die kleinen Parteien und Einzelbewerber, denen nun erstmals in Radevormwald eine effektive Werbung nicht verweigert wird. Diese Entscheidung bedeutet aber auch, dass die Stadt einräumt, dass die seit Jahrzehnten angewendete Praxis niemals rechtmäßig war. Eine Rückkehr zum alten Modell ist damit auf Dauer versperrt.

“Das ist tatsächlich ein Sieg für die Demokratie.”, resumiert Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Beschwerdeführer für die Internationalistische Liste / MLPD. “Insbesondere die Einschränkungen, die man kleinen Parteien und Einzelbewerbern aufgezwungen hat, waren de facto Wahlbehinderung. Das ist jetzt klar. Wir haben diesen Erfolg nicht nur für uns erreicht, sondern auch für alle anderen kleinen Parteien, die sich in der politischen Auseinandersetzung für ihre jeweiligen Ziele gegen die großen Parteien und Ihren Einfluss in den Verwaltungen einsetzen müssen.”

Der Wahlkampf wird dieses Jahr also bunter werden als jemals zuvor in Radevormwald.

Die neue Regelung ist dabei aber noch nicht ohne Fehler. Zwar erhalten nun alle Parteien und Bewerber den von LF und Internationalistischer Liste / MLPD geforderten Sockel von 5% aller Flächen in der Stadt (was 24 Plakaten entspricht), Parteien ohne Vertretung im Landtag NRW oder im Bundestag haben darüber hinaus aber keine weiteren Plakatflächen aus dem dann noch verfügbaren Bestand erhalten, wiederum nach dem Prinzip der “abgestuften Chancengleichheit”. Die kleineren Parteien hätten hier ebenfalls weitere Flächen erhalten müssen, wenn auch in kleinerem Umfang.

“Das entspricht nach unserer Einschätzung wiederum nicht der Rechtsprechung und ist auch nicht in Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, auf das wir uns berufen. Wir sprechen hier von nochmals bis zu 50% mehr Plakatfläche für die kleinen Parteien*, als ihnen heute bereits zugestanden wurde. Eine Kleinigkeit ist das also nicht. Ich hoffe aber, dass es sich hier schlicht um einen Fehler handelt, der der Verwaltung in der Eile passiert ist.”, so Ullmann. “Wir hoffen, das kurzfristig im direkten Gesprächen klären zu können.”


* Das Bundesverwaltungsgericht gestand der Klägerin in seinem Urteil einen Anspruch von im Ergebnis 7 – 8 % der Plakatflächen (Stellplätze) zu:
“Es ist daher geboten, jeder Partei, die Stellplätze beansprucht, mindestens fünf vom Hundert der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen; erst die restlichen Plätze sind auf die Parteien nach deren Bedeutung zu verteilen. Bei dieser Berechnung hätten der Klägerin etwa sieben bis acht vom Hundert der Stellplätze zugebilligt werden müssen. Dem läßt sich für den vorliegenden Fall nicht entgegenhalten, daß bei einer, größeren Zahl von kleinen Parteien die zur Verfügung stehenden Stellplätze bereits gänzlich oder größtenteils durch den Sockel von fünf vom Hundert aufgezehrt sein würden.” (BVerwG, 13.12.1974 – BVerwG VII C 42.72, Gründe [22])

Nur 14 Plakate – LF und Internationalistische Liste / MLPD reichen Beschwerde gegen rechtswidrige Wahlbehinderung in Radevormwald ein

Radevormwald verweigert die Gleichbehandlung von Parteien im Wahlkampf und beruft sich auf die “abgestufte Chancengleichheit”. Dabei erhalten größere Parteien deutlich mehr Werbefläche als kleinere auf Grund ihrer “Bedeutung” – übrigens auf Kosten der Stadt. Bereits in den vergangenen Wahlen kritisierte das LF, dass Parteien mit entsprechendem Einfluss in der Stadtverwaltung übermäßig viele Plakatflächen erhalten. Die Internationalistische Liste / MLPD soll zur Bundestagswahl nur 14 Plakate hängen dürfen. Sie reicht deswegen Beschwerde gegen die rechtswidrige Anwendung der “abgestuften Chancengleichheit” ein.

Bei der Beschwerde beruft sich Fritz Ullmann, Stadtverordneter des LF und Kandidat auf Platz 4 der NRW-Liste, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 1974. Jeder Partei stehen hiernach von vorne herein 5% der von einer Stadt bereit gestellten Werbeflächen zu. Das wären schon rund 20 Plakate für jede Partei. Danach könnten die noch verbliebenen Plakatflächen auf die Parteien nach ihrer “Bedeutung” verteilt werden, wobei auch kleinere Parteien weitere Flächen erhielten. Die Stadt Radevormwald folgt dieser Regelung offensichtlich nicht. Ullmann verlangt hierzu Aufklärung: Welche Parteien erhalten wie viele Plakate und wie wurde das festgelegt?

Fritz Ullmann

“Dieses System ist gänzlich undemokratisch.”, so Ullmann, “Die großen Parteien genehmigen sich selbst den Löwenanteil der Werbefläche zum Wahlkampf und wälzen die Kosten auf die Stadt und damit die Gesellschaft ab. Dieser Wahlmanipulation auf Stadtkosten muss dringend ein Ende gesetzt werden.”

Ullmanns Beschwerdebrief kann hier herunter geladen werden.

(Diese Pressemitteilung als PDF herunter laden.)